26.06.2017 Politik

Geflüchtete mit Behinderungen in Flüchtlingsunterkünften besser schützen

Zum Weltflüchtlingstag am 20. Juni 2017 haben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und UNICEF überarbeitete sowie erweiterte "Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften" herausgegeben. Erstmals sind darin auch Leitlinien zum Schutz von Geflüchteten mit Behinderungen enthalten.

Neben Kindern, Jugendlichen und Frauen stehen Flüchtlinge mit Behinderungen in Flüchtlingsunterkünften vor besonders großen Problemen. Eine uneingeschränkte Teilhabe und bedarfsgerechte Versorgung könne noch nicht flächendeckend bereitgestellt werden, schreibt das BMFSFJ in einer Pressemitteilung vom 20. Juni 2017. Vielerorts seien die Unterkünfte weder kindgerecht, sicher, noch barrierefrei.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley fordert daher eine bundesgesetzliche Regelung, die Träger von Flüchtlingsunterkünften zur Einführung von Schutzkonzepten verpflichtet, dabei könnten die erweiterten Mindeststandards eine wichtige Orientierungshilfe sein. Ein entsprechender Gesetzentwurf werde derzeit abgestimmt.

Um den Schutz von Geflüchteten mit Behinderungen und die Bereitstellung eines fördernden Umfelds zu einem integralen Bestandteil der Aufgaben von Flüchtlingsunterkünften in Deutschland zu machen, sollen diese Unterkünfte den Mindeststandards zufolge eine zweigleisige Strategie verfolgen: Zum einen müssen die Rechte und Bedarfe von Menschen mit Behinderungen durchgängig in der Entwicklung, Umsetzung und im Monitoring von einrichtungsinternen Schutzkonzepten berücksichtigt, zum anderen aber auch spezifische Interventionen unternommen werden, die darauf abzielen, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu schützen und deren spezifische Bedarfe zu decken ("Besondere Vorkehrungen" im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention).

Eine wesentliche Rolle wird der Sensibilisierung und Weiterbildung des Personals zugesprochen, betont wird auch das Beteiligungsrecht der Menschen mit Behinderungen. Ein unabhängiges Beschwerdemanagement und feste Ansprechpartner seien ebenso wichtig, wie deren barrierefreie Zugänglichkeit. Zudem sollten Bewohner und Bewohnerinnen der Unterkünfte aktiv über ihre Rechte und über Hilfsangebote informiert werden.

Weitere Informationen:

"Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften"

Bundesinitiative "Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften"

(Quelle: Bundesfamilienministerium)


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