07.03.2019 D: Konzepte und Politik Grigoryan, Witkowska: Beitrag D2-2019

Bericht von den Inklusionstagen 2018

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales veranstaltet mit den jährlich stattfindenden Inklusionstagen eine der bundesweit größten Konferenzen für Politik für Menschen mit Behinderungen. Diese fanden 2018 unter dem Motto "inklusiv - digital" statt und boten Gelegenheit, über Chancen und Risiken für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen durch Digitalisierung zu diskutieren.
Die Autorinnen Lilit Grigoryan und Agnieszka Witkowska berichten von der Tagung und gehen dabei insbesondere auf die Inhalte der Workshops „Digitalisierung und Inklusive Bildung“ und „Digitalisierung in Arbeit und Beschäftigung“ ein.
 

(Zitiervorschlag: Grigoryan, Witkowska, Bericht von den Inklusionstagen 2018; Beitrag D2-2019 unter www.reha-recht.de; 07.03.2019.)

I. Begrüßung und Podiumsdiskussion

Die Inklusionstage 2018 fanden vor dem Hintergrund der im aktuellen Koalitionsvertrag der Regierungsparteien festgelegten Ziele zur Digitalisierung[1] unter dem Motto „INKLUSIV DIGITAL“ statt. Sie sollten einen partizipativen Dialog aller relevanten Akteure über Exklusion und Inklusion durch Digitalisierung ermöglichen und einen Beitrag zur Fortschreibung des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (NAP 2.0) leisten.

Der erste Veranstaltungstag wurde durch die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Kerstin Griese, eröffnet. Es folgten Vorträge der Zukunftsforscher Dr. Daniel Dettling vom Think-Tank „Zukunftsinstitut“ und Prof. Dr. Klaus Miesenberger von der Universität Linz über mögliche Entwicklungen der Digitalisierung und damit verbundenen Veränderungen in der Gesellschaft.

In der folgenden Podiumsdiskussion,[2] die darauf abzielte, die Erfahrungen der Teilnehmenden mit Behinderungen bei der Digitalisierung in verschiedenen Lebensbereichen in Erfahrung zu bringen, wurde deutlich, dass Menschen mit Behinderungen die Digitalisierung insgesamt als beispiellose Chance zur Inklusion betrachten. Es wurden jedoch auch Gefahren der Digitalisierung wie medizinische Zwangsbehandlung mit digitalen Technologien,[3] Ausschluss aufgrund nicht barrierefreier Gebäude und Infrastruktur, Software und Hardware und schlecht konzipierte Richtlinien und Programme angesprochen.

1. Workshops

Das weitere Programm bestand aus Workshops, die in einführende und partizipative Teile gegliedert waren. In den partizipativen Teilen der Workshops wurden den Arbeitsgruppen Arbeitsblätter in verschiedenen Farben mit mehreren Fragen und schriftliche Aufgaben zur Verfügung gestellt. Bei der Vorbereitung der Workshops hatten die Organisatoren jedoch leider nicht bedacht, die Barrierefreiheit der Arbeitsunterlagen und Power-Point-Präsentationen für Teilnehmende mit Sehbehinderungen sicherzustellen. Dementsprechend hatten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auch eine 'hervorragende Chance', die Auswirkungen von Exklusion durch Digitalisierung zu erleben.[4] Nachfolgend wird aus zwei Workshops berichtet.

2. Digitalisierung und Inklusive Bildung

Im Workshop „Digitalisierung und Inklusive Bildung“ wurden Hindernisse, Herausforderungen und Möglichkeiten, die sich durch die Digitalisierung für Menschen mit Behinderungen in den Hochschuleinrichtungen ergeben, diskutiert. Im Einzelnen stellte Dr. Björn Fisseler von der Fernuniversität Hagen die vorläufigen Ergebnisse des Kooperationsprojekts Ed-ICT[5] zur „Digitalisierung in der Hochschulbildung“ vor, das die Rolle von Informations- und Kommunikationstechnologien und Digitalisierung für Menschen mit Behinderungen untersucht. Dabei ging es um Fragen der Benachteiligung und der Teilhabe mit Hilfe von digitalen Technologien.

