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Sammelband 2011: Alle Beiträge des Jahres in gebundener Form

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Heckmann/Gagel: Diskussionsbeitrag 11 | 2008

Zur Bedeutung des Begriffs „Gutachten“ in § 14 SGB IX

(Zitiervorschlag: Heckmann/Gagel „Medizinische Rehabilitation der Krankenversicherung: Unklarheit über Ziele und Mittel“ in Diskussionsforum A, Beitrag 11/2008 auf www.iqpr.de)

In diesem Beitrag wird eine Stellungnahme des Herrn Rechtsanwalt Heckmann zum Diskussionsbeitrag B 10-2008 über Einzelfragen zu § 90 Abs. 2a SGB IX aufgegriffen. Darin wurde anlässlich der großen konkreten Bedeutung für den Kündigungsschutz nach § 90 Abs. 2a SGB IX die Frage aufgeworfen, wie genau ärztliche Stellungnahmen im Rahmen der Fristenregelungen des § 14 SGB IX einzuordnen sind. Dazu wird unter anderem die These vertreten, dass es maßgeblich auf den erforderlichen Aufwand ankomme, der seinerseits durch den konkreten Auftrag bestimmt werde. Im Zweifel sei von einem Gutachten auszugehen

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< Diskussionsbeitrag 10 | 2008

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