18.04.2017 Politik

Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes

Das Bundeskabinett hat am 12. April 2017 den vom Bundesfamilienministerium vorgelegten Gesetzentwurf zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen beschlossen. Unter anderem sollen die Inklusion und die gleichberechtigte Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen künftig als Leitprinzip der Kinder- und Jugendhilfe verankert werden.

Der Gesetzentwurf sieht eine Weiterentwicklung der inklusiven Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung in Kitas vor. Eine neue Regelung zur Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger beim Zuständigkeitsübergang wird eingeführt. Geplant ist außerdem die Verbesserung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, dazu gehören insbesondere die Erweiterung des eigenen Beratungsanspruchs für Kinder und Jugendliche sowie die Verankerung von Ombudsstellen als externe und unabhängige Anlaufstellen.

Weiter sollen Verbesserungen beim Kinderschutz und bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen erreicht sowie Pflegekinder und ihre Familien gestärkt werden.

Zum Gesetzentwurf (Stand: 12.04.2017)

Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) hat eine Webseite eingerichtet, auf der Informationen rund um die Reform des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) zu finden sind. Unter anderem wurde dort eine Synopse veröffentlicht, in der die bisherige Gesetzeslage den Änderungen durch den Gesetzesentwurf gegenübergestellt werden:

Zur Gesamtsynopse (Stand: 13.04.2017)

(Quellen: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, DIJuF)


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