08.08.2016 Politik

Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts in Kraft

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts wird insbesondere das im Jahr 2002 in Kraft getretene Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) unter Berücksichtigung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) novelliert. Die Neuregelungen sind am 27. Juli 2016 in Kraft getreten und sollen die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und die Barrierefreiheit der öffentlichen Verwaltung des Bundes verbessern.

Zu den Schwerpunkten der Novelle zählen insbesondere die Anpassung des Behinderungsbegriffs an die Vorgaben der UN-BRK und Verbesserungen der Barrierefreiheit innerhalb der Bundesverwaltung in den Bereichen Bauen und Informationstechnik. Mit Anpassung des Benachteiligungsverbots für Träger öffentlicher Gewalt an die Vorgaben der UN-BRK ist nun auch das Instrument der Angemessenen Vorkehrungen in nationales Recht umgesetzt. Außerdem sollen die Bundesbehörden künftig vermehrt Informationen in Leichter Sprache bereitstellen und ab dem Jahr 2018 Bescheide auch in Leichter Sprache erläutern. Die Regelungen zur Leichten Sprache finden entsprechende Anwendung im Sozialverwaltungsverfahren und bei der Ausführung von Sozialleistungen.

Bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See wurde bereits eine Bundesfachstelle Barrierefreiheit errichtet. Die Bundesfachstelle soll insbesondere Behörden und Verwaltungen zum Thema Barrierefreiheit beraten und unterstützen. Darüber hinaus kann sie auch Wirtschaft, Verbände und Zivilgesellschaft beraten, zum Beispiel bei Zielvereinbarungen zur Erreichung oder Verbesserung von Barrierefreiheit. Eine Schlichtungsstelle wird zeitnah bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen eingerichtet und so eine Möglichkeit eröffnet, Streitigkeiten nach dem BGG künftig außergerichtlich beizulegen. Darüber hinaus wurde die finanzielle Förderung der Partizipation im BGG verankert. Diese soll Verbänden von Menschen mit Behinderungen, insbesondere Selbstvertretungsorganisationen, eine aktive Teilhabe an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten im Sinne der UN-BRK ermöglichen.

Kritik im Vorfeld

Von verschiedenen Parteien, Selbsthilfe- und Sozialverbänden wurde im Vorfeld die fehlende gesetzliche Verpflichtung der Privatwirtschaft, ihre Angebote so zu gestalten, dass sie grundsätzlich von allen Menschen nutzbar sind, kritisiert. Informationen dazu und Stellungnahmen zum Gesetzentwurf gibt es auf der Themenseite „Barrierefreiheit“.

Weitere Informationen:

Behindertengleichstellungsgesetz in der Fassung ab dem 27. Juli 2016 (bis 31.12.2017)

Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts vom 19. Juli 2016, Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

(Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 27. Juli 2016)

 


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