Startseite  Infothek  Sozialmedizin  Rechtsverordnungen 
Suche | Detailsuche

TYPO3 Cumulus Flash tag cloud by TYPO3-Macher - die TYPO3 Dienstleister (based on WP Cumulus Flash tag cloud by Roy Tanck) requires Flash Player 9 or better.

Sammelband 2011: Alle Beiträge des Jahres in gebundener Form

Flyer Reha-Recht

Leitet Herunterladen der Datei einDownload

Logo von einfach-teilhaben.de
Logo Trägerübergreifendes Persönliches Budget des BMAS
Logo Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Logo BAR Frankfurt

Rechtsverordnungen

Rechtsverordnungen werden nicht von einem Gesetzgebungsorgan, sondern aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung von einem Organ der Exekutive (Regierungs- oder Verwaltungsbehörde) erlassen. Die Rechtsgrundlage ist in der Verordnung anzugeben.

Weitere Informationen zur Rechtsverbindlichkeit von Rechtsverordnungen finden Sie im Beitrag C11-2011 von Prof. Dr. Katja Nebe

Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)

Die Versorgungsmedizin-Verordnung stellt die Grundsätze auf, nach denen das Ausmaß einer nach dem Bundesversorgungsgesetz auszugleichenden Schädigungsfolge sowie der Grad der Behinderung gemäß Neuntem Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) festzustellen sind.
Die VersMedV trat am 1. Januar 2009 in Kraft.

Leitet Herunterladen der Datei einVersorgungsmedizin-Verordnung

Die "Versorgungsmedizinischen Grundsätze" (§ 2 VersMedV) werden auf Grundlage des aktuellen Stands der medizinischen Wissenschaft unter Anwendung der Grundsätze der evidenzbasierten Medizin fortentwickelt. Basis hierfür sind die Beschlüsse des unabhängigen "Ärztlichen Sachverständigenbeirats Versorgungsmedizin", der das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu allen versorgungsärztlichen Angelegenheiten berät und die Fortentwicklung vorbereitet. Die Umsetzung erfolgt durch Verordnungen zur Änderung der VersMedV.

Opens external link in new windowÜbersicht über die Verordnungen zur Änderung der VersMedV

Zur Versorgungsmedizin gehört insbesondere auch die Versorgung mit Hilfsmitteln, die auf Grund fachärztlicher Verordnung in technisch-wissenschaftlich anerkannter Ausführung zu gewähren sind, den persönlichen und beruflichen Bedürfnissen angepasst sein müssen und dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse und der technischen Entwicklung zu entsprechen haben. Hilfsmittel sind beispielsweise Prothesen, Stützapparate, orthopädisches Schuhwerk, Gehilfen, Rollstühle, Hör- und Sehhilfen, Kommunikationshilfen, aber auch Blindenführhunde.

Opens internal link in current windowHier geht es zum Heil- und Hilfsmittelreport 2011


Diese Seite ausdrucken