In der dreiteiligen Stellungnahme mit einer detaillierten Kommentierung des Entwurfs wird die Erwartung betont, dass ein Bundesteilhabegesetz im Licht der UN-BRK spürbare Verbesserungen für Menschen mit Behinderung mit sich bringt.
Insbesondere gehe es darum, dass
- mit einem aus der Sozialhilfe herausgelösten Bundesteilhabegesetz die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe gewährleistet wird,
- das Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderung hinsichtlich der Leistungen aus einem offenen Leistungskatalog gestärkt wird,
- die Prinzipien der Personenzentrierung und der individuellen Bedarfsdeckung wirksam Umsetzung finden,
- eine selbstbestimmte Lebensplanung und Lebensführung vollumfänglich unterstützt wird,
- sich die Eingliederungshilfe im Sinne eines individuellen Nachteilsausgleiches zu einer einkommens- und vermögensunabhängigen Leistung weiterentwickelt,
- die Rahmenbedingungen für die Arbeit der notwendigen Dienste und Einrichtungen für Unterstützungsdienstleistungen unter Achtung ihrer Vielfalt, Unabhängigkeit und Selbständigkeit transparent, auskömmlich und zukunftsorientiert gesichert werden und
- das BTHG nicht zu Einschränkungen gegenüber dem geltenden Recht führt.
Zur Stellungnahme vom 12.09.2016
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