21.05.2019 C: Sozialmedizin und Begutachtung Engels: Beitrag C2-2019

Gibt es neun Lebensbereiche? – Teil II: Kritische Rückfragen an die ICF-Komponente „Aktivitäten und Teilhabe“ aus soziologischer Sicht

Der Autor Dietrich Engels setzt sich vor dem Hintergrund eines Forschungsprojekts zum leistungsberechtigten Personenkreis der Eingliederungshilfe mit der Frage auseinander, ob die in der ICF als Gliederung für menschliche Aktivitäten und Teilhabe entworfenen Lebensbereiche hinreichend abgegrenzt sind und ob die Unterscheidung zwischen Aktivitäten und Teilhabe selbst sachgerecht ist. Er kommt zu dem Schluss, dass die neun Lebensbereiche der Aktivitäten und Teilhabe nicht hinreichend voneinander abzugrenzen sind und das Konzept Aktivitäten und Teilhabe unter Einbindung soziologischer Fachkompetenz weiterentwickelt werden sollte.

(Zitiervorschlag: Engels: Gibt es neun Lebensbereiche? – Teil II: Kritische Rückfragen an die ICF-Komponente „Aktivitäten und Teilhabe“ aus soziologischer Sicht; Beitrag C2-2019 unter www.reha-recht.de; 21.05.2019.)

I. Einleitung

In Teil I dieses Beitrags wurden die neun Lebensbereiche der ICF-Komponente „Aktivitäten und Teilhabe“ vorgestellt und diskutiert, inwiefern diese auf einer eindeutigen Systematik mit klarer Abgrenzung beruhen. Es wurde festgestellt, dass teilweise erhebliche Überschneidungen existieren und die Lebensbereiche nicht trennscharf nebeneinanderstehen. Auch die fehlende Abgrenzung von „Aktivitäten“ und „Teilhabe“ erscheint aus soziologischer Sicht problematisch, da die Gefahr besteht, dass systembedingte Barrieren ausgeblendet werden. Dies wird nachfolgend anhand des gesellschaftstheoretisch erweiterten Lebenslagenansatzes dargestellt. Abschließend wird ein Fazit gezogen.

II. Unterscheidung von Aktivität und Teilhabe

Ein grundsätzliches Problem besteht darin, dass in der ICF „Aktivität“ und „Teilhabe“ nicht eindeutig voneinander unterschieden werden. Die WHO skizziert vier Möglichkeiten der Unterscheidung, entscheidet sich aber für die vierte Möglichkeit, die alles offenlässt.[1]

Aus soziologischer Sicht ist aber zwischen beidem klar zu trennen:

  1. Handlungstheorien beschreiben, wie Personen Ziele entwickeln und diese unter Einsatz ihrer verfügbaren Ressourcen und Nutzung gesellschaftlicher Handlungsmöglichkeiten zu erreichen versuchen. Dabei werden übrigens persönliche Faktoren als Handlungsressourcen selbstverständlich mit einbezogen (z. B. persönliche Ressourcen in der soziologischen Handlungstheorie von Hartmut Esser, ebenso „capabilities“ bei Amartya Sen).
  2. Gesellschaftstheoretische Ansätze wechseln die Perspektive von der personalen Ebene auf die gesellschaftliche Ebene und beschreiben Organisationen oder gesellschaftliche Teilsysteme, die sich fortentwickeln, indem sie bestimmte Elemente einbeziehen und andere ausgrenzen (Inklusion und Exklusion nach Luhmann). Auf dieser Ebene gehören Umweltaspekte insofern dazu, als Teilsysteme der Gesellschaft im Verhältnis zueinander wechselseitig als Umwelt fungieren können.[2]

Beide Perspektiven sollten einbezogen werden: Sowohl das Handeln von Personen als auch die Einbeziehung/ Ausgrenzung durch gesellschaftliche Teilsysteme. Diese Unterscheidung zwischen personenbezogenen Aktivitäten und gesellschaftlichen Organisationen soll anhand eines erweiterten Lebenslagenansatzes verdeutlicht werden.

