08.12.2016 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Informationen und Arbeitshilfen des Paritätischen zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz

Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) tritt zum 1. Januar 2017 der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in Kraft. Hierzu hat der Paritätische Gesamtverband Fachinformationen sowohl für Pflegebedürftige und deren Angehörige wie auch für Pflegeeinrichtungen und Dienste veröffentlicht.

Die Publikationen sollen Ratsuchende, Fachleute und Interessierte umfassend über die aktuelle Pflegereform aufklären. Arbeitshilfen für vollstationäre, ambulante, teilstationäre und Kurzzeitpflegeeinrichtungen informieren über die Konzeption des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und über sämtliche Änderungen. Teilweise werden bereits Hinweise zu Änderungen gegeben, die mit dem Dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG III) ebenfalls zum 1. Januar 2017 erwartet werden können:

  • Wie wird Pflegebedürftigkeit ab 2017 beurteilt?
  • Welche Leistungen erhalten pflegebedürftige Menschen aus der Pflegeversicherung ab 2017?
  • Welche Leistungen erhalten pflegende Angehörige aus der Pflegeversicherung ab 2017?
  • Welche Leistungen stehen bei Pflegegrad 1 – also bei leichten Einschränkungen der Selbstständigkeit – zu?
  • Wie unterstützt die Pflegeversicherung zu Hause in den Pflegegraden 2 bis 5 mit Leistungen bei häuslicher Pflege?

Die Fachinformationen und Arbeitshilfen stehen auf der Seite des Paritätischen zum Download zur Verfügung: Informationen und Arbeitshilfen des Paritätischen zum PSG II

(Quelle: Der Paritätische Gesamtverband)


Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben

Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.