14.09.2016 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Kernforderungen der BAG WfbM zum Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Vor dem Start des parlamentarischen Verfahrens zum BTHG hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V. (BAG WfbM) ihre Forderungen zur Verbesserung des Entwurfs in einem vierseitigen Faltblatt zusammengefasst.

Die Kernforderungen betreffen folgende Bereiche:

  • die Teilhabe von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf
  • die Verbesserung der Einkommenssituation
  • das Teilhabeplanverfahren und
  • die Gesamtplanung andere Leistungsanbieter

Um umfassende Verbesserungen zu erreichen, wären für die BAG WfbM weitere Änderungen am BTHG-Entwurf nötig, die sie in ihrer ausführlichen Stellungnahme erläutert.

In Kürze beginnt das parlamentarische Verfahren zum BTHG. Die erste Lesung im Bundestag findet voraussichtlich am 22. September 2016 statt. Anschließend hat der Bundesrat die Gelegenheit den Entwurf zu beraten, bevor Mitte Oktober die Verbände und Interessenvertretungen Verbesserungsvorschläge einbringen können.

Link zum Faltblatt: Kernforderungen der BAG WfbM zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen - Bundesteilhabegesetz (BTHG)

(Quelle: BAG WfbM)


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