12.12.2017 Politik

Protokoll der 94. Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder (ASMK)

Die Hauptkonferenz mit allen Ministerinnen und Ministern, Senatorinnen und Senatoren für die Ressorts Arbeit und Soziales der Bundesländer fand am 6. und 7. Dezember 2017 in der Landeshauptstadt Potsdam statt. Zentrale Themen der zweitägigen Konferenz waren eine Reform des sozialen Entschädigungsrechts, besonders im Umgang mit Opfern terroristischer Gewalttaten, Kinderarmut, gleicher Pflege-Mindestlohn in Ost und West, die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes sowie die Arbeitsmarktintegration geflüchteter Menschen.

Auf der Tagesordnung standen insgesamt 54 Beschlussvorlagen. Darunter auch Beschlüsse zum Bundesteilhabegesetz (BTHG). Die ASMK fordert im Rahmen der Umsetzung des BTHG vom Bund, die Grundlagen für die Berichterstattung auf Datenbasis der bundesweiten Sozialhilfestatistik zu beschränken. Auf Wunsch der ASMK wurde zudem beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine gemeinsame Geschäftsstelle von Bund und Ländern eingerichtet, um die vielfältigen Partizipationsprozesse auf Bundes- und Länderebene zur Umsetzung des Gesetzes im Interesse der Menschen mit Behinderungen besser abstimmen zu können.

Bezüglich Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel SGB XII an Personen mit Erwerbsminderung fordert die ASMK den Bund auf,

  1. Menschen mit Behinderung auch im Eingangs- und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) den Zugang zu Leistungen der Grundsicherung bei Erwerbsminderung zu eröffnen und
  2. seine ursprüngliche Zusage, die Kommunen von Soziallasten zu entlasten, insbesondere bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, in vollem Umfang auch für die Leistungsberechtigten einzuhalten, für die erst nachträglich die dauerhafte volle Erwerbsminderung festgestellt werden kann.

Der Bund wird aufgefordert, im Rahmen der bestehenden Bund-Länder-Zusammenarbeit Lösungswege zu finden.

Weitere Beschlüsse siehe im Protokoll unter https://asmkintern.rlp.de/de/beschluesse.

Die ASMK dient der Zusammenarbeit und der Koordinierung der Länderinteressen zwischen den jeweiligen Ressorts sowie der Zusammenarbeit mit dem Bund. Die ASMK ist eine von mehreren Fachministerkonferenzen in Deutschland und beschließt über wichtige und grundsätzliche Angelegenheiten der Arbeits- und Sozialpolitik wie zum Beispiel Fragen des Arbeitsmarktes und des Arbeitsrechtes, des Arbeitsschutzes, des Sozialrechts, der Sozialversicherung, der Rehabilitation und Integration von Menschen mit Behinderungen und der Integration von Migrantinnen und Migranten sowie Themen der Europäischen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Der Vorsitz und die Geschäftsführung der ASMK gehen jedes Jahr auf ein anderes Bundesland über. Zum 1. Januar 2017 hatte Brandenburg den Vorsitz übernommen, 2018 folgt Nordrhein-Westfalen.

(Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Brandenburg)


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