1. Gesellschaftstheoretisch erweiterter Lebenslagenansatz

Anhand des Lebenslagen-Ansatzes lässt sich darstellen, wie unterschiedliche Lebensbereiche aufeinander bezogen sind und durch welche Barrieren die Teilhabe eingeschränkt wird. Der Begriff „Lebenslage“ bezeichnet die Gesamtheit der sozialen Zusammenhänge, in denen Personen ihre materiellen und immateriellen Möglichkeiten nutzen. Dieser Ansatz geht ursprünglich (in handlungstheoretischer Tradition) von den Handlungsspielräumen aus, die Personen in unterschiedlichen Lebensbereichen haben, um Aktivitäten auszuüben.[3]

Gesellschaftliche Teilhabe setzt aus individueller Perspektive voraus, dass die Qualifikation, Leistungsfähigkeit und rechtliche Voraussetzung erworben werden, die den Zugang zu zentralen gesellschaftlichen Lebensbereichen (wie Bildung, Erwerbstätigkeit, Gesundheitsversorgung, politische Partizipation etc.) erschließen.[4] Die Lebenslage einer Person oder einer Personengruppe besteht in der Art und Weise, wie diese Bereiche zusammenwirken. Belastete Lebenslagen entstehen dadurch, dass einige der genannten Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt werden und dadurch die Teilhabe an Bildung, Wohlstand, Wohnqualität etc. nicht erreicht wird. Wenn Zugangsschwierigkeiten in mehreren Bereichen der Lebenslage entstehen, weil z. B. geminderte Leistungsfähigkeit und Bildungsdefizite den Zugang zu Arbeit und Einkommen verstellen, wird von kumulierten Belastungen bzw. einer prekären Lebenslage gesprochen.


Abbildung 1: Bereiche der Lebenslage und Schwellen der Inklusion (ISG 2018)

Soweit die Perspektive auf der Personenebene. Wechselt man nun die Perspektive und betrachtet auf der Ebene der gesellschaftlichen Organisationen bzw. Teilsysteme, wie diese nach ihren Regeln und „Eigenlogiken“ einzelne Elemente in das System einbinden und andere ausgrenzen, ergibt sich folgendes Bild: Das Bildungssystem orientiert sich primär an der Vermittlung von Qualifikationen, das Wirtschaftssystem am Ziel der Produktivitätssteigerung, das Gesundheitssystem an der Kuration von Krankheit und Förderung von Gesundheit etc. Aus der Perspektive dieser Systeme ist es zunächst zweitrangig, welche individuellen Voraussetzungen die Personen mitbringen, die eine Einbeziehung in diese Teilsysteme anstreben.


Abbildung 2: Gesellschaftliche Teilsysteme mit ihrer Eigenlogik (ISG 2018)

„Teilhabe“ kann aus dieser Perspektive als Einbindung („Inklusion“) auf der Ebene gesellschaftlicher Teilsysteme beschrieben werden. Diese Systeme selbst können einbindende Unterstützung leisten oder ausgrenzende Barrieren aufbauen, orientieren sich dabei aber nicht an den Wünschen oder Bedürfnissen des Individuums, sondern primär an ihrem systemeigenen Interesse.

Auf gesellschaftlicher Ebene betrachtet erweisen sich die verschiedenen Teilsysteme in unterschiedlichem Maße „inklusiv“ für Menschen mit Beeinträchtigungen, d. h. mehr oder weniger aufnahmefähig bzw. aufnahmebereit. So ist beispielsweise ein inklusives Bildungssystem leichter zugänglich als ein exklusives, auf Eliteförderung hin orientiertes Bildungssystem. Ein inklusiver Arbeitsmarkt bietet Arbeitnehmern mit verminderter Leistungsfähigkeit eher eine Zugangschance als ein exklusiver Arbeitsmarkt mit hohen Leistungsanforderungen. Inklusiv ausgerichtete Freizeitangebote können von allen genutzt werden, während exklusive Freizeitangebote diejenigen ausschließen, für die die Zugangsschwellen zu hoch sind, und auch ein angespannter Wohnungsmarkt oder die Ökonomisierung des Gesundheitssystem verstärken Barrieren mit diskriminierender Wirkung.

