Beitrag drucken oder senden
Beitrag in Sozialen Netzen teilen
Dieser Beitrag gehört zu:
Im September 2016 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eine Broschüre über das geplante Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz, BTHG) herausgegeben.
Die Publikation beschreibt die angestrebten Vorteile durch das Bundesteilhabegesetz, das am 1. Januar 2017 in Kraft treten soll. Neben der Anhebung der Vermögens- und Einkommensfreigrenzen für Empfänger von Leistungen der Eingliederungshilfe werden die Förderung von unabhängiger Beratung, die Stärkung der Schwerbehindertenvertretung, die Förderung von präventiven Modellvorhaben zur Erhaltung von Erwerbsfähigkeit oder die Ausweitung von Leistungen auf Gruppen wie Studierende in Masterstudiengängen oder Mütter bzw. Väter mit Behinderungen hervorgehoben. Daneben seien Verfahren vereinfacht und die Weichen für eine bessere Steuerung und Kontrolle der Leistungsqualität gestellt worden. Alles folge dem Ziel, Menschen mit Behinderungen umfassende Teilhabe und Selbstbestimmung zu ermöglichen, so das BMAS.
Zur Broschüre „Das neue Bundesteilhabegesetz“(PDF, 243 KB)
(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Kommentare (2)