<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?>


    <rss version="2.0"
         xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
         xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom">
        <channel>
            <title>Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht</title>
            <link>https://www.reha-recht.de/rss.xml</link>
            <description></description>
            <language>de</language>
            
                <copyright>Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) und die jeweiligen Herausgeber</copyright>
            
            <pubDate>Sun, 08 Mar 2026 16:16:01 +0100</pubDate>
            <lastBuildDate>Sun, 08 Mar 2026 16:16:01 +0100</lastBuildDate>
            
            <atom:link href="https://www.reha-recht.de/rss/fachbeitraege-rss?type=9818" rel="self" type="application/rss+xml" />
            <generator>DVfR CMS</generator>
            
                
                    <item>
                        <guid isPermaLink="false">news-4806</guid>
                        <pubDate>Thu, 05 Mar 2026 15:20:47 +0100</pubDate>
                        <title>Beitrag E1-2026</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/fachbeitraege/beitrag/artikel/beitrag-e1-2026</link>
                        <description>DiversityKAT – Eine Handreichung für diversitätssensible medizinische Rehabilitation
</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>In einer sich immer weiter entwickelnden Gesellschaft entstehen auch immer wieder neue Herausforderungen für das Gesundheitssystem. Mit dem Projekt DiversityKAT entwickelten die Autorinnen und Autoren des Beitrags eine Handreichung für Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation, um eine diversitätssensible Versorgung in der Praxis umsetzen und voranbringen zu können. Dabei stützten sich die Autorinnen und Autoren auf eigens entwickelte Forschungsergebnisse einer bundesweiten Befragung, die mit einem Mixed-Methods-Design durchgeführt und ausgewertet wurde.</p>
<p>Der vorliegende Beitrag wurde bereits unter dem gleichen Titel leicht abgewandelt in der Zeitschrift RP Reha 4/2025 erstveröffentlicht. Wir danken dem Universitätsverlag Halle-Wittenberg für die Erlaubnis zur Zweitveröffentlichung.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>E: Recht der Dienste und Einrichtungen</category>
                            
                        
                        
                    </item>
                
                    <item>
                        <guid isPermaLink="false">news-4801</guid>
                        <pubDate>Thu, 26 Feb 2026 14:05:57 +0100</pubDate>
                        <title>Beitrag D3-2026</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/fachbeitraege/beitrag/artikel/beitrag-d3-2026</link>
                        <description>Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit (Schwer-)Behinderung und Einwanderungsgeschichte – Teilprojekt der Humboldt-Universität zu Berlin im Rahmen des Projektes VinkA</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Der vorliegende Beitrag beschreibt das VinkA-Teilprojekt an der Humboldt-Universität zu Berlin. Es gliedert sich in drei Module. In Modul A wird eine Sekundäranalyse der Daten des Teilhabesurveys mit Fokus auf das Merkmal Einwanderungsgeschichte durchgeführt. Modul B beinhaltet zum einen Einzelinterviews mit Menschen mit Beeinträchtigung und Einwanderungs- bzw. Fluchtgeschichte, um die Subjektperspektive auf den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erfassen. Zum anderen werden Fokusgruppen mit Beratungsfachkräften durchgeführt, um Beratungsanliegen an der Schnittstelle Migration und Behinderung zu erfassen. Im Rahmen eines Workshops sowie einer Fachtagung werden Ergebnisse kommuniziert und Vernetzungsmöglichkeiten der häufig noch getrennt agierenden Beratungsstellen geschaffen. Eine Gruppe von Erfahrungsexpertinnen und -experten in eigener Sache begleitet den partizipativ-orientierten Forschungsprozess.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>D: Konzepte und Politik</category>
                            
                        
                        
                    </item>
                
                    <item>
                        <guid isPermaLink="false">news-4789</guid>
                        <pubDate>Mon, 16 Feb 2026 13:57:46 +0100</pubDate>
                        <title>Beitrag D2-2026</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/fachbeitraege/beitrag/artikel/beitrag-d2-2026</link>
                        <description>Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA): Aufbau und Verstetigung im Kontext von Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit
</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Der Beitrag untersucht im Rahmen des vom Inklusionsamt des Landschaftsverbands Rheinland (LVR-InA) geförderten Projekts „EvaEfA“ den Einfluss öffentlichkeits- und netzwerkorientierter Maßnahmen der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) auf die Zahl der Kontaktanfragen durch Arbeitgeber. Ausgehend von der gesetzlichen Verpflichtung nach § 185a SGB IX, Angebote bekannt zu machen und Kontakte zu knüpfen, werden bundesweit dokumentierte Statistiken der EAA analysiert. Mit Hilfe von Korrelationsanalysen wird geprüft, ob signifikante Zusammenhänge zwischen den Aktivitäten der EAA und der Anzahl an Anfragen bestehen. Das explorative Design ermöglicht erste Erkenntnisse zur Wirksamkeit der EAA-Strategien im Kontext der sozialen Innovation im Rehabilitations- und Arbeitsmarktsystem.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>D: Konzepte und Politik</category>
                            
                        
                        
                    </item>
                
                    <item>
                        <guid isPermaLink="false">news-4780</guid>
                        <pubDate>Wed, 04 Feb 2026 11:10:19 +0100</pubDate>
                        <title>Beitrag D1-2026</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/fachbeitraege/beitrag/artikel/beitrag-d1-2026</link>
                        <description>Übergänge vom Studium in den Arbeitsmarkt gestalten – Herausforderungen und Unterstützungsmöglichkeiten für Studierende mit Behinderungen – Zusammenfassung der Online-Diskussion im Forum Fragen – Meinungen – Antworten zum Rehabilitations- und Teilhaberecht (18.11.–09.12.2025)
</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Livia Grupp fasst in diesem Beitrag die Online-Diskussion zu inklusiven Übergängen in den Arbeitsmarkt für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen zusammen, die die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) und federführend die Universität Kassel vom 18. November bis 9. Dezember 2025 durchführten. Die Diskussion befasste sich mit den besonderen Herausforderungen für Studierende mit Behinderungen beim Übergang in das Arbeitsleben oder auch in Praktikumsphasen. Es wurde aufgezeigt, dass für den Berufseinstieg von Studierenden mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen eine frühzeitige Planung unerlässlich ist, bspw. zur Klärung von Unterstützungsbedarfen wie Hilfsmittel und Assistenzen. Dabei wurde der Beratung durch gut vernetzte Hoch­schulinstanzen wie auch außeruniversitäre Akteure und Leistungsträger eine wesentliche Bedeutung beigemessen.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>D: Konzepte und Politik</category>
                            
