23.04.2015 D: Konzepte und Politik Papadopoulou: Beitrag D12-2015

Tagungsbericht des Fachforums „Behinderung und Migration – Diversität in Forschung und Praxis II” am 5. Februar 2015 in Kassel

Die Autorin fasst in ihrem Beitrag die wesentlichen Ergebnisse des Fachforums „Behinderung und Migration – Diversität in Forschung und Praxis II“ vom 5. Februar 2015 in Kassel zusammen.

Die verschiedenen Vorträge und Diskussionen der Veranstaltung beschäftigten sich insbesondere mit den Schnittstellen von Behinderung und Migration in verschiedenen Kontexten. So wurde etwa durch die Darstellung verschiedener persönlicher Erfahrungen deutlich, dass es trotz unterschiedlicher Diskriminierungsmerkmale (Behinderung und Migrationshintergrund) zu recht ähnlichen Diskriminierungserfahrungen kommt.

Darüber hinaus wurden verschiedene rechtliche Aspekte wie der Einfluss der UN-Behindertenrechtskonvention, das Recht auf Aufenthalt, der Einfluss einer Erwerbsminderung auf den Zugang zum Arbeitsmarkt sowie das Thema Barrierefreiheit insbesondere im Hinblick auf sprachliche und kulturelle Barrieren thematisiert.

(Zitiervorschlag: Papadopoulou: Tagungsbericht des Fachforums „Behinderung und Migration – Diversität in Forschung und Praxis II” am 5. Februar 2015 in Kassel; Forum D, Beitrag D12-2015 unter www.reha-recht.de; 23.04.2015)


I.       Einleitung

Die Veranstaltung der Fachgebiete „Sozialisation mit Schwerpunkt Migration und interkulturelle Bildung“ und „Behinderung und Inklusion“ des Instituts für Sozialwesen der Universität Kassel fand im Rahmen des Fachforums „Behinderung und Migration – Diversität in Forschung und Praxis II“ am 5. Februar 2015 an der Universität Kassel statt. Die Veranstaltung thematisierte Schnittstellen von Behinderung und Migration in verschiedenen Kontexten von Forschung und Praxis der Sozialen Arbeit. Prof. Dr. Wansing (Universität Kassel) ging auf unterschiedliche Herangehensweisen in Forschungs- und Diskussionskontexten ein. Wenn Migration und Behinderung gemeinsam vorliegen, komme es zu einer besonderen Problematik und oftmals zu Mehrfachdiskriminierungen. Somit stelle sich in der Praxis die Frage, wie man auf das Zusammentreffen der verschiedenen Merkmale reagieren könne.

II.      Behinderung, Diskriminierung und Widerstand in Bezug auf Behindert-Werden und Rassismus

Prof. Dr. Claus Melter (Hochschule Esslingen), Dipl. Farah Melter (Filmwissenschaftlerin), Magistra phil. Petra Flieger und Prof. Dr. Volker Schönwiese (Universität Innsbruck) erläuterten unter dem Titel „Behinderung, Diskriminierung und Widerstand in Bezug auf Behindert-Werden und Rassismus“ persönliche Erfahrungen und Einblicke in die Praxis.

Die Referenten berichteten als Betroffene und Partner über ähnliche Diskriminierungserfahrungen obwohl sie sich auf unterschiedliche Diskriminierungsmerkmale beziehen (Behinderung und Migrationshintergrund). Sie hätten sowohl direkte als auch assoziierte Diskriminierung erlebt. Von besonderer Bedeutung sei in diesem Zusammenhang der Sozialraum, der neben räumlichen Strukturen auch gesellschaftliche Denkstrukturen umfasse. Von außen werde Behinderung oft als Schicksalskonstruktion und Projektionsfeld für eigene Ängste gesehen.

