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Hilfsmittel für die hauswirtschaftliche Versorgung als menschliches Grundbedürfnis – „Einkaufsfuchs“ - LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 11.11.2009, L 4 KR 17/08
(Zitiervorschlag: Ramm, Welti: Hilfsmittel für die hauswirtschaftliche Versorgung als menschliches Grundbedürfnis – „Einkaufsfuchs“; LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 11.11.2009, Az. L 4 KR 17/08; Forum A - 5/2010 unter www.reha-recht.de)
In der Erörterung der Entscheidung des LSG arbeiten die Autoren heraus, dass die eigene hauswirtschaftliche Versorgung zu den menschlichen Grundbedürfnissen gehört und daher hierzu erforderliche Gegenstände wie der Einkaufsfuchs als Hilfsmittel in Anspruch genommen werden können. Die Autoren stellen hier die zur Anspruchsbegründung erforderliche Abgrenzung zu den Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens dar.
Beitrag 5-2010 (PDF-Datei, 98,1 KB)
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