10.05.2016 Politik

Künftig längerer Mutterschutz für Mütter von Kindern mit Behinderung

Das Bundeskabinett hat am 4. Mai 2016 das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingebrachte Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts beschlossen. Dieses sieht unter anderem vor, den Mutterschutz für Mütter von Kindern mit Behinderung nach der Geburt von 8 auf 12 Wochen zu erhöhen.

Mit dem Gesetz wolle man den bestmöglichen Gesundheitsschutz für schwangere und stillende Frauen gewährleisten, teilt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in einer Pressemitteilung mit. Die bisherigen Regelungen würden überwiegend aus dem Jahr 1952 stammen. Inzwischen habe sich die Arbeitswelt, aber auch die Erwerbstätigkeit der Frauen selbst grundlegend gewandelt.

„Der Mutterschutz ist wichtig für Mütter und Babys. Alle Mütter sollten ihn erhalten. Mit dieser Reform passen wir den Mutterschutz an die heutigen Realitäten an. Das Gesetz war veraltet – wir bringen es auf die Höhe der Zeit. Besonders wichtig ist, dass wir den Mutterschutz für Mütter von Kindern mit Behinderung verbessern: Hier soll künftig nach der Geburt der Schutz auf 12 Wochen erhöht werden“, betonte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig. In vielen dieser Fälle sei die Geburt für die Mutter mit besonderen körperlichen und psychischen Belastungen verbunden.

Mit der Neuregelung des Anwendungsbereichs soll der gesundheitliche Mutterschutz künftig auch Frauen in Studium, Ausbildung und Schule einbeziehen. Um die Regelungen zum Mutterschutz übersichtlicher zu gestalten, wurde die bisher geltende Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) in das Mutterschutzgesetz integriert.

Der Gesetzentwurf sieht außerdem erstmalig die Einrichtung eines Ausschusses für Mutterschutz vor, der zukünftig Empfehlungen erarbeiten soll, die eine Orientierung bei der praxisgerechten Umsetzung des Mutterschutzes bieten.

Das Gesetz soll im Jahr 2016 verabschiedet werden und am 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Weitere Informationen:

Gesetzentwurf der Bundesregierung: Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts

Pressemitteilung „Klare Regeln zum Schutz von Mutter und Kind“

(Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

 


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