Die ReferentInnen präsentierten darüber hinaus verschiedene Formen von Barrieren, die nicht nur Menschen mit Behinderung einschränken können. Dazu gehörten kommunikative Barrieren (Wort, Schrift, Symbol), schwere Sprache (etwa auch Fachsprache, Wissenschaftssprache), physische und bauliche Barrieren (Treppen, Türen, Raumgestaltung), soziale Barrieren, Zugangshemmnisse im ökonomischen Sinn sowie schließlich rechtlichen Barrieren (z. B. Aufenthaltsrechte). Diese Faktoren hinderten oder erschwerten den Zugang zu Räumen, Ressourcen und Handlungsmöglichkeiten.

Zum Abschluss gingen daher die DiskussionsteilnehmerInnen der Frage nach, wie man mit Diskriminierungen, die wegen eines Migrationshintergrunds oder Behinderung stattfinden, umgehen solle. Es wurden verschiedene Handlungsstrategien vorgeschlagen, z. B., dass man diese Diskriminierungen nicht ignorieren, sondern sie vielmehr thematisieren solle. Andererseits wurde die ständige Thematisierung eines Migrationshintergrunds und der abgeleiteten Diskriminierung problematisch gesehen, da man durch eine ständige Zuordnung „in die Schublade eines Landes“ auch als Person bewertet werde. Schließlich wurde empfohlen, den realen und konkreten Bedarf des Einzelnen zu fokussieren, um Diskriminierungen zu vermeiden. Dazu sei eine systematische und institutionelle Unterstützung notwendig.

III.    Behinderung und Migration: Vielfalt (an)erkennen – Differenz(en) reflektieren. Herausforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) für die Soziale Arbeit?

Prof. Dr. Clemens Dannenbeck (Hochschule Landshut) referierte über die Herausforderungen der UN-BRK für die Soziale Arbeit. Es sei zunächst notwendig, eine Diskriminierungsanalyse auf einer diskursanalytischen Basis zu diskutieren, Rassismus­denklogiken zu erkennen und die jeweiligen Entwicklungsprozesse zu beobachten. Als Instrument zur Erreichung von Inklusion erläuterte er die UN-BRK und den aktuellen Stand ihrer Umsetzung. Anschließend wurden die Reflektion von Fachkräften als Basis für Fachkompetenz zur Herstellung von Inklusion sowie eine selbstkritische Haltung, um weitere Ungleichheiten zu vermeiden, vorgeschlagen. Was die Inklusion selbst betrifft, sei sie nicht nur ein Thema des Bildungssystems und ziele nicht allein auf Menschen mit Behinderung ab, sondern betreffe alle Menschen. Zielgruppenfixierungen sollten vermieden werden.

Die anschließende Diskussion thematisierte insbesondere die Inklusionsorientierung als etwas Prozesshaftes und die Notwendigkeit Inklusion zu thematisieren, sodass diese sich mehr inhaltlich entfalten könne.

IV.    Migrationsbedingt behindert? Familien im Hilfesystem

Daraufhin referierte M.A. Donja Amirpur (Universität Paderborn) zum Thema „Migrationsbedingt Behindert? Familien im Hilfesystem“. Sie stellte ihr Promotionsprojekt vor, in dem biografische Interviews mit Eltern iranischer und türkischer Herkunft durchgeführt wurden, die einen behinderten Angehörigen in der Familie hatten und in der Teilhabe beeinträchtigt waren. Es fehle aktuell eine intersektionale Perspektive und Heterogenitätsdimension von Behinderung und Migration. Die Kernthemen der Eltern seien die Suche nach sozialer Absicherung, nach Entlastung (z. B. psychosoziale Beratung) und nach Handlungsbefähigung. Als Kritik seitens der Eltern wurden die Sonderstrukturen, die sprachlichen Barrieren und die schwere Suche nach sozialer Absicherung genannt. Anschließend wurden die zentralen Ergebnisse vorgestellt. Im Einzelnen seien kaum Unterschiede in den Haltungen und bei den Schwierigkeiten bei der Inanspruchnahme von Hilfen zwischen migrierten und nicht migrierten Eltern festgestellt worden. In ihrer Arbeit entwickelte sie Strategien im Umgang mit dem Hilfesystem. Eine Verschärfung der Situation gebe es durch migrationsspezifische Barrieren, die die Familien noch stärker belasteten. Zuletzt gebe es keinerlei Hinweise auf kulturspezifische Deutungen von Behinderung.

