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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 26. April 2016 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen in die Ressortabstimmung sowie zur Länder- und Verbändebeteiligung gegeben.
Mit dem sogenannten Bundesteilhabegesetz soll die Behindertenpolitik in Deutschland im Einklang mit der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen weiterentwickelt werden. Das BMAS schreibt auf seiner Internetseite, mit dem Gesetzentwurf würden auch Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode umgesetzt. Kernziele seien, mehr Selbstbestimmung und umfangreichere Teilhabe sicherzustellen sowie in Zukunft staatliche Leistungen wie aus einer Hand zu gewähren.
Weitere Informationen:
Infoseite des BMAS "Fragen und Antworten zum Bundesteilhabegesetz"
www.gemeinsam-einfach-machen.de - Website zur Umsetzung der UN-BRK in Deutschland
(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
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