16.12.2004 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Gemeinsame Empfehlung Prävention der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)

Die Gemeinsame Empfehlung Prävention trat zum 16.12.2004 in Kraft. Darin werden gesundheitliche Risiken und Prävention mit Bezug auf die ICF allgemein definiert sowie bestimmte Lebensphasen und Lebensbereiche konkretisiert.

Satzungsgemäß ist es primäres Ziel und Anliegen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR), darauf hinzuwirken, dass die Leistungen der Rehabilitation nach gleichen Grundsätzen zum Wohle der behinderten und chronisch kranken Menschen durchgeführt werden. Die Erarbeitung der Gemeinsamen Empfehlungen (GE) ist ein wichtiger Schritt, um dieses Ziel zu erreichen.  

Gemeinsame Empfehlung, dass Prävention entsprechend dem in § 3 genannten Ziel erbracht wird (GE „Prävention“) 

Exemplarisch benannt werden gesundheitliche Risiken bei Erwerbstätigen, die im betrieblichen Kontext manifest werden und zu Behinderungen einschließlich chronischer Erkrankungen führen können. Im Rahmen des betrieblichen Kontextes werden dabei sowohl betriebliche Einflüsse als auch Einflüsse aus dem übrigen Lebenszusammenhang der Beschäftigten berücksichtigt.

Gemeinsame Empfehlung, dass Prävention entsprechend dem in § 3 genannten Ziel erbracht wird vom 16. Dezember 2004 (GE "Prävention"; PDF, 88 KB)

(Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation)


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