06.09.2017 Verwaltung, Verbände, Organisationen

LVR erweitert Angebot für Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben

Im Zuge der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes erweitert der Landschaftsverband Rheinland seine Angebote für die Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben. Damit erhalten erstmalig Menschen mit Behinderungen sowie die Arbeitgebenden alle Leistungen zur Eingliederung aus einer Hand. Dazu wurden drei Maßnahmenpakete erarbeitet: das neue Programm "LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion", die Einbindung anderer Leistungsanbieter sowie die Fortführung des Modellprojektes "Beschäftigungsmöglichkeiten als Zuverdienst".

Alles auf einen Blick:

  • Neues Programm „LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion“ setzt zweite Stufe des Bundesteilhabegesetzes um
  • LVR führt freiwillige Leistungen in Ergänzung weiter fort
  • Alle Leistungen werden weiterhin aus einer Hand zur Verfügung gestellt
  • Einführung von anderen Leistungsanbietern sowie Beschäftigungsmöglichkeiten als Zuverdienst schaffen Wunsch- und Wahlmöglichkeiten

Das neue "LVR-Budget für Arbeit - Aktion Inklusion"

Um Menschen mit einer wesentlichen Behinderung und hohem Unterstützungsbedarf neue Wege auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu eröffnen, hat der LVR die Leistungen des überörtlichen Sozialhilfeträgers in der Eingliederungshilfe und des LVR-Integrationsamtes zu einem gemeinsamen "LVR-Budget für Arbeit" gebündelt. Mit der Umsetzung der zweiten Stufe des Bundesteilhabegesetzes zum 1. Januar 2018 werden unter anderem die gesetzlichen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Teilen neu gefasst. Hierbei werden jedoch nicht alle Bestandteile des bisherigen "LVR-Budgets für Arbeit" - insbesondere freiwillige Leistungen der Eingliederungshilfe sowie des LVR-Integrationsamtes - erfasst. Das neue "LVR-Budget für Arbeit - Aktion Inklusion" stellt neue und bereits bestehende gesetzliche Leistungen zur Unterstützung des Übergangs in Arbeit und Ausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für Arbeitgeber und Menschen mit Behinderungen aus einer Hand zur Verfügung. Auf Grundlage der bisherigen positiven Erfahrungen des derzeitigen "LVR-Budgets für Arbeit" werden noch bestehende Lücken, die über das Bundesteilhabegesetz nicht abgedeckt sind, mit freiwilligen Leistungen geschlossen. Diese ergänzenden Leistungen sollen in erster Linie aus Mitteln der Ausgleichsabgabe durch das LVR-Integrationsamt sichergestellt werden. Bisherige Bestandteile des LVR-Budgets für Arbeit sind "aktion5", "Übergang 500 Plus mit dem LVR-Kombilohn" und "STAR - Schule trifft Arbeitswelt".

Andere Leistungsanbieter

Mit der Einführung von anderen Leistungsanbietern nach § 60 SGB IX n.F. hat der Gesetzgeber das Leistungsspektrum der Teilhabe am Arbeitsleben erweitert und schafft damit eine Alternative zu Werkstätten für behinderte Menschen. Der Landschaftsverband Rheinland greift diese Möglichkeit auf und wird anhand eines Kriterienkataloges, der die Qualitätsstandards in der Versorgung sicherstellen soll, Vereinbarungen mit den Anbietern treffen. Zielrichtung ist dabei, insbesondere diejenigen zu erreichen, die zwar einen Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben haben, aber aus verschiedensten Gründen den Besuch einer Werkstatt für behinderte Menschen ablehnen und derzeit nicht adäquat versorgt werden können.

Fortführung Modellprojekt "Beschäftigungsmöglichkeit als Zuverdienst"

Darüber hinaus soll das aktuelle Modellprojekt "Beschäftigungsmöglichkeit als Zuverdienst" aufgrund der positiven Erfahrungen dauerhaft als Leistungen der sozialen Teilhabe im Rahmen der Eingliederungshilfe implementiert werden. Die Erfahrungen mit dem seit 2012 laufenden Modellprojekt haben gezeigt, dass die Arbeitnehmenden diese Möglichkeit als inklusivere Alternative zu der Teilnahme an einer tagesstrukturierenden Maßnahme, dem Besuch einer Tagesstätte oder einer Beschäftigung in einer Werkstatt bewerten. Zudem hat der Zuverdienst in vielen Fällen eine stabilisierende und selbstbewusstseinsstärkende Wirkung und führt häufig auch zu einer Reduzierung benötigter Wohn- und weiterer Hilfen, die dem LVR Einsparpotenziale bieten.

"Wir freuen uns, dass mit der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes nun unsere seit Jahren bewährten Angebote aus dem Budget für Arbeit in Teilen gesetzlich verankert werden", erklärt Martina Zsack-Möllmann, Vorsitzende des Sozialausschusses. "Um das Leistungsangebot in unserer bestehenden Form fortführen zu können, werden wir die allgemeinen Budgetleistungen auch zukünftig durch weitere, freiwillige Leistungsbestandteile ergänzen. Mit der Erweiterung unseres Angebotes zur Teilhabe am Arbeitsleben entsprechen wir einmal mehr unserem Anspruch, Menschen mit Behinderungen eine individuell passende und selbstbestimmte Teilnahme am Arbeitsleben zu ermöglichen. Neben diesen personenzentrierten Leistungen stehen wir mit umfassenden Beratungen zur Verfügung und erleichtern den Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Das Programm "LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion" und die Beschäftigungsmöglichkeit als Zuverdienst werden am 13. Oktober 2017 im Landschaftsausschuss zum Beschluss vorgelegt. Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt, dass dem LVR ab dem 1. Januar 2018 die Zuständigkeit für diese Leistungen der Eingliederungshilfe seitens des Landes Nordrhein-Westfalen übertragen wird.

Weitere Informationen

Zur Seite des Landschaftsverbands Rheinland

(Quelle: LVR, Pressemitteilung vom 5. September 2017)


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