Daten und Fakten
Statistik der schwerbehinderten Menschen (Kurzbericht)
Herausgegeben vom Statistischen Bundesamt, erschienen am 19. Juni 2012
Seit 1985 wird alle zwei Jahre eine Bundesstatistik über schwerbehinderte Menschen durchgeführt. Im Rahmender Schwerbehindertenstatistik sind gemäß § 131 Abs. 1
SGB IX folgende Tatbestände zu erheben: die Zahl der schwerbehinderten Menschen mit gültigem Ausweis; persönliche Merkmale der schwerbehinderten Menschen wie Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Wohnort; Art, Ursache und Grad der Behinderung.







