27.07.2016 Internationales

Österreich veröffentlicht eigene Übersetzung der UN-BRK

Österreich hat seit Juni 2016 eine eigene deutsche Übersetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Die neue offizielle Fassung enthält Anpassungen bei zentralen Begriffen und wurde im Bundesgesetzblatt der Republik Österreich verkündet. Bisher hatten Deutschland, Liechtenstein, Österreich und die Schweiz eine gemeinsame deutsche Übersetzung genutzt.

Schon in der Vergangenheit hatten Vertreter der Behindertenpolitik und Behindertenorganisationen in den vier beteiligten Staaten die Übersetzung kritisiert und gefordert, wenigstens die gröbsten Fehler zu korrigieren. Als Beispiele genannt wurden etwa der englische Begriff "inclusion", der mit "Integration" übersetzt wurde oder der Begriff "assistance", im Deutschen mit "Hilfe" übersetzt.  Der Verein  NETZWERK ARTIKEL 3 hatte bereits 2009 eine sog. Schattenübersetzung vorgelegt.

Weitere Informationen:

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH, Jahrgang 2016, Ausgegeben am 15. Juni 2016 Teil III, 105. Kundmachung: Korrektur der deutschsprachigen Übersetzung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

In Österreich veröffentlichte Neu-Übersetzung der UN-BRK

(Quelle:  BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben)


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