26.10.2016 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Bundesteilhabegesetz mit Vorschlag zur modellhaften Erprobung von Neuregelungen

In seiner Sitzung am 27.09.2016 hat das Präsidium des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf eines Bundesteilhabegesetzes beschlossen. Darin betont der Verein, dass die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und die inklusive Ausrichtung der Regelsysteme weiterzuentwickeln sind.

Der Deutsche Verein schlägt vor, eine Neuregelung des Zugangs zur Eingliederungshilfe erst modellhaft zu erproben, um den bisherigen Personenkreis sicher zu erreichen. Die Zuordnung von Fach- und existenzsichernden Leistungen sollte nach Ansicht des Vereins konsequent durchgehalten werden, insbesondere auch bei hohen Wohnkosten für Menschen mit Behinderungen.

Außerdem plädiert der Deutsche Verein dafür, das Verhältnis von Pflegeversicherung, Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege, anders als im Regierungsentwurf, neu zu ordnen. Hinsichtlich der getroffenen Vorrang-/Nachrang-Lösung meldet er in mehrfacher Hinsicht Bedenken an.

Zudem sei dem Gesetzentwurf nicht ausreichend zu entnehmen, wie die Ausgabendynamik in der Eingliederungshilfe gebremst und die Entstehung einer neuen Ausgabendynamik verhindert werden solle.

Link zur Stellungnahme des Deutschen Vereins DV 23/16 vom 27. September 2016:

Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz)

(Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.)


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