19.10.2016 Politik

Gegenäußerung der Bundesregierung zur Bundesrat-Stellungnahme vom 23. September 2016 zum BTHG

Das Kabinett hat am 12.10.2016 im Zuge des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens eine Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates (vom 23.09.2016) zum Bundesteilhabegesetz – BTHG – beschlossen. Darin widerspricht die Regierung zahlreichen Auffassungen und Empfehlungen des Bundesrats. Einige Vorschläge wurden zur Prüfung angenommen.

Damit eröffnet die Bundesregierung das weitere parlamentarische Verfahren und positioniert sich gleichzeitig zu den Empfehlungen des Bundesrates (BR Drucksache 428/16 [Beschluss]).

Bei den Empfehlungen zum Gesetzentwurf allgemein lehnt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung eine generelle Regelung ab, nach der der Bund mit dem BTHG verursachte Mehrausgaben bei Ländern und Kommunen vollständig und dauerhaft tragen müsse. Eine solche Regelung widerspräche der föderalen Finanzverfassung des Grundgesetzes.

Auch widerspricht die Regierung der Einschätzung des Bundesrates, dass derzeit keine ausreichend transparente und nachvollziehbare Kostenfolgenabschätzung des Bundes vorliege.

Die Bundesregierung will den Vorschlag des Bundesrates prüfen, das BTHG um eine Norm zur Evaluation der durch das Bundesteilhabegesetz entstehenden finanziellen Auswirkungen für die Eingliederungshilfe zu ergänzen.

Die Einschätzung des Bundesrates, wonach bei den Regelungen des BTHG, die zum 1.1.2017 in Kraft treten sollen, Schwierigkeiten bei der Umsetzung möglich wären, könne die Bundesregierung nachvollziehen. Sie prüfe daher, ob das Inkrafttreten einzelner Regelungen geringfügig verschoben werden könne. Allerdings können sich die Leistungsträger bereits zum jetzigen Zeitpunkt
auf etwaige Rechtsänderungen und deren Umsetzung vorbereiten, heißt es in der Gegenäußerung.

Die vollständige Gegenäußerung umfasst 37 Seiten und ist unter gemeinsam-einfach-machen.de beim Stichwort Bundesteilhabegesetz zu finden: 

Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates vom 23. September 2016 (Kabinettbeschluss vom 12. Oktober 2016).

(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales [BMAS])


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