V.     Behinderung und Migration. Rechtliche Aspekte

Schließlich folgte ein Vortrag zur „Behinderung und Migration: Rechtliche Aspekte“ von Prof. Dr. Felix Welti (Universität Kassel). Dabei ging er auf verschiedene rechtliche Fragen, wie das Recht auf Aufenthalt, den Schutz vor Abschiebung, das Recht auf Staatsbürgerschaft und schließlich einzelne Aspekte des Sozialrechts, ein.

Dabei wurde vorgestellt, wann eine Behinderung den Aufenthaltsstatus bzw. die Niederlassungserlaubnis entweder erschweren oder erleichtern kann. Das deutsche Ausländerrecht hätte stärker auf Zuwanderung und Integration ausgerichtet sein sollen. Das Aufenthaltsgesetz und die dort aufgeführten Bedingungen würde behinderten Menschen komplizieren, einen Aufenthaltstitel zu bekommen, da eine Erwerbsminderung den Zugang zum Arbeitsmarkt bzw. zum Krankenversicherungsschutz erschwere. Ebenso würde eine Erwerbstätigkeit in der Regel nicht ausreichen, sofern durch sie der Lebensunterhalt nicht ohne Inanspruchnahme von Grundsicherung und Sozialhilfe gedeckt werden könne. Zudem wäre von weiteren Voraussetzungen abzusehen, wenn diese wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht erfüllt werden könnten.

Bei der Frage, ob Behinderung Schutz vor Abschiebung vermitteln kann, sei die Rechtsprechung uneinheitlich, da es schwierig zu beurteilen sei, welche Gefahren in anderen Ländern als erheblich angesehen werden könnten. Das Wechselspiel von Ausländerrecht und Sozialrecht könne sich für behinderte Menschen als besondere Barriere der Migration darstellen. Die Sozialleistungen sollten für behinderte Menschen zugänglich bzw. ohne Sprach- und Kulturbarrieren sein und die vorübergehende Migration nicht weiter erschweren. Darüber hinaus sei es wichtig, für Integrationsmaßnahmen behinderter Migranten und Migrantinnen spezifische Barrierefreiheit zu ermöglichen. Von großer Bedeutung sei daher insbesondere, die Grenzen der Teilhabe trotz gesundheitlicher Beeinträchtigung zu verschieben und die durch die nationalen Grenzen entstandenen Barrieren zu überwinden.

VI.    Anmerkungen der Autorin

Insgesamt hat das Fachforum zum Diskurs über die Problematik der Schnittstellen der Behinderung bzw. Migration beigetragen und damit eine Chance für die Diskussion und Vertiefung der jeweiligen Schwierigkeiten gegeben. Dabei wurden die Herausforderungen für die Theorie, die Praxis, die Forschung und das Recht aufgegriffen und betont. Im Ergebnis muss allerdings festgehalten werden, dass die Inklusion von Menschen mit der Doppelrolle des Behindert- und Migrant-Seins viele Schwierigkeiten mit sich bringt. Von daher ist es erforderlich, das Thema weiter zu diskutieren und eine ganzheitliche bzw. interdisziplinäre Intervention zu ermöglichen.

Beitrag von Eleni Papadopoulou, Universität Kassel


Stichwörter:

Diskriminierungsverbot, Inklusion, UN-BRK, Migration, Migration und Behinderung, Intersektionalität, Benachteiligung wegen Behinderung, Benachteiligung, Diskriminierung, Benachteiligungsverbot


Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben

Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.