21.08.2017 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Rechte von Frauen und Mädchen mit Behinderungen stärken

Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen schreibt in seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 3, welchen Formen von Diskriminierung Frauen und Mädchen mit Behinderungen ausgesetzt sind, welche Lebensbereiche dies besonders betrifft und welche Verpflichtungen die Staaten zur Stärkung der Rechte von Frauen und Mädchen mit Behinderungen haben. Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention hat das Papier zusammengefasst und aufbereitet.

In Deutschland leben etwa 15 Prozent der weiblichen Bevölkerung mit einer Behinderung. Sie haben das Recht, selbst über eine Elternschaft zu entscheiden. Rund drei Viertel von ihnen wünschen sich eigene Kinder. Gleichzeitig herrschen gesellschaftliche Vorbehalte gegen ihre Elternschaft, und für Frauen in stationären Wohneinrichtungen ist es schwer, Partnerschaften und ein selbstbestimmtes Sexualleben zu führen. Partnerschaft und Familienleben ist aber nur ein Bereich, in dem die Rechte von Frauen und Mädchen mit Behinderungen besonders gefährdet sind.

In seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 3 legt der UN-Ausschuss den Artikel 6 der UN-BRK zu Frauen mit Behinderungen aus. Er weist auf völkerrechtliche Verpflichtungen der Staaten hin und gibt Handlungsempfehlungen, wie Frauen und Mädchen mit Behinderungen besser vor Diskriminierung geschützt werden können.

Ziel der Publikation der Monitoring-Stelle ist daher, die Diskussion über die Auslegung der UN-BRK in diesem Themenfeld zu bereichern und den Nutzen der Allgemeinen Bemerkung als Orientierungshilfe für Recht und Politik in Deutschland aufzuzeigen.

 

Weitere Informationen:

Publikation "Rechte von Frauen und Mädchen mit Behinderungen – Allgemeine Bemerkung Nr. 3 des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen"

Themenseite der Monitoring-Stelle UN-BRK "Frauen und Mädchen"

(Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte)


Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben

Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.