2. Aktivität und Teilhabe als unterschiedliche Formen der Inklusion

Mit diesem Perspektivwechsel gewinnt das Modell an Erklärungskraft mit Bezug auf gesellschaftliche Ausgrenzungsmechanismen, die ansonsten nicht in den Blick kommen würden: Barrieren in der Umwelt sind dann nicht nur hohe Bordsteine (physisch) oder Vorurteile in den Köpfen der anderen (sozialpsychologisch), sondern die (ggf. mangelnde) Inklusivität gesellschaftlicher Teilsysteme in einer Region.

Zugleich wird deutlich, dass gelingende Teilhabe nicht einseitig vom Individuum aus gestaltet werden kann. Die Definition „Teilhabe heißt … Aktivität plus Handlungsbereitschaft“[5] ist unzureichend, weil zu der Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Person die Inklusionsbereitschaft der Gesellschaft hinzukommen muss: Ob „lernen können“ und „lernen wollen“ zur Teilhabe an Lernen führt, hängt auch von der Inklusivität des (vor Ort etablierten) Bildungssystems ab; und ob „arbeiten können“ und „arbeiten wollen“ zur Teilhabe an Erwerbstätigkeit führt, hängt ergänzend von der Inklusivität des lokalen Wirtschaftssystems ab.

Von diesem Ansatz her wäre es verkürzt, eine Person lediglich im Kontext einer physischen und sozialen Umwelt zu verorten, wenn diese „Umwelt“ der Sammelbegriff für alle Einflussfaktoren außerhalb der Person ist.


Abbildung 3: Modell gesellschaftstheoretischer Teilhabe (ISG 2019)

Demgegenüber lassen sich aus der Perspektive der Einbindung einer Person in gesellschaftliche Teilsysteme die Faktoren genauer bestimmen, die Barrieren verstärken oder reduzieren. Die Frage, wie eine Person im Kontext ihrer Umwelt handelt, ist dann zu ergänzen um die Frage, wie gesellschaftliche Systeme in Bezug auf die Person handeln.

Eine Gegenüberstellung der handlungstheoretischen und der gesellschaftstheoretischen Perspektive kann zum Teil an die bestehenden ICF-Kategorien anknüpfen, wie im Folgenden beispielhaft skizziert:

Aktivitäten - handlungstheoretisch:

Teilhabe - gesellschaftstheoretisch:

lernen, sich Wissen aneignen (LB 1)

Teilhabe am Bildungssystem (LB 8.1)

Aufgaben lösen (LB 2)

Teilhabe am Arbeitsmarkt (LB 8.2)

kommunizieren (LB 4) und interagieren (LB 7)

Teilhabe an der Gesellschaft (LB 9)

Abbildung 4: Gegenüberstellung der handlungstheoretischen und der gesellschaftstheoretischen Perspektive

III. Fazit

Zusammengefasst kommen die hier vorgestellten Überlegungen zu dem Ergebnis:

1. Die Erweiterung eines biologisch-medizinisch verengten Behinderungsbegriffs in Richtung auf einen bio-psycho-sozialen Begriff unter Berücksichtigung der Wechselwirkung von Schädigungen mit der physischen und sozialen Umwelt ist ein bedeutender Fortschritt. Diese Erweiterung durch die ICF bildet eine sehr hilfreiche Grundlage für individuelle Teilhabeplanungen. Allerdings erscheint die ICF-Klassifikation aus methodischen Gründen nicht geeignet, um als metrische und quantifizierende Klassifikation Entscheidungen über das Vorliegen einer Leistungsberechtigung zu begründen (Abschlussbericht LBPK 2018, S. 86).

