10.08.2016

Stellungnahme der DVfR zum Referentenentwurf für ein Flexirentengesetz

In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (sog. Flexirentengesetz) begrüßt die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) den geplanten Ausbau der gesetzlichen Regelungen zur Rehabilitation insbesondere von Kindern sowie zur Prävention und Nachsorge.

Die DVfR hält den Gesetzentwurf insgesamt für geeignet, die Leistungen zur Teilhabe der Rentenversicherung nachhaltig zu stärken. Hierdurch könnten die Gesundheit und insbesondere die Erwerbsfähigkeit der Versicherten und ihrer Kinder und damit auch ihr Verbleib im Erwerbsleben oder ihr Eintritt in das Erwerbsleben gesichert werden.

Punktuellen Anpassungsbedarf sieht die DVfR im Bereich der Budgetierung von Reha-Leistungen, wobei sie an ihre Stellungnahme zum sog. RV-Leistungsverbesserungsgesetz anknüpft. Auch sollte die Frage des Unfallversicherungsschutzes während einer Präventions- oder Nachsorge-Maßnahme noch einmal überprüft werden.

Zur vollständigen Stellungnahme der DVfR zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (sog. Flexirentengesetz) (PDF/ 99 KB).

Zur Stellungnahme der DVfR (aus 2014) zum Referentenentwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (sog. RV-Leistungsverbesserungsgesetz).