13.05.2016 Politik

Novellierung des Sächsischen Schulgesetzes – Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Das Land Sachsen will im Rahmen einer Novellierung des Sächsischen Schulgesetzes (SächsSchulG) künftig u.a. die Förderschulpflicht abschaffen und möglichst viel gemeinsamen Unterricht von Schülern mit und ohne Behinderungen an einer Regelschule ermöglichen.

Bislang besteht nach § 30 SächsSchulG eine Pflicht zum Besuch einer Förderschule für Schülerinnen und Schüler, die über eine längere Zeit einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen. Diese Regelung widerspricht Art. 24 UN-Behindertenrechtskonvention, der die gemeinsame Beschulung behinderter und nicht behinderter Schülerinnen und Schüler als Regelform vorsieht.

Der Gesetzesentwurf (Stand: 12.01.2016) sieht die Einführung eines Paragraphen zum Sonderpädagogischen Förderbedarf (§ 4c SächsSchulG) vor und damit die Möglichkeit, dass Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in allen Schularten gemeinsam mit Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf inklusiv unterrichtet werden können, wenn dies unter Berücksichtigung der organisatorischen, personellen und sächlichen Voraussetzungen dem individuellen Förderbedarf des Schülers entspricht und soweit die angemessene Förderung anderer Schüler nicht erheblich beeinträchtigt wird (§ 4c Abs. 2 S. 1).

Ein Anspruch auf eine inklusive Schulbildung ist damit nicht vorgesehen. Auch wird die gemeinsame Unterrichtung weiterhin unter einen Ressourcenvorbehalt gestellt. Darüber hinaus liegt die Entscheidung über die Aufnahme eines Schülers bei dem Schulleiter (§ 4c Abs. 3 S. 2). Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die nicht auf Grund einer solchen Entscheidung eine andere Schule besuchen, werden weiterhin in Förderschulen unterrichtet (§ 13 Abs. 1 S. 1).

Wegfallen soll dem Entwurf zufolge der völkerrechtswidrige § 30 SchulG und damit die Pflicht für Schulpflichtige, die über eine längere Zeit einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen, eine Förderschule zu besuchen.

Weitere Informationen:

Informationsseite des Landes Sachsen zur Novellierung des Schulgesetzes

Entwurf des Änderungsgesetzes: Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens im Freistaat Sachsen (Stand: 12.01.2016)

Synopse zur Gegenüberstellung von geltender Fassung und erstem und zweitem Änderungsentwurf (Stand: 4. Mai 2016)


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