10.08.2016 Politik

Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderung

Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sind in Deutschland derzeit rund 85.000 Menschen mit Behinderung vom Wahlrecht ausgeschlossen. Nun wurde eine Studie veröffentlicht, die sich mit den geltenden Regelungen des Wahlrechtsausschlusses befasst. Sie ist auf der Website des BMAS abrufbar.

Die Studie beschäftigt sich mit den Voraussetzungen und Grenzen der in § 13 Nr. 2 und 3 Bundeswahlgesetz (BWG) geregelten Wahlrechtsausschlüsse. Sie betreffen Menschen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist sowie Menschen, die sich aufgrund einer Anordnung nach § 63 in Verbindung mit § 20 des Strafgesetzbuches in einem psychiatrischen Krankenhaus befinden.

Die Untersuchung verfolgt einen interdisziplinären Ansatz. In ihrem sozialwissenschaftlichen Teil erfolgen empirische Erhebungen über die Anzahl der bundesweit von den genannten Wahlrechtsausschlüssen Betroffenen, deren soziodemographische Merkmale sowie der den Ausschlüssen zugrundeliegenden Krankheitsbildern. Außerdem werden im klinisch-psychologischen Teil die Betroffenenperspektive einbezogen, bestehende und mögliche Assistenzsysteme auch im internationalen Vergleich skizziert und der objektivierbare Bedarf nach Assistenz und die subjektiven Bedürfnisse hinsichtlich derartiger Unterstützungs- und Assistenzmaßnahmen dargestellt.

In den juristischen Teilen erfolgt eine Untersuchung der Wahlrechtsausschlüsse aus völkerrechtlicher und – damit in Wechselbeziehung stehend – verfassungsrechtlicher Perspektive. Im Mittelpunkt der völkerrechtlichen Untersuchung stehen die Vorgaben durch die Behindertenrechtskonvention (BRK). Deren Vorschriften werden nach den Regeln der Auslegung völkerrechtlicher Verträge interpretiert und im Kontext der Meinung des BRK-Ausschusses sowie der politischen Dynamik in der internationalen Gemeinschaft diskutiert.

Im Zentrum des verfassungsrechtlichen Teils der Studie steht zunächst die verfassungsrechtliche Maßstabsentfaltung und hier namentlich das Zusammenspiel der verfassungsrechtlichen Wahlrechtsgrundsätze mit den spezifischen Benachteiligungsverboten von Menschen mit Behinderungen sowie der Bedeutung der BRK. § 13 Nr. 2 und 3 BWG werden sodann an diesem Maßstab überprüft.

Abschließend zeigt die Studie vier Handlungsoptionen auf.

Weitere Informationen:

FORSCHUNGSBERICHT: Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderung

(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)


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