                        
                        
                    </item>
                
                    <item>
                        <guid isPermaLink="false">news-4776</guid>
                        <pubDate>Tue, 27 Jan 2026 15:38:15 +0100</pubDate>
                        <title>Beitrag A1-2026</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/fachbeitraege/beitrag/artikel/beitrag-a1-2026</link>
                        <description>Wunsch- und Wahlrecht bei stationärer medizinischer Rehabilitation und Kostenerstattung bei fehlender Ermessensausübung – Anmerkung zu LSG Hessen, Urteil vom 16. Januar 2024 – L 8 KR 90/21</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Der Autor Fabian Walling von der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg befasst sich in diesem Beitrag mit dem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 16. Januar 2024 – L 8 KR 90/21. Gegenstand der Entscheidung ist die Reichweite des Wunsch- und Wahlrechts nach § 40 Abs. 2 Satz 2 SGB V i. V. m. § 9 SGB IX a. F. bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sowie die dogmatische Einordnung von Kostenerstattungsansprüchen bei rechtswidriger Leistungsablehnung. Im Mittelpunkt stehen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Ermessensausübung durch den Rehabilitationsträger und die Abgrenzung zwischen Sachleistung und Selbstbeschaffung. Zudem geht es auch um die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Mehrkostentragung durch den Leistungsberechtigten in Fällen rechtswidriger Leistungsablehnung in Betracht kommt. Der Beitrag ordnet die Entscheidung systematisch in das Leistungserbringungs- und Kostenerstattungsregime des SGB IX ein, arbeitet die Konsequenzen fehlender Ermessensausübung heraus und zeigt die Bedeutung der Entscheidung für die rehabilitationsrechtliche Praxis auf.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>A: Sozialrecht</category>
                            
                        
                        
                    </item>
                
                    <item>
                        <guid isPermaLink="false">news-4763</guid>
                        <pubDate>Mon, 22 Dec 2025 11:01:05 +0100</pubDate>
                        <title>Beitrag B6-2025</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/fachbeitraege/beitrag/artikel/beitrag-b6-2025</link>
                        <description>Auswirkungen unterlassener Präventions- und behinderungsgerechter Beschäftigungsmaßnahmen auf die Ermessensausübung des Integrationsamts bei Kündigungszustimmungsverfahren – Zugleich Anmerkung zu VG Leipzig, Urteil vom 6. Februar 2025 – 5 K 1940/24</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Das Verwaltungsgericht Leipzig verneint einen Anspruch eines Arbeitgebers auf die Zustimmung des Integrationsamtes zur außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung eines schwerbehinderten Beschäftigten gem. § 174 Abs. 4 SGB IX. Das VG Leipzig stellte einen Zusammenhang zwischen der Schwerbehinderung des beigeladenen Beschäftigten und seinem Fehlverhalten, das die Kündigung rechtfertigen sollte, fest. So habe das Integrationsamt in seiner Ermessensentscheidung die Interessen des Arbeitgebers und des schwerbehinderten Beschäftigten ordnungsgemäß abgewogen. Dabei wurde insbesondere die mangelnde Schaffung behinderungsgerechter Arbeitsbedingungen durch den Arbeitgeber beanstandet. Dieses Versäumnis habe die Gefahr von künftigem Fehlverhalten des Beigeladenen erhöht.</p>
<p>Die Autorin sieht im Unterlassen eines Konfliktpräventionsverfahrens nach § 167 Abs. 1 SGB IX eine grobe Vernachlässigung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber einem schwerbehinderten Beschäftigten. Durch ein Präventionsverfahren könne die Ermessensentscheidung des Integrationsamts bei der Prüfung der vom Arbeitgeber beantragten Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Beschäftigten maßgeblich beeinflusst werden. Damit zeige dieser Fall, dass ein Präventionsverfahren auch bei verhaltensbedingten Kündigungen den Erhalt des Arbeitsverhältnisses fördern und insbesondere Arbeitszeitänderungen Schutz bieten können.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>B: Arbeitsrecht</category>
                            
                        
                        
                    </item>
                
                    <item>
                        <guid isPermaLink="false">news-4761</guid>
                        <pubDate>Fri, 19 Dec 2025 10:51:23 +0100</pubDate>
                        <title>Beitrag D14-2025</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/fachbeitraege/beitrag/artikel/beitrag-d14-2025</link>
                        <description>Barrierefreie Arbeitswege als Bedingung für einen inklusiven Arbeitsmarkt – Teil II: Förderfaktoren für die Mobilität zu Arbeitsplätzen außerhalb der WfbM</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Werkstätten für Menschen mit Behinderungen haben den gesetzlichen Auftrag, den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern (§ 219 Abs. 1 S. 3 SGB IX). Das gelingt in der Praxis jedoch nur selten. Der zweiteilige Beitrag untersucht die damit im Zusammenhang stehende Frage, welche Barrieren bei der Mobilität zu Arbeitsplätzen, insbesondere außerhalb von WfbM, bestehen und welche Faktoren Mobilität als Voraussetzung für Teilhabe am Arbeitsleben fördern können. Das geschieht durch die Auswertung von Literatur und zwei Gruppendiskussionen.</p>
<p>Im zweiten Teil des Beitrags werden die identifizierten Förderfaktoren für die Mobilität dargestellt, die zu mehr Teilhabe am Arbeitsleben führen können und die Ergebnisse des gesamten Beitrags zusammengefasst. Der Beitrag kommt zu dem Ergebnis, dass Mobilität zum Arbeitsplatz in Zukunft verstärkt zu den Aufgaben des Reha-Systems gehören wird, solange vorhandene Angebote nicht frei von Barrieren sind. WfbM müssten sich in den geänderten Rahmenbedingungen zudem als umfassende Inklusionsdienstleister verstehen, deren Aufgabe es ist, die Teilhabe am Arbeitsleben u.a. durch Vernetzung und die gezielte Ermöglichung von Mobilität zu fördern.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>D: Konzepte und Politik</category>
                            
                                <category>Barrierefreiheit</category>
                            
                        
                        
