31.08.2016 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Verbändeübergreifendes Positionspapier zur Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollen nach dem Gesetzentwurf für ein Bundesteilhabegesetz nur noch die Menschen erhalten, die ein "Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung" erbringen können. Verschiedene Verbände kritisieren diese Regelung in einem im August veröffentlichten Positionspapier scharf.

Diese Regelung entspreche einer "inklusionsfeindlichen, marktorientierten, betriebswirtschaftlich geprägten Sichtweise" und sei nicht mit der UN-Behindertenrechtskonvention zu vereinbaren, heißt es in dem gemeinsamen Papier. Aus Sicht der Verbände darf sie deshalb nicht länger Leitgedanke und Voraussetzung für nachteilsausgleichsorientierte Teilhabe- und Rehabilitationsleistungen für Menschen mit Behinderungen sein.

Mit der geplanten Regelung sei der Ausschluss von Maßnahmen der beruflichen Bildung verbunden. Nach Ende der Schulzeit werde Menschen mit Behinderungen damit eine wichtige Ressource abgesprochen. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Leistungen nach § 81 SGB IX zum „Erhalt und Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten" und nach § 219 Abs. 3 SGB IX zur "Betreuung und Förderung in Gruppen an bzw. in der Werkstatt" stellen nach Ansicht der Verbände keinen sachgerechten Ersatz dar.

Die Verbände fordern, das Zugangskriterium "Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung" abzuschaffen und den Rechtsanspruch auf berufliche Bildung und Teilhabe am Arbeitsleben auch für Menschen mit komplexen Behinderungen umzusetzen. Die Rahmenbedingungen seien entsprechend anzupassen, die Leistungen im Sinne des personenzentrierten Ansatzes weiterzuentwickeln und individuell bedarfsgerecht und auf Grundlage des Wunsch- und Wahlrechts unabhängig vom Ort der Leistungserbringung zu gewähren.

Zum Positionspapier "Teilhabe statt Ausgrenzung! Jetzt den Rechtsanspruch auf berufliche Bildung und Teilhabe am Arbeitsleben für ALLE Menschen mit Behinderungen sicherstellen!"

(Quelle: Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.)


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