21.07.2015 Verwaltung, Verbände, Organisationen

Vergabeverfahren für die Förderung der Unabhängigen Patientenberatung wird geprüft

Im Rahmen des Verfahrens zur Förderung der Unabhängigen Patientenberatung hat einer der nicht berücksichtigten Bieter am 16. Juli 2015 einen Nachprüfungsantrag an die Vergabekammer gestellt, wie der GKV-Spitzenverband mitteilt. Die Vergabekammer prüft nun, ob die Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Die Förderung der Unabhängigen Patientenberatung ist ab 2016 befristet auf sieben Jahre. Zuvor und bis Ende 2015 nimmt die bisher geförderte Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) die Aufgaben entsprechend dem gesetzlichen Auftrag nach § 65b Sozialgesetzbuch V wahr.

Der GKV-Spitzenverband war gesetzlich verpflichtet, zum Ende der aktuellen Förderphase die Trägerschaft neu zu vergeben.

Auf Basis der mit dem wissenschaftlichen Beirat der Unabhängigen Patientenberatung gemeinsam erarbeiteten Vergabekriterien hat der GKV-Spitzenverband im Einvernehmen mit dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann, nach Abschluss einer europaweiten Ausschreibung entschieden. Die GKV hatte am 9. Juli 2015 berichtet, dass die Vorinformationsschreiben an diejenigen Bieter verschickt wurden, die den Zuschlag nicht erhalten sollen. Diese hatten danach 10 Tage Zeit, den Ausschreibungsprozess zu prüfen.

Wird im Rahmen eines Vergabeverfahrens ein Nachprüfungsantrag gestellt, spricht die Vergabekammer für die Zeit des Prüfungsverfahrens ein vorläufiges Zuschlagsverbot aus. Die Kammer trifft in der Regel innerhalb von fünf Wochen ab Antragstellung eine Entscheidung.

GKV-Statement "Unabhängige Patientenberatung - Vergabekammer angerufen" vom 16.07.2015

GKV-Statement "Ausschreibung zur Unabhängigen Patientenberatung kurz vor Abschluss vom 09.07.2015

(Quelle: Spitzenverband Bund der Krankenkassen)


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