                    </item>
                
                    <item>
                        <guid isPermaLink="false">news-4760</guid>
                        <pubDate>Thu, 18 Dec 2025 13:06:30 +0100</pubDate>
                        <title>Beitrag D13-2025</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/fachbeitraege/beitrag/artikel/beitrag-d13-2025</link>
                        <description>Barrierefreie Arbeitswege als Bedingung für einen inklusiven Arbeitsmarkt – Teil I: Mobilitätsbarrieren für den Übergang von WfbM auf den ersten Arbeitsmarkt</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Werkstätten für Menschen mit Behinderungen haben den gesetzlichen Auftrag, den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern (§ 219 Abs. 1 S. 3 SGB IX). Das gelingt in der Praxis jedoch nur selten.&nbsp; Der zweiteilige Beitrag untersucht die damit im Zusammenhang stehende Frage, welche Barrieren bei der Mobilität zu Arbeitsplätzen, insbesondere außerhalb von WfbM, bestehen und welche Faktoren Mobilität als Voraussetzung für Teilhabe am Arbeitsleben fördern können. Das geschieht durch die Auswertung von Literatur und zwei Gruppendiskussionen.</p>
<p>Im ersten Teil des Beitrags werden zunächst die Begriffe Barriere und Förderfaktor geklärt. Anschließend wird der Forschungsstand umrissen und das methodische Vorgehen dargestellt. Sodann werden die in den Gruppendiskussionen identifizierten Mobilitätsbarrieren dargestellt.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>D: Konzepte und Politik</category>
                            
                                <category>Barrierefreiheit</category>
                            
                        
                        
                    </item>
                
                    <item>
                        <guid isPermaLink="false">news-4756</guid>
                        <pubDate>Wed, 17 Dec 2025 11:12:30 +0100</pubDate>
                        <title>Beitrag C1-2025</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/fachbeitraege/beitrag/artikel/beitrag-c1-2025</link>
                        <description>Anwendung der Versorgungsmedizinischen Grundsätze auf das Post-Covid-Syndrom – Anmerkung zum Urteil des SG Speyer vom 3. Juni 2025 – S 12 SB 318/23</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Die Autorin Astrid Brunke (Universität Kassel) bespricht in dem vorliegenden Beitrag das Urteil des SG Speyer vom 3. Juni 2025 - S 12 SB 318/23. Im Streit war die die Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) wegen anhaltender Beschwerden nach einer SARS-CoV-2-Infektion. Es handelt sich dabei um ein Krankheitsbild, das nicht in der Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung enthalten ist. Das Gericht hat darum Nr. 3.7 der VersMedV (Regelungen zur Einstufung von Neurosen, Persönlichkeitsstörungen, Folgen psychischer Traumen etc.) analog angewendet. Die Autorin beurteilt das als grundsätzlich möglich und begründbar, erkennt aber Schieflagen in der Anwendung der von der Rechtsprechung für solche Fälle entwickelten Grundsätze.&nbsp; Auch argumentiert sie, dass der Schluss der letzten mündlichen Verhandlung als maßgeblicher Entscheidungszeitpunkt für die Feststellung des Grades der Behinderung&nbsp; angesehen werden sollte.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>C: Sozialmedizin und Begutachtung</category>
                            
                                <category>Corona</category>
                            
                        
                        
                    </item>
                
                    <item>
                        <guid isPermaLink="false">news-4754</guid>
                        <pubDate>Thu, 11 Dec 2025 14:08:07 +0100</pubDate>
                        <title>Beitrag D12-2025</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/fachbeitraege/beitrag/artikel/beitrag-d12-2025</link>
                        <description>Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber – (k)eine große Familie?</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Dieser Beitrag stellt Ergebnisse des vom Inklusionsamt des Landschaftsverbands Rheinland (LVR-Inklusionsamt, kurz: LVR-InA) geförderten Projekts „Evaluation der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber*innen, betrachtet als Soziale Innovation im Eco-System von Rehabilitationssystem und Arbeitsmarkt (EvaEfA)“ vor. Im Jahr 2022 wurden die „Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber“ (EAA; § 185a SGB IX) als neues Instrument im Kanon etablierter Instrumente zur Förderung der Teilhabe an Arbeit von Menschen mit Behinderungen mit dem Ziel implementiert, Arbeitgebende zur Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu beraten und dabei zu unterstützen. Dieser Implementations- und Verstetigungsprozess wird im EvaEfA-Projekt aus innovationstheoretischer Perspektive evaluiert. Um ihrem gesetzlichen Auftrag nachzukommen, müssen die EAA in ihren jeweiligen Regionen gut vernetzt sein (§ 185a SGB IX Absatz 4). Mit wem sich die EAA konkret vernetzen sollen, ist im Gesetz jedoch nicht geregelt. Netzwerkübergreifend konnten zwar fünf für die Arbeit der EAA besonders wichtige Akteure („die Big Five der EAA“) ermittelt werden. Es stellt sich jedoch die Frage, wie unterschiedlich oder wie ähnlich die EAA in verschiedenen Regionen bzw. Bundesländern arbeiten. Der Beitrag untersucht die Netzwerke (N = 10) acht weiterer EAA-Regionen außerhalb des Rheinlands. Nach einer Beschreibung der Netzwerkstrukturen werden mögliche Gründe für die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den EAA-Netzwerken verschiedener Regionen diskutiert.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>D: Konzepte und Politik</category>
                            
                        
                        
                    </item>
                
                    <item>
                        <guid isPermaLink="false">news-4749</guid>
                        <pubDate>Wed, 10 Dec 2025 09:26:20 +0100</pubDate>
                        <title>Beitrag A17-2025</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/fachbeitraege/beitrag/artikel/beitrag-a17-2025</link>
                        <description>Anspruch von Versicherten auf Übernahme von Fahrkosten bei Stufenweiser Wiedereingliederung – Anmerkung zu BSG, Urteil vom 16. Mai 2024 – B 1 KR 4/23 R – Teil II</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Die Autorin Lisa Wiesehütter befasst sich in diesem Beitrag mit dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) aus dem vergangenen Jahr, 16. Mai 2024 – B 1 KR 4/23 R. Sie bespricht die mögliche Einordnung der (isolierten) Stufenweisen Wiedereingliederung als medizinische Rehabilitationsleistung und die Zuständigkeit der Rehabilitationsträger bei anfallenden Fahrtkosten zur Durchführung der Stufenweisen Wiedereingliederung. Die Autorin setzt sich kritisch mit dem Urteil des BSG auseinander und betont die Bedeutsamkeit dieser&nbsp; Entscheidung. Nach dem ersten Teil folgt nun im zweiten Teil die Auseinandersetzung mit dem Recht der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) sowie einem Fazit aus beiden Teilen der Anmerkung.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>A: Sozialrecht</category>
                            
