01.08.2014 Rechtsverordnungen, Richtlinien, weitere Regelungen

Gemeinsame Empfehlung Reha-Prozess der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)

Die Gemeinsame Empfehlung (GE) zur Erkennung und Feststellung des Teilhabebedarfs, zur Teilhabeplanung und zu Anforderungen an die Durchführung von Leistungen zur Teilhabe (Reha-Prozess) trat am 1. August 2014 in Kraft.

Satzungsgemäß ist es primäres Ziel und Anliegen der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation (BAR), darauf hinzuwirken, dass die Leistungen der Rehabilitation nach gleichen Grundsätzen zum Wohle der behinderten und chronisch kranken Menschen durchgeführt werden. Die Erarbeitung der Gemeinsamen Empfehlungen (GE) ist ein wichtiger Schritt, um dieses Ziel zu erreichen.  

Die Gemeinsame Empfehlung Reha-Prozess richtet den gesamten Regelungstext an einem gemeinsamen und prozessorientierten Grundverständnis aus. Die Grundlage dafür bildet der idealtypische Reha-Prozess mit seinen Phasen:

  • Bedarfserkennung
  • Bedarfsfeststellung
  • Teilhabeplanung
  • Durchführung von Leistungen
  • Aktivitäten zum/am Ende einer Leistung zur Teilhabe

Die Gemeinsame Empfehlung "Reha-Prozess" (Stand Februar 2019) ist inzwischen auf der Webseite der BAR abrufbar: GE Reha-Prozess

(Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation)


Kommentare (1)

  1. Friedmut Dreher
    Friedmut Dreher 30.09.2022
    Frage: Ist der Reha-Prozess bei der Beantragung eines Persönlichen Budgets ein "muss" oder "kann" dieser durchlaufen werden? Ist es möglich, das Persönliche Budget nur nach § 78 SGB IX -Lebenspanung - zu beantragen und dort die Bedarfsfetstellung / Teilhabeplanung, zusammen mit dem Ratsuchenden zu erstellen? Da Maßnahmen wie z.b. "Erweiterte Arbeits-und Berufsfindung" (EAB) oder andere Diagnoseverfahren, die nicht Butgetfähig sind, durch andere Mahsnahmen, welche die Selbstbetimmung ermöglichen, (§ 55 o. § 78 SGB IX) zu gewähren, durch den jehweiligen Kostenträger?

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