2. Der positive Ansatz, Menschen mit Beeinträchtigungen in ihrem sozialen Kontext in den Blick zu nehmen, wurde in Form der neun Lebensbereiche in heuristischer Weise, d.h. mit einer ersten pragmatischen Systematisierung und Zuordnung umgesetzt. Eine kritische Prüfung dieser Systematisierung in neun Lebensbereiche zu „Aktivitäten und Teilhabe“ hat ergeben:

  • Eine Trennung von Kompetenzerwerb und Kompetenzanwendung wird nicht konsistent vorgenommen.
  • Kommunikation und Interaktion sind untrennbar und können nicht auf zwei Bereiche aufgeteilt werden.
  • Die Unterscheidung von „8. Bedeutende Lebensbereiche“ und „9. Gemeinschafts-, soziales, staatsbürgerliches Leben“ ist nicht begründbar und sollte zugunsten einer Pluralität gesellschaftlicher Teilsysteme aufgegeben werden.
  • Die Beschreibung der Aktivitäten und Teilhabe konzentriert sich auf körperliche und kognitive Einschränkungen, während emotionale/ psychische Aspekte zu kurz kommen.

3. Klarer zu unterscheiden sind „Aktivitäten“ als Handeln von Personen (d.h. einschließlich der Personenmerkmale) und „Teilhabe“ als gesellschaftliche Einbindung (einschließlich der Umweltmerkmale). Aus soziologischer Sicht bedarf es einer Weiterentwicklung dieses Konzeptes, in die soziologische Fachkompetenz stärker einbezogen werden sollte, indem (wie hier vorgeschlagen) „Aktivitäten“ im Anschluss an soziologische Handlungstheorien und „Teilhabe“ im Anschluss an soziologische Theorien gesellschaftlicher Systeme weiter ausgearbeitet werden.

Die Relevanz, die die ICF in den vergangenen Jahren in der Teilhabeforschung und -praxis gewonnen hat und voraussichtlich in Zukunft noch stärker gewinnen wird, spricht dafür, diese Weiterentwicklung fundiert und im Austausch mit den einschlägigen Fachdisziplinen durchzuführen.

Von Dietrich Engels, ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH

Fußnoten

[1] “A) designating some domains as Activities and others as Participation and not allowing overlap; B) making this designation but allowing overlap in particular cases; C) designating detailed (third- or fourth-level) categories within a domain as Activities and broad (second-level) categories in the domain as Participation; D) designating all domains as potentially both Activity and Participation, and employing the qualifiers to distinguish the information that is required and collected. The approach described in D) is WHO's default approach …“ World Health Organization (2002): Towards a Common Language for Functioning, Disability and Health – ICF, Geneva, S. 12.

[2] Luhmann, N. (1995): Inklusion und Exklusion, in: Ders., Die Soziologie und der Mensch. Soziologische Aufklärung Bd. 6, Frankfurt, S. 237 ff. – Damit bleibt die Kategorie der „Umwelt“ nicht mehr, wie in der ICF, ein sperriges Anhängsel, sondern kann unmittelbarer Bestandteil des theoretischen Modells werden.

[3] Weisser, G. (1956): Wirtschaft. In W. Ziegenfuss (Hrsg.), Handbuch der Soziologie, Stuttgart, S. 970–1101.

[4] Engels, D. (2013): Lebenslagen, in: Grunwald, K.; Horcher, G.; Maelicke, B. (Hrsg.): Lexikon der Sozialwirtschaft, Baden-Baden, S. 615–618.

[5] Ministerium für Soziales und Integration, Baden-Württemberg (2018): Instrument zur Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs nach § 118 SGB IX Baden-Württemberg. Handbuch, Stuttgart, S. 15.


Stichwörter:

ICF, UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), Eingliederungshilfe, Bundesteilhabegesetz (BTHG)


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