                        
                        
                    </item>
                
                    <item>
                        <guid isPermaLink="false">news-4744</guid>
                        <pubDate>Mon, 08 Dec 2025 10:03:28 +0100</pubDate>
                        <title>Beitrag D11-2025</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/fachbeitraege/beitrag/artikel/beitrag-d11-2025</link>
                        <description>Zugang zum Arbeitsmarkt durch inklusive Hochschulen – Tagungsbericht zur interdisziplinären Fachtagung am 11. September 2025 in Kassel</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Die Autorinnen Astrid Brunke, Universität Kassel, und Livia Grupp, Nikola Hahn und Anne Taubert von der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) fassen in diesem Beitrag die Inhalte der Fachtagung „Zugang zum Arbeitsmarkt durch inklusive Hochschulen“<sup> </sup>zusammen. Am 11. September 2025 trafen sich Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft und Praxis in Kassel, um über Übergänge in die Hochschule und von der Hochschule in den Arbeitsmarkt bei Menschen mit Behinderungen zu diskutieren. In den Vorträgen und Diskussionsgruppen ging es auch um Fragen des Dualen Studiums, Hilfskrafttätigkeiten und Praxisphasen mit Behinderung sowie um Teilhabeleistungen, Assistenz und angemessene Vorkehrungen in der Hochschule. Der Beitrag berichtet über die dargestellten Perspektiven, Ergebnisse und Rückschlüsse für eine künftige Ausgestaltung inklusiver Hochschulbildung.</p>
<p>Die Dokumentation der Tagung ist <a href="/vinka/fachtagung-2025#c2767" title="Zur Dokumentation der Fachtagung 2025, öffnet in demselben Fenster." class="internal-link">hier</a> abrufbar.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>D: Konzepte und Politik</category>
                            
                                <category>Inklusive Bildung</category>
                            
                        
                        
                    </item>
                
                    <item>
                        <guid isPermaLink="false">news-4743</guid>
                        <pubDate>Thu, 04 Dec 2025 10:45:51 +0100</pubDate>
                        <title>Beitrag B5-2025</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/fachbeitraege/beitrag/artikel/beitrag-b5-2025</link>
                        <description>Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG bei Verletzung behinderungsrechtlicher Pflichten – Anmerkung zu BAG 26. Juni 2025 – 8 AZR 276/24</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesarbeitsgericht (BAG) bestätigt, dass in einer Zuweisung nicht behinderungsgerechter Arbeit sowie in einer Abmahnung wegen Ablehnung nicht behinderungsgerechter Arbeit eine Benachteiligung wegen Behinderung liegen kann. Die Darlegungs- und Beweislast, die dabei grundsätzlich von der Partei getragen wird, die die Entschädigungsleistung nach § 15 Abs 2 AGG begehrt, könne jedoch zum Nachteil des Arbeitgebers umgekehrt werden, wenn dieser gegen Verfahrens- und Förderpflichten zugunsten behinderter Beschäftigter verstoßen hat. Zu diesen Pflichten können nach der Ansicht des BAG sowohl die vorherige Anhörung der SBV nach § 178 Abs 2 SGB 9 als auch die Pflicht zur Bestellung eines Inklusionsbeauftragten nach § 181 SGB 9 gehören.</p>
<p>Der Autor hält die Entscheidung des BAG für zutreffend und betont zugleich die Bedeutung von gesetzlichen Fristen. So ist nach § 15 Abs 4 AGG eine Entschädigung innerhalb von zwei Monaten nach der Benachteiligung geltend zu machen. Hinzukommt die Klageerhebungsfrist nach § 61 b Abs 1 ArbGG, wonach innerhalb von drei Monaten, nachdem der Anspruch schriftlich geltend gemacht worden ist, Klage zu erheben ist. Dem Autor zufolge ist die Bestellung von Inklusionsbeauftragten nach § 181 SGB 9 für die betriebliche Praxis bedeutsam, da sie sich konstruktiv in den Gestaltungsprozess der Inklusionsvereinbarungen nach § 166 SGB 9 einbringen können. Weiter sieht der Autor die Möglichkeit einer Verbandsklage für Betriebsräte nach § 17 Abs 2 AGG als geeignetes Mittel bei Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>B: Arbeitsrecht</category>
                            
                        
                        
                    </item>
                
                    <item>
                        <guid isPermaLink="false">news-4739</guid>
                        <pubDate>Wed, 03 Dec 2025 09:53:32 +0100</pubDate>
                        <title>Beitrag A16-2025</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/fachbeitraege/beitrag/artikel/beitrag-a16-2025</link>
                        <description>Anspruch von Versicherten auf Übernahme von Fahrkosten bei Stufenweiser Wiedereingliederung – Anmerkung zu BSG, Urteil vom 16. Mai 2024 – B 1 KR 4/23 R – Teil I</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Die Autorin Lisa Wiesehütter befasst sich in diesem Beitrag mit dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) aus dem vergangenen Jahr, 16. Mai 2024 – B 1 KR 4/23 R. Sie bespricht die mögliche Einordnung der (isolierten) Stufenweisen Wiedereingliederung als medizinische Rehabilitationsleistung und die Zuständigkeit der Rehabilitationsträger bei anfallenden Fahrtkosten zur Durchführung der Stufenweisen Wiedereingliederung. Die Autorin setzt sich kritisch mit dem Urteil des BSG auseinander und betont die Bedeutsamkeit dieser&nbsp; Entscheidung. Im ersten Teil des Beitrags setzt Wiesehütter den Fokus auf das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>A: Sozialrecht</category>
                            
                        
                        
