05.05.2017 Rechtsverordnungen, Richtlinien, weitere Regelungen

Richtlinie reformiert ambulante Psychotherapie

Zum 1. April 2017 ist die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) geänderte Psychotherapie-Richtlinie in Kraft getreten. Ein Kernpunkt ist dabei die Einführung von psychotherapeutischen Sprechstunden. Sie sollen Menschen mit entsprechendem Hilfebedarf einen direkten und schnelleren ersten Kontakt mit einem Therapeuten oder einer Therapeutin ermöglichen.

Außerdem haben Psychotherapeuten jetzt die Möglichkeit, Patienten in akuten psychischen Krisen mit einer Akutbehandlung zu helfen und können umfassend über Hilfen beraten, auch wenn noch keine Erkrankung vorliegt.

Die Psychotherapie-Richtlinie ist die wesentliche Grundlage für das, was niedergelassene Psychotherapeuten zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung leisten und abrechnen können. Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz hatte der Gemeinsame Bundesausschuss den Auftrag erhalten, die Psychotherapie-Richtlinie zu novellieren.

Weitere Informationen:

Praxis-Infoder Bundespsychotherapeutenkammer (bptk) zur Psychotherapie-Richtlinie

Informationendes Gemeinsamen Bundesausschusses zur Psychotherapie-Richtlinie 

(Quellen: Bundespsychotherapeutenkammer, Gemeinsamer Bundesausschuss)


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