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Berufliche Neigung, Wunsch- und Wahlrecht und Berufswahlfreiheit bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
(Zitiervorschlag: Welti „Berufliche Neigung, Wunsch- und Wahlrecht und Berufswahlfreiheit bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ in Diskussionsforum A, Beitrag 9/2007 auf www.iqpr.de)
Ein weiterer aufschlussreicher Beitrag zum Wunsch- und Wahlrecht – diesmal bezogen auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben – kommt von PD Dr. Felix Welti. Der Autor bespricht eine Entscheidung des LSG Saarland (Urteil v. 04.08.2006, Az. L 7 RJ 22/04 -). Das Urteil befasst sich mit der Frage, inwieweit es das Wunsch- und Wahlrecht des Leistungsberechtigten erfordert, dass ihm eine sehr teure, aber seinen Wünschen entsprechende Umschulung zum Hubschrauberpiloten bezahlt wird, wenn er die über die üblichen Umschulungskosten hinausgehenden Kosten selbst trägt. Das Urteil beanstandete unter Hinweis auf Art. 12 Abs. 1 GG und § 33 Abs. 4 SGB IX die ablehnende Ermessensentscheidungen des Rehabilitationsträgers und verurteilte ihn zu einer Neubescheidung. Dr. Welti weist in seiner Besprechung u. a. darauf hin, dass im gesamten Rechtsstreit die maßgebliche Norm des § 9 Abs. 1 SGB IX keine Beachtung gefunden hat. Er legt zudem dar, dass das LSG auch selbst hätte entscheiden können, da dem Leistungsberechtigten aufgrund einer Ermessensreduktion auf Null ein entsprechender Anspruch zustehe. Schließlich begründet er, dass im besprochenen Fall dem Berechtigten ein Selbstbeschaffungsrecht nach § 15 Abs. 1 SGB IX zugestanden hätte.
< Diskussionsbeitrag 08 | 2007

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