                    </item>
                
                    <item>
                        <guid isPermaLink="false">news-4736</guid>
                        <pubDate>Mon, 01 Dec 2025 11:41:09 +0100</pubDate>
                        <title>Beitrag B4-2025</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/fachbeitraege/beitrag/artikel/beitrag-b4-2025</link>
                        <description>Öffentlichkeitsgebot bei SBV-Wahlen – Anmerkung zum Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 27. März 2024 –2 TaBV 44/23</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Das LAG Niedersachsen bestätigte die Unwirksamkeit der Wahl einer Schwerbehindertenvertretung und folgte damit der Entscheidung der Vorinstanz. Demnach sind die Freiumschläge gemäß § 12 Abs 1 Satz 1 SchwbVWO in einer betriebsöffentlichen Sitzung zu öffnen. Außerdem hat der Wahlvorstand einer SBV-Wahl, die im förmlichen Verfahren stattfindet, rechtzeitig bekannt zu geben, wann und wo die in § 12 Abs 1 SchwbVWO vorgeschriebene Behandlung der schriftlich abgegebenen Stimmen stattfinden wird. Nach Ansicht der Autorin sollte bei der betriebsöffentlichen Sitzung die Teilnahme der Wahlberechtigten und der Kandidatinnen und Kandidaten an der Überprüfung möglich sein.</p>
<p>Da nach § 11 Abs 1 Nr 4 SchwbVWO auf den Rückumschlägen, der Name und die Anschrift des Absenders stehen müssen, führt dies laut Autorin zu einem unfreiwilligen Offenlegen des Status. Um zu vermeiden, dass der Status über die Schwerbehinderteneigenschaft bekannt wird empfiehlt die Autorin, dass auf den Freiumschlägen lediglich „Wahlunterlagen SBV-Wahl“ ohne Absendername angegeben wird und nur auf der beizulegenden eidesstattlichen Erklärung die vollständige Angabe von Namen und Adresse der Wählerin oder des Wählers angegeben werden.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>B: Arbeitsrecht</category>
                            
                        
                        
                    </item>
                
                    <item>
                        <guid isPermaLink="false">news-4728</guid>
                        <pubDate>Fri, 21 Nov 2025 11:57:19 +0100</pubDate>
                        <title>Beitrag A15-2025</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/fachbeitraege/beitrag/artikel/beitrag-a15-2025</link>
                        <description>Angemessene Vorkehrungen im Arbeitsleben für Eltern eines Kindes mit Behinderung – Anmerkung zu EuGH vom 11. September 2025 – Rs. C-38/24 – Bervidi</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Prof. Dr. Daniel Hlava bespricht in diesem Fachbeitrag das Urteil des EUGH vom 11.09.2025 (Az. C-38/24). Der EUGH hat sich darin mit einer Vorlage beschäftigt, die Fragen von Unionsrecht und UN-Behindertenrechtskonvention zum Gegenstand hatte. Der EUGH kommt zum Schluss, dass das Verbot der mittelbaren Diskriminierung wegen einer Behinderung auch für einen Arbeitnehmer gilt, der nicht selbst behindert ist, sondern wegen der Unterstützung seines behinderten Kindes diskriminiert wird und erlegt dem Arbeitgeber auf, angemessene Vorkehrungen für den Beschäftigten zu treffen, der, ohne selbst behindert zu sein, seinem behinderten Kind Unterstützung zukommen lässt (EuGH, Urteil vom 11.09.2025 - C-38/24).</p>
<p>Der Autor begrüßt das Urteil und sieht darin ein wichtiges Signal für eine bessere Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und der Pflege von Angehörigen. Eine verbotene Diskriminierung wegen einer Behinderung betreffe nicht nur Merkmalsträger*innen, sondern auch andere Personen, die wegen der Behinderung einer anderen Person (z.B. eines Angehörigen) benachteiligt werden. Für das deutsche Recht habe das Urteil insbesondere Auswirklungen auf die Auslegung von Diskriminierungsverboten.</p>
<p class="MsoFootnoteText">Die Erstveröffentlichung erfolgte im HSI-Report 4/2024. Parallel wird der Beitrag auch in der Zeitschrift AUR veröffentlicht. Wir danken dem Autor und dem HSI für die Möglichkeit der Zweitveröffentlichung.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>A: Sozialrecht</category>
                            
                        
                        
                    </item>
                
                    <item>
                        <guid isPermaLink="false">news-4723</guid>
                        <pubDate>Mon, 17 Nov 2025 09:35:37 +0100</pubDate>
                        <title>Beitrag A14-2025</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/fachbeitraege/beitrag/artikel/beitrag-a14-2025</link>
                        <description>Die teilhaberechtliche Revolution in der Hörgeräteversorgung – Anmerkung zum Urteil des BSG vom 12. Juni 2025 – B 3 KR 13/23 R – </description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Die Versorgung mit Hörgeräten ist ein besonders umstrittener Bereich des Hilfsmittelrechts in der gesetzlichen Krankenversicherung. Zuletzt wurde insbesondere darum gestritten, ab welchem Hörgewinn ein wesentlicher Gebrauchsvorteil eines Hörgeräts vorliegt und damit ein Anspruch nach § 33 SGB V besteht. Das Bundessozialgericht hat darüber am 12. Juni 2025 in drei Fällen entschieden und das Hörgeräterecht damit weiterentwickelt. In diesem Beitrag stellt Jörg Kondel eines dieser Urteile vor, stellt den Kontext der Entscheidung dar und hinterlässt seine Einschätzung.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>A: Sozialrecht</category>
                            
                        
                        
                    </item>
                
                    <item>
                        <guid isPermaLink="false">news-4721</guid>
                        <pubDate>Fri, 14 Nov 2025 13:36:04 +0100</pubDate>
                        <title>Beitrag A13-2025</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/fachbeitraege/beitrag/artikel/beitrag-a13-2025</link>
                        <description>Die Hörgeräteversorgung und die Urteile des BSG vom 12. Juni 2025
</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Die Hörgeräteversorgung ist ein besonders umstrittener Bereich des Hilfsmittelrechts und erforderte schon mehrfach Entscheidungen des Bundessozialgerichts. Im Juni 2025 entwickelte der dritte Senat des Gerichts in drei Urteilen die bisherige Rechtslage weiter. In diesem Beitrag widmet sich der Autor Robert Weber den Herausforderungen bei der Umsetzung des nunmehr geltenden Hörgeräterechts. Dabei geht er insbesondere auf die Rolle der am Versorgungsprozess beteiligten Akteure ein (Versicherte, Krankenkassen, Hörakustiker, Medizinischer Dienst und die Sozialgerichte) und zeigt auf, nach welchen Maßgaben das im Einzelfall erforderliche Hörgerät festzustellen ist und welche praktischen Probleme hierbei auftreten können.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>A: Sozialrecht</category>
                            
                        
                        
