Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Koalitionsvertrag 2018
CDU, CSU und SPD haben sich am 7. Februar 2018 auf einen Koalitionsvertrag verständigt. Damit eine Regierung zustande kommt, müssen nun noch die Mitglieder der SPD mehrheitlich dafür stimmen. Der Koalitionsvertrag umfasst auch Vorhaben zur Gestaltung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
Unter der Überschrift „Soziale Sicherheit verlässlich gestalten“ (Kapitel VII) beschreiben die Parteien neben den Themen Rente, Reform des Sozialen Entschädigungsrechts sowie Gesundheit und Pflege auch Pläne zur Ausgestaltung vom Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
Unter anderem werden folgende Punkte konkretisiert:
Teilhabe am Arbeitsleben
- Prüfung eines Budgets für Ausbildung
- Verlängerung der Assistierten Ausbildung um 2 Jahre
- Gestaltung von Teilqualifizierungen als Einstieg in eine anerkannte Ausbildung nach § 66 Berufsbildungsgesetz (BBIG) oder § 42m Handwerksordnung (HwO)
- Wiedereinführung der Meldepflicht an die Arbeitsagenturen für offene Stellen im öffentlichen Dienst, die von einem Menschen mit Schwerbehinderung besetzt waren
Barrierefreiheit
- Förderung des barrierefreien Wohnungsbaus
- Förderprogramme zur Verbesserung der Barrierefreiheit in den Kommunen (z. B. Einsatz leichter Sprache und Gebärdendolmetscher, mobile sanitäre Anlagen, barrierefreie Veranstaltungen)
- Prüfung, „wie Private, die Dienstleistungen für die Allgemeinheit erbringen, angemessene Vorkehrungen umsetzen können“, insbesondere im Gesundheitswesen
Beratung
- Weiterführung der Finanzierung der „Unabhängigen Teilhabeberatung“
Politische Partizipation
- Beendigung des Wahlrechtsausschlusses von Menschen, die sich durch eine Vollbetreuung unterstützen lassen
Schutz vor Gewalt
- Gewaltschutzkonzepte in Einrichtungen
- Verbesserung der Unterbringungsmöglichkeiten nach Übergriffen
Erwerbsminderung
- Prüfung der unterschiedlichen Gewährung existenzsichernder Leistungen bei Menschen mit befristeter und dauerhafter Erwerbsminderung
- Erhöhte Grundlage für neue Erwerbsminderungsrenten durch Anhebung der Zurechnungszeit
In der Pflege sollen einem Sofortprogramm weitere Schritte folgen und die Situation für Betroffene, Angehörige und Fachkräfte verbessern.
Auch bei Themen wie Sport oder Digitalisierung ist ein Brückenschlag zu erkennen: „Die Digitalisierung eröffnet neue Teilhabechancen insbesondere für sinnesbehinderte und mobilitätseingeschränkte Menschen. Hier wollen wir einen Schwerpunkt im Nationalen Aktionsplan setzen.“
Darüber hinaus werden Pläne zum Ausbau von Barrierefreiheit im Rahmen der Themenkomplexe Wohnen und Verkehr angesprochen. Ein Schlüsselprojekt sei das Programm zur Förderung von Barrierefreiheit auf Bahnhöfen.
Zum Koalitionsvertrag auf der Webseite der Bundesregierung
Koalitionsvertrag 2018 (PDF, 1 MB, nicht barrierefrei)
Reaktionen von Verbänden und Institutionen
Verschiedene Verbände und Institutionen haben sich bereits zum vorliegenden Koalitionsvertrag geäußert (diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit):
- AbilityWatch, Meldung vom 7. Februar 2018:
Schnell-Analyse des Koalitionsvertrages aus Sicht der Behindertenpolitik - Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen (geschäftsführend), Meldung vom 8. Februar 2018:
Forderungen der Beauftragten finden sich im Koalitionsvertrag wieder - Bundesvereinigung Lebenshilfe, Meldung vom 8. Februar 2018:
Wichtige Verbesserungen für Menschen mit Behinderung - Der Paritätische Gesamtverband, Meldung vom 7. Februar 2018:
"Mutloses Weiter so": Paritätischer sieht in Koalitionsvertrag enttäuschendes Stückwerk
- Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation e.V. (DEGEMED), Meldung vom 7. Februar 2018:
Koalitionsvertrag: Union und SPD erkennen Potenzial medizinischer Reha
- Sozialverband VdK Deutschland, Meldung vom 7. Februar 2018:
VdK: Neue sozialpolitische Ungerechtigkeiten darf es nicht geben
(Quelle: Die Bundesregierung; AbilityWatch; Der Paritätische Gesamtverband, Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation e.V., Sozialverband VdK Deutschland)
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