06.10.2017 Politik

UN-Ausschuss veröffentlicht Entwurf für "Allgemeine Bemerkungen" zu Artikel 5 UN-BRK

Der UN-Ausschuss zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen (Committee on the Rights of Persons with Disabilities – CRPD) hat den Entwurf für die Allgemeine Bemerkung Nr. 6 (General Comment Nr. 6) zur UN-Behindertenrechtskonvention begonnen und ruft zur Einreichung von Vorschlägen auf. Die Ausführungen befassen sich mit Artikel 5 der UN-BRK: Gleichberechtigung und Nicht-Diskriminierung.

Der UN-Ausschuss hat Lücken bei der Umsetzung von Artikel 5 der UN-Behindertenrechtskonvention bei den Vertragsstaaten festgestellt. Immer noch gebe es unterschiedliche Behandlungen wegen Behinderungen, und mit negativen Auswirkungen. Diese Unterschiede kämen im Gewand des "Schutzes" oder der "Fürsorge" und im "besten Interesse" für Menschen mit Behinderungen daher und seien nicht im Einklang mit dem menschenrechtlichen Modell von Behinderung. Weiterhin würden stereotype negative Darstellungen von Behinderung in Bezug auf Frauen und Kinder mit Behinderungen oder Personen mit geistigen oder psychosozialen Behinderungen fortbestehen, beispielsweise in den Medien, in der Sozialhilfe, bei Wohltätigkeitsmaßnahmen, und in der medizinischen Betrachtung von Behinderung.

General Comment Nr. 6 wird sich mit der Klärung von Gleichberechtigung und Nicht-Diskriminierung auf Basis des menschenrechtlichen Modells von Behinderung und den allgemeinen Pflichten der Staaten befassen und konkrete Anleitungen zur Umsetzung von Artikel 5 der UN-BRK enthalten. Ein erster Entwurf liegt hierzu in englischer Sprache vor und der UN-Ausschuss lädt interessierte Vertragsstaaten sowie Menschenrechtsorganisationen und weitere Akteure dazu ein, bis 15. November 2017 Beiträge zur Weiterentwicklung des Entwurfs einzureichen. Details siehe unter folgenden Links:

Draft General Comment No. 6 on the right of persons with disabilities to equality and non-discrimination (Word-Dokument/Entwurf)
Call for Submissions (Einladung zur Einreichung von Vorschlägen)

Über die Allgemeinen Bemerkungen

Die "Allgemeinen Bemerkungen" befassen sich mit grundsätzlichen Fragen der Auslegung und zum Verständnis der UN-BRK. Sie richten sich mit Empfehlungen und Nennung von Maßnahmen an die Vertragsstaaten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine Übersicht über die bereits veröffentlichten Allgemeinen Bemerkungen 1–4 in Deutsch und Englisch veröffentlicht: Allgemeine Bemerkungen bei gemeinsam-einfach-machen.de.

(Quelle: Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights [OHCHR], BMAS)


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