                    </item>
                
                    <item>
                        <guid isPermaLink="false">news-4714</guid>
                        <pubDate>Fri, 07 Nov 2025 11:41:50 +0100</pubDate>
                        <title>Beitrag B3-2025</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/fachbeitraege/beitrag/artikel/beitrag-b3-2025</link>
                        <description>Mit der Vielfalt des Jobcoachings zum inklusiveren Arbeitsmarkt
</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Prof. Dr. Dörte Busch (Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin) befasst sich in diesem Beitrag mit dem Jobcoaching als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, das seit dem 1. Januar 2024 ausdrücklich in § 49 Abs. 8 S. 1 Nr. 2a SGB IX enthalten ist. Nach einer Einführung und der Vorstellung des Begriffs des Jobcoachings widmet sich die Autorin dem möglichen Inklusionspotenzial dieser Teilhabeleistung. Sie zeigt es in seiner Vielseitigkeit insbesondere für die Teilhabe von jungen Menschen mit Behinderungen an Ausbildung und Arbeitsleben auf.</p>
<p>Der vorliegende Text wurde bereits unter dem gleichen Titel in der Zeitschrift RP Reha 2/2025 erstveröffentlicht. Wir danken dem Universitätsverlag Halle-Wittenberg für die Erlaubnis zur Zweitveröffentlichung.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>B: Arbeitsrecht</category>
                            
                        
                        
                    </item>
                
                    <item>
                        <guid isPermaLink="false">news-4698</guid>
                        <pubDate>Tue, 14 Oct 2025 10:42:42 +0200</pubDate>
                        <title>Beitrag D10-2025</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/fachbeitraege/beitrag/artikel/beitrag-d10-2025</link>
                        <description>Transfer von Erkenntnissen der Reha-Wissenschaften für die Praxis – Ein Tagungsbericht zur wissenschaftlichen Fachtagung: Berufliche Rehabilitation im Fokus am 19. September 2025 in Halle (Saale)</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Dr. Cathleen Rabe-Rosendahl (Zentrum für Sozialforschung Halle) und Berit Dose (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg) berichten in diesem Beitrag über die Fachtagung "Berufliche Rehabilitation im Fokus” in Halle (Saale) vom 19. September 2025. Dort wurden die zuletzt abgeschlossenen Forschungsprojekte von der Deutschen Rentenversicherung vorgestellt. Außerdem berichten sie über die anschließende Diskussion, bei der die aktuelle Situation der Zusammenarbeit von Forschung und Praxis für die berufliche Rehabilitation thematisiert und mit der Lage in Österreich verglichen wurde. Schließlich berichten die Autorinnen über die vor Ort diskutieren möglichen Ziele für die berufliche Rehabilitation in den kommenden zehn Jahren.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>D: Konzepte und Politik</category>
                            
                        
                        
                    </item>
                
                    <item>
                        <guid isPermaLink="false">news-4680</guid>
                        <pubDate>Thu, 18 Sep 2025 11:03:00 +0200</pubDate>
                        <title>Beitrag D9-2025</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/fachbeitraege/beitrag/artikel/beitrag-d9-2025</link>
                        <description>Entschädigung für hartnäckige Verweigerung einer Rollstuhlrampe – Anmerkung zu LG Berlin II, Urteil vom 30. September 2024 – 66 S 24/24</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>In diesem Beitrag bespricht Leonard Seidel ein Urteil des Landgerichts Berlin II vom 30. September 2024 (Az. 66 S 24/24), in dem einem auf einen Rollstuhl angewiesenen Mann eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zugesprochen wurde, weil der Vermieter über zwei Jahre hinweg die Zustimmung zum Bau einer Rollstuhlrampe verweigert hatte. Das Gericht wertete dies als unmittelbare Benachteiligung wegen einer Behinderung und qualifizierte die Zustimmungspflicht nach § 554 BGB als positive Maßnahme im Sinne des § 5 AGG. Der Autor analysiert ausgewählte entscheidungserhebliche Voraussetzungen des Entschädigungsanspruchs und setzt sich mit der Bedeutung für die Praxis auseinander.</p>
<p>Der vorliegende Beitrag wurde bereits unter dem gleichen Titel leicht abgewandelt in der Zeitschrift RP Reha 3/2025 erstveröffentlicht. Wir danken dem Universitätsverlag Halle-Wittenberg für die Erlaubnis zur Zweitveröffentlichung.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>D: Konzepte und Politik</category>
                            
                        
                        
                    </item>
                
                    <item>
                        <guid isPermaLink="false">news-4667</guid>
                        <pubDate>Thu, 21 Aug 2025 13:11:44 +0200</pubDate>
                        <title>Beitrag B2-2025</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/fachbeitraege/beitrag/artikel/beitrag-b2-2025</link>
                        <description>Die Pflicht des Arbeitgebers zur Rücksichtnahme auf Beschäftigte mit Behinderungen – Anmerkung zu Urteil des LAG Hamburg vom 21.02.2024 – 7 Sa 53/23</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Das Landesarbeitsgericht betont die weitreichende Bedeutung von § 106 S. 3 Gewerbeordnung, wonach Arbeitgeber bei Ausübung des Direktionsrechts verpflichtet sind, auch auf nicht schwerbehinderte Beschäftigte Rücksicht zu nehmen – ein Grad der Behinderung (GdB) von 20 genüge. Der Autor kritisiert hier, dass in der Praxis oft fälschlich allein auf den Begriff der Schwerbehinderung abgestellt werde, obwohl bereits geringere Beeinträchtigungen arbeitsrechtliche Schutzpflichten auslösten. Der Autor verweist auf Defizite im Arbeitsschutz sowie auf die Rolle von SBV und Betriebsrat, die durch Mitbestimmung, Inklusionsvereinbarungen und präventive Maßnahmen die Interessen vulnerabler Beschäftigter wirksam vertreten könnten. Er mahnt zudem ein stärkeres Bewusstsein für die unionsrechtlichen Vorgaben zum Diskriminierungsschutz an.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>B: Arbeitsrecht</category>
                            
                        
                        
