02.03.2018 Rechtsverordnungen, Richtlinien, weitere Regelungen

Positionen zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Arbeitsförderung und Barrierefreiheit

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat Verbände zu einer Stellungnahme zum "Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen" aufgerufen. Auf veröffentlichte Stellungnahmen wird im Folgenden hingewiesen.

Der Referentenentwurf beinhaltet u. a. Änderungen, die  Menschen mit Behinderungen betreffen können.

Die Assistierte Ausbildung soll um zwei Ausbildungsjahrgänge verlängert werden. Maßnahmen der Assistierten Ausbildung (§ 130 SGB III) können aktuell noch bis zum 30. September 2018 beginnen. Um breitere Erkenntnisse über die Wirkung der Assistierten Ausbildung gewinnen und auf dieser Grundlage dauerhaft über die Zukunft des befristeten Instruments beraten und entscheiden zu können, soll mehr Zeit zur Verfügung gestellt werden, so der Gesetzgeber.

Die EU-Richtlinie 16/2102 soll innerhalb des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) umgesetzt werden. Dafür sieht der Gesetzentwurf u. a. folgende Gesetzesänderungen vor:

  • Angleichung der Regelungen für Internet und Intranet öffentlicher Stellen des Bundes und Verankerung einer grundsätzlich umfassenden und nicht mehr aufzuschiebenden Pflicht zur barrierefreien Gestaltung aller vom Anwendungsbereich umfassten Webinhalte im Einklang mit den in der Richtlinie festgelegten Umsetzungsfristen,
  • Aufnahme einer Ausnahmeregelung für den Fall einer unverhältnismäßigen Belastung für die öffentlichen Stellen,
  • Regelung einer Erklärung zur Barrierefreiheit der Websites und mobilen Anwendungen, die einen Feedbackmechanismus und eine Verlinkung auf das Durchsetzungsverfahren bei der Schlichtungsstelle enthält,
  • Einrichtung einer Überwachungsstelle bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit und Regelung des periodischen Monitorings,
  • Anpassung der Regelung zur Berichterstattung der obersten Bundesbehörden mit Erweiterung hinsichtlich eines periodischen Berichts über den Stand der Barrierefreiheit im Bereich Informationstechnik sowie
  • Regelung einer Berichterstattung der Länder an den Bund zur Vorbereitung des Berichts der Bundesrepublik Deutschland an die Kommission des UN-Ausschusses zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Basisinformationen über den Vorgang auf der Webseite des Deutschen Bundestags

Stellungnahmen

(Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wird ggf. fortgesetzt)

Zur Stellungnahme des AWO Bundesverbandes vom 21. Februar 2018 (PDF, 293 KB)
Zur Stellungnahme des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (dvbs) vom 21. Februar 2018

Zur Stellungnahme der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) vom 21. Februar 2018 (PDF, 167 KB)

Weitere Stellungnahmen sind auch in der Ausschussdrucksache 19(11)56 zusammengeführt (PDF).

(Quelle: AWO Bundesverband, Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V., Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V.)    

 


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