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Rechtsverordnungen
Rechtsverordnungen werden nicht von einem Gesetzgebungsorgan, sondern aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung von einem Organ der Exekutive (Regierungs- oder Verwaltungsbehörde) erlassen. Die Rechtsgrundlage ist in der Verordnung anzugeben.
Weitere Informationen zur Rechtsverbindlichkeit von Rechtsverordnungen finden Sie im Beitrag C11-2011 von Prof. Dr. Katja Nebe
Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)
Die Versorgungsmedizin-Verordnung stellt die Grundsätze auf, nach denen das Ausmaß einer nach dem Bundesversorgungsgesetz auszugleichenden Schädigungsfolge sowie der Grad der Behinderung gemäß Neuntem Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) festzustellen sind.
Die VersMedV trat am 1. Januar 2009 in Kraft.
Die "Versorgungsmedizinischen Grundsätze" (§ 2 VersMedV) werden auf Grundlage des aktuellen Stands der medizinischen Wissenschaft unter Anwendung der Grundsätze der evidenzbasierten Medizin fortentwickelt. Basis hierfür sind die Beschlüsse des unabhängigen "Ärztlichen Sachverständigenbeirats Versorgungsmedizin", der das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu allen versorgungsärztlichen Angelegenheiten berät und die Fortentwicklung vorbereitet. Die Umsetzung erfolgt durch Verordnungen zur Änderung der VersMedV.
Übersicht über die Verordnungen zur Änderung der VersMedV
Zur Versorgungsmedizin gehört insbesondere auch die Versorgung mit Hilfsmitteln, die auf Grund fachärztlicher Verordnung in technisch-wissenschaftlich anerkannter Ausführung zu gewähren sind, den persönlichen und beruflichen Bedürfnissen angepasst sein müssen und dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse und der technischen Entwicklung zu entsprechen haben. Hilfsmittel sind beispielsweise Prothesen, Stützapparate, orthopädisches Schuhwerk, Gehilfen, Rollstühle, Hör- und Sehhilfen, Kommunikationshilfen, aber auch Blindenführhunde.







