17.03.2016 Politik

Linke beantragt Verpflichtung Privater zu Barrierefreiheit

Die Fraktion Die Linke möchte die Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit verpflichten und hat einen entsprechenden Antrag vorgelegt, der heute in erster Lesung im Bundestag beraten wird. Sie verlangt unter anderem, private Anbieter von öffentlichen Dienstleistungen und Produkten sowie Landes- und Kommunalverwaltungen, soweit sie Bundesrecht ausführen, verbindlich in das neue BGG einzubeziehen. Diese sollen auch für alle Regelungen des neuen Gesetzes verpflichtet werden können, was auch eine rechtliche Überprüfung und Klagemöglichkeit einschließt.

Die Linke fordert darüber hinaus, das Benachteiligungsverbot verpflichtend auch auf private Wirtschaftsakteure und private Rechtsträger, an denen Träger öffentlicher Gewalt ganz oder überwiegend beteiligt sind, sowie auf Zuwendungsempfänger und Auslandsvertretungen auszuweiten. Außerdem soll die Arbeit der Schlichtungsstelle für den Bereich der öffentlichen Verwaltung auch auf die Privatwirtschaft ausgeweitet werden.

Die Fraktion kritisiert, dass der Entwurf der Bundesregierung für eine Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) hinter den Erwartungen und Vorschlägen der Fachöffentlichkeit und von Sozial- und Behindertenverbänden zurückbleibe.

Weitere Informationen:  

Bundestagsdrucksache 18/7874 vom 15.03.2016 "Eine halb barrierefreie Gesellschaft reicht nicht aus – Privatwirtschaft zu Barrierefreiheit verpflichten"

Bundestagsdrucksache 18/7824 vom 09.03.2016 "Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts"  

(Quelle: Heute im Bundestag Nr. 165)


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