                    </item>
                
                    <item>
                        <guid isPermaLink="false">news-4663</guid>
                        <pubDate>Tue, 19 Aug 2025 08:13:00 +0200</pubDate>
                        <title>Beitrag D8-2025</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/fachbeitraege/beitrag/artikel/beitrag-d8-2025</link>
                        <description>Zugang zur beruflichen Reha für Menschen mit Einwanderungsgeschichte bzw. Fluchterfahrung und (Schwer-)Behinderung – Zusammenfassung der Online-Diskussion im moderierten Forum Fragen – Meinungen – Antworten zum Rehabilitations- und Teilhaberecht (10.06.–08.07.2025)</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Im Juni/Juli 2025 führte die DVfR gemeinsam mit der Humboldt-Universität zu Berlin eine öffentliche Online-Diskussion zum Thema „Zugang zur beruflichen Reha für Menschen mit Einwanderungsgeschichte bzw. Fluchterfahrung und (Schwer-)Behinderung“ durch. Der Austausch wurde von Expertinnen und Experten begleitet. Ziel war es, aktuelle Bedarfe und Ressourcen an der Schnittstelle von Behinderung und Flucht bzw. Migration zu identifizieren. Im Rahmen des rund vierwöchigen Austauschs diskutierten Vertreterinnen und Vertreter von Beratungsinstitutionen, der Agentur für Arbeit, aus der Wissenschaft und weitere Interessierte, wie der Komplexität rechtlicher Rahmenbedingungen, die aus dem Aufeinandertreffen von Migrations- und Rehabilitationsrecht entstehen, in der Praxis begegnet werden kann. Ein enges Zusammenspiel der Behörden und Netzwerke sowie eine kultursensible Ausgestaltung der Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung wurden auch anhand von Beispielen vielfach als wesentliche Faktoren beschrieben, um Menschen mit Einwanderungsgeschichte bzw. Fluchterfahrung und (Schwer-)Behinderung passgenau zu unterstützen. Die Diskussion war Teil des Projekts „Mit Vielfalt zum inklusiven Arbeitsmarkt – Aufgaben für das Reha- und Teilhaberecht“ (VinkA), das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Ausgleichsfonds gefördert wird.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>D: Konzepte und Politik</category>
                            
                        
                        
                    </item>
                
                    <item>
                        <guid isPermaLink="false">news-4662</guid>
                        <pubDate>Thu, 14 Aug 2025 11:36:04 +0200</pubDate>
                        <title>Beitrag D7-2025</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/fachbeitraege/beitrag/artikel/beitrag-d7-2025</link>
                        <description>Chancen und Herausforderungen einer Flexibilisierung der medizinischen Rehabilitation – Eine multiperspektivische Analyse eines Leistungsträgers</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Kristina Kulisch (Deutsche Rentenversicherung Bund, DRV) beschäftigt sich in diesem Beitrag mit einer flexibilisierten Leistungserbringung in der medizinischen Rehabilitation. Sie sieht die DRV in einem Spannungsfeld zwischen tradierten organisationslogischen Pfaden und aktuelleren Entwicklungen, die eine Flexibilisierung der Leistung erforderlich machen. Zunächst wird der Begriff Flexibilisierung eingeordnet, dann richtet sich der Blick auf Kräfte, die auf die DRV einwirken. Förder- und Hemmfaktoren in der Verwaltung werden identifiziert und ein Modell der DRV im Spannungsfeld der Flexibilisierung präsentiert. Ergebnisse der Datenerhebung werden diskutiert, Handlungsempfehlungen abgeleitet und nach einer Reflexion der Methodik ein Ausblick auf weiteren Forschungsbedarf gegeben.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>D: Konzepte und Politik</category>
                            
                        
                        
                    </item>
                
                    <item>
                        <guid isPermaLink="false">news-4652</guid>
                        <pubDate>Tue, 05 Aug 2025 14:24:40 +0200</pubDate>
                        <title>Beitrag D6-2025</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/fachbeitraege/beitrag/artikel/beitrag-d6-2025</link>
                        <description>Partizipation an der „Teilhabeplanung“ im Kontext von Arbeit – Das Erleben von Menschen mit Behinderungen</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den Partizipationsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen im Rahmen ihrer Teilhabeplanung. Nach einer kurzen Einführung und Zusammenfassung des Forschungsstandes werden ausgewählte Ergebnisse einer qualitativ-explorativen Studie vorgestellt, welche das subjektive Erleben der Partizipation im Rahmen der Teilhabeplanung untersucht und 2023 an der Humboldt-Universität zu Berlin durchgeführt wurde. Unter Teilhabeplanung wird hier nicht nur das Teilhabeplanverfahren gem. § 19 SGB IX verstanden, sondern alle im Rahmen des Reha-Prozesses stattfindenden Gespräche zur Planung bzw. Fortsetzung von Teilhabeleistungen. An der Planung und Durchführung der Studie sowie an der Auswertung der Ergebnisse waren punktuell Expertinnen und Experten mit eigenen Behinderungserfahrungen beteiligt („Referenzgruppe“: Philipp Greite, Marco Kölln, Birgit Strutzke &amp; weitere). Die hier dargestellten Studienergebnisse werden abschließend unter Bezugnahme auf Aussagen der Referenzgruppen-Mitglieder diskutiert (kommunikative Validierung).</p>
<p class="MsoFootnoteText">Es handelt sich um die Fortsetzung des Beitrags Mattern, Peters, Rambausek-Haß: Zur Umsetzung der Partizipation in der Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung – Forschungsstand; Beitrag D5-2023 vom 25. April 2023.&nbsp;Mitarbeit: Marianna Kussler, Humboldt-Universität zu Berlin.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>D: Konzepte und Politik</category>
                            
                                <category>Bundesteilhabegesetz</category>
                            
                        
                        
                    </item>
                
                    <item>
                        <guid isPermaLink="false">news-4650</guid>
                        <pubDate>Wed, 30 Jul 2025 15:07:24 +0200</pubDate>
                        <title>Beitrag A12-2025</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/fachbeitraege/beitrag/artikel/beitrag-a12-2025</link>
                        <description>Schreibzeitverlängerung, Prüfungszweck, Nachteilsausgleich und sogenanntes Dauerleiden im Lichte des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG – Zugleich Anmerkung zu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. März 2025 - OVG 5 S 13/25 -
</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>In diesem Beitrag nimmt Dr. Anna-Miria Fuerst einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG 5 S 13/25) zum Anlass, um sich im Schwerpunkt mit der Schreibzeitverlängerung als prüfungsrechtlichem Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung zu befassen. Zentral ist dabei die Untersuchung, ob der Ausschluss von Nachteilsausgleichen bei bestimmten Behinderungen unter Berücksichtigung der Legasthenie-Entscheidung des BVerfG v. 22. November 2023 (1 BvR 2577/15) haltbar ist.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>A: Sozialrecht</category>
                            