Im Anschluss referierte Anja Winkler von der Technischen Universität Dresden über Formen und Ansätze der Unterstützung von Studierenden mit Sehbehinderungen und anderen Beeinträchtigungen im Lichte der Digitalisierung. Sie betonte besonders die wichtige Rolle des Marrakesch-Vertrags zur Sicherstellung des Bildungserfolgs für blinde und sehbehinderte Menschen sowie Menschen mit anderweitigen Beeinträchtigungen in Bildungseinrichtungen. Durch den Vertrag ist eine international verbindliche und auf Menschenrechten basierende Ausnahmeregelung im Urheberrecht geschaffen worden, um die Bucherreichbarkeit für den oben genannten Personenkreis sicherzustellen.

Der Marrakesch-Vertrag wurde am 1. Oktober 2018 von der Europäischen Union ratifiziert und ist zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Er besteht aus zwei separaten Rechtsakten, nämlich: Verordnung 2017/1563,[6] die den Austausch barrierefreier Werke mit Drittstaaten regelt, und Richtlinie 2017/1564,[7] welche die Mindeststandards für die Umsetzung des Vertrags in nationales Urheberrecht formuliert.

Am 25. April 2018 hat die Bundesregierung den Referentenentwurf zur Umsetzung des Marrakesch-Vertrags sowie der Marrakesch-Richtlinie in deutsches Recht vorgelegt.[8] Infolgedessen fand am 8. Oktober 2018 eine öffentliche Anhörung zur Marrakesch-Richtlinie im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz statt.[9] Umstritten waren (und sind immer noch) vor allem im Entwurf vorgesehene Vergütungs- und Verwaltungsregelungen, die die finanziellen und personellen Möglichkeiten von Servicestellen (befugte Stellen) nach Ansicht der Expertinnen und Experten sprengen würden. Deshalb entwickelten und unterzeichneten eine Reihe von Hochschullehrenden und Behindertenbeauftragten sowie Selbsthilfeorganisationen ein Memorandum, in dem mehrere Voraussetzungen aufgelistet sind, die eingehalten werden müssen, um die Barrierefreiheit von Studien- und Prüfungsdokumenten vollumfänglich zu gewährleisten; darunter die exakte Beschreibung der Gruppe potenzieller Nutzerinnen und Nutzer und der Aufbau von Umsetzungsdiensten/Servicestellen (befugte Stellen) für die Aufbereitung und Bereitstellung barrierefreier Dokumente.[10]

II. Digitalisierung in Arbeit und Beschäftigung

Die voranschreitende Digitalisierung verändert die Arbeitswelt bereits auf verschiedene Weisen. Was bedeutet dies jedoch für die Gestaltung von barrierefreien Arbeitsplätzen? Mit dem Thema „Digitalisierung in Arbeit und Beschäftigung“ unter dem Schwerpunkt „Technologien am Arbeitsplatz“ haben sich die Teilnehmenden des Workshops 3 auseinandergesetzt. Wichtige Themenfelder in diesem Bereich wurden schon durch das BMAS im Prozess "Arbeiten 4.0" beleuchtet.[11]

Holger Borner von der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderungen, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. (BAG SELBSTHILFE) trug eingangs vor, dass in einer zunehmend digitalisierten Arbeitswelt die Berücksichtigung der Gestaltung von IT-Produkten gerade für Menschen mit Behinderungen, aber auch für ältere Menschen besonders wichtig sei. Bildschirmarbeitsplätze gebe es bereits in rund 90% aller Betriebe. Trotz dieser Erkenntnisse und verstärktem Fachkräftemangel würden Menschen mit Behinderung immer noch häufig von der Teilhabe am Arbeitsleben ausgeschlossen.

Anschließend stellte er das Projekt „inArbeit 4.0 - inklusiv Arbeiten 4.0“[12] vor. Im Rahmen einer modellhaften Erhebung ist in diesem Projekt erforscht worden, wie sich die Beschäftigungssituation und Arbeitsplatzausstattung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Behinderung entwickelt hat, inwieweit spezielle Schulungen durchgeführt wurden und Technologien am Arbeitsplatz bisher genutzt wurden. Auch wurde erhoben, welche