15.09.2016 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Stellungnahme der Fachverbände für Menschen mit Behinderungen zum Regierungsentwurf eines Bundesteilhabegesetzes

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderungen haben eine erweiterte Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG) veröffentlicht.

In der dreiteiligen Stellungnahme mit einer detaillierten Kommentierung des Entwurfs wird die Erwartung betont, dass ein Bundesteilhabegesetz im Licht der UN-BRK spürbare Verbesserungen für Menschen mit Behinderung mit sich bringt.

Insbesondere gehe es darum, dass

  • mit einem aus der Sozialhilfe herausgelösten Bundesteilhabegesetz die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe gewährleistet wird, 
  • das Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderung hinsichtlich der Leistungen aus einem offenen Leistungskatalog gestärkt wird,
  • die Prinzipien der Personenzentrierung und der individuellen Bedarfsdeckung wirksam Umsetzung finden,
  • eine selbstbestimmte Lebensplanung und Lebensführung vollumfänglich unterstützt wird,
  • sich die Eingliederungshilfe im Sinne eines individuellen Nachteilsausgleiches zu einer einkommens- und vermögensunabhängigen Leistung weiterentwickelt,
  • die Rahmenbedingungen für die Arbeit der notwendigen Dienste und Einrichtungen für Unterstützungsdienstleistungen unter Achtung ihrer Vielfalt, Unabhängigkeit und Selbständigkeit transparent, auskömmlich und zukunftsorientiert gesichert werden und
  • das BTHG nicht zu Einschränkungen gegenüber dem geltenden Recht führt.

Zur Stellungnahme vom 12.09.2016


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