                                <category>Inklusive Bildung</category>
                            
                        
                        
                    </item>
                
                    <item>
                        <guid isPermaLink="false">news-4643</guid>
                        <pubDate>Tue, 22 Jul 2025 14:20:08 +0200</pubDate>
                        <title>Beitrag D5-2025</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/fachbeitraege/beitrag/artikel/beitrag-d5-2025</link>
                        <description>Relevante Änderungen des Berufsbildungsgesetzes durch das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) aus Sicht von Menschen mit Behinderungen</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>In diesem Beitrag setzt sich Leonard Seidel mit dem neuen Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) auseinander, das bedeutende Änderungen im Berufsbildungsgesetz (BBiG) mit sich gebracht hat. Der Fokus liegt dabei auf den zentralen Änderungen durch die neu geschaffenen Möglichkeiten des digitalen mobilen Ausbildens und das neu eingeführte Validierungsverfahren. Der Beitrag analysiert mögliche Auswirkungen der Reform auf den Zugang von Menschen mit Behinderungen zur beruflichen Bildung und zum allgemeinen Arbeitsmarkt.</p>
<p>Der vorliegende Beitrag wurde bereits leicht abgewandelt in der Zeitschrift RP Reha 1/2025 erstveröffentlicht. Wir danken dem Universitätsverlag Halle-Wittenberg für die Erlaubnis zur Zweitveröffentlichung.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>D: Konzepte und Politik</category>
                            
                                <category>Inklusive Bildung</category>
                            
                        
                        
                    </item>
                
                    <item>
                        <guid isPermaLink="false">news-4642</guid>
                        <pubDate>Wed, 16 Jul 2025 15:17:25 +0200</pubDate>
                        <title>Beitrag A11-2025</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/fachbeitraege/beitrag/artikel/beitrag-a11-2025</link>
                        <description>Keine Förderung einer Arbeitsassistenz durch Reha-Träger für die Tätigkeit eines Abgeordneten in der Bremischen Bürgerschaft – Anmerkung zu LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 03.01.2024 – L 11 AL 67/23 B ER</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Assistenzleistungen können für (schwer-)behinderte Menschen unerlässlich sein, um eine Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Immer wieder stellen sich dabei jedoch Fragen zur Zuständigkeit der einzelnen Leistungsträger, wenn Menschen mit Behinderungen besondere Formen von Tätigkeiten ausüben. Vor diesem Hintergrund bespricht Berit Dose den Beschluss des LSG-Niedersachsen-Bremen vom 3. Januar 2024 (L 11 AL 67/23 B ER). Das Gericht hatte darüber zu entscheiden, ob eine Mandatstätigkeit eine Arbeits- oder Berufstätigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuches ist.</p>
<p>Die Autorin legt das Hauptaugenmerk ihres Beitrags auf die Voraussetzungen zur Kostenerstattung einer Arbeitsassistenz nach § 112 SGB III i. V. m. § 49 Absatz 3 Nr. 7, Absatz 8 Nr. 3 SGB IX und ordnet die Entscheidung in den völkerrechtlichen Kontext ein.</p>
<p>Der vorliegende Beitrag wurde bereits unter dem gleichen Titel leicht abgewandelt in der Zeitschrift RP Reha 1/2025 erstveröffentlicht. Wir danken dem Universitätsverlag Halle-Wittenberg für die Erlaubnis zur Zweitveröffentlichung.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>A: Sozialrecht</category>
                            
                        
                        
                    </item>
                
                    <item>
                        <guid isPermaLink="false">news-4640</guid>
                        <pubDate>Fri, 11 Jul 2025 12:20:25 +0200</pubDate>
                        <title>Beitrag D4-2025</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/fachbeitraege/beitrag/artikel/beitrag-d4-2025</link>
                        <description>Neuordnung der Trägerstrukturen in der Sozialen Entschädigung</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Stephanie Czedik, Nadine Liebing und Stefan Schüring (Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation) stellen in diesem Beitrag Veränderungen der Trägerstruktur in der Sozialen Entschädigung durch das Inkrafttreten des SGB XIV und des Soldatenentschädigungsgesetzes dar. Die gesetzlichen Neuregelungen haben weitreichende Auswirkungen auf die Trägerverwaltung und die damit einhergehenden Zuständigkeiten für Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe im Sozialen Entschädigungsrecht (SER). Die Zahl der SER-Träger ist durch die Reform von 256 auf 94 geschrumpft.&nbsp;</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>D: Konzepte und Politik</category>
                            
                        
                        
                    </item>
                
                    <item>
                        <guid isPermaLink="false">news-4624</guid>
                        <pubDate>Thu, 26 Jun 2025 12:12:06 +0200</pubDate>
                        <title>Beitrag D3-2025</title>
                        <link>https://www.reha-recht.de/fachbeitraege/beitrag/artikel/beitrag-d3-2025</link>
                        <description>Wie gelingt der Berufseinstieg für Menschen mit Neurodivergenz oder kognitiven Beeinträchtigungen? – Zusammenfassung der Online-Diskussion im moderierten Forum Fragen – Meinungen – Antworten zum Rehabilitations- und Teilhaberecht (25.02.–17.03.2025)</description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Die Autorin Livia Grupp fasst die Online-Diskussion über den Berufseinstieg für Menschen mit Neurodivergenz oder kognitiven Beeinträchtigungen zusammen, die die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.&nbsp;V. (DVfR) in Kooperation mit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg im Februar und März 2025 im Forum „Fragen – Meinungen – Antworten zum Rehabilitations- und Teilhaberecht“ (FMA) initiiert hat. Die dreiwöchige Diskussion befasste sich mit Herausforderungen und Gelingensbedingungen für einen inklusiven Berufseinstieg. Die Berufsorientierung und Beratung sowie das Zusammenwirken verschiedener Schnittstellen sind dabei zentral. In der Diskussion wurde insbesondere die Bedeutung von Praktika in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarkts herausgearbeitet und Förderbedarf hierfür aufgezeigt. Die Diskussion wurde im Rahmen des durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Ausgleichsfonds geförderten Projekts „Mit Vielfalt zum inklusiven Arbeitsmarkt – Aufgaben für das Reha- und Teilhaberecht“ (VinkA) durchgeführt.</p>]]></content:encoded>
                        
                            
                                <category>D: Konzepte und Politik</category>
                            
                        
                        
                    </item>
                
            
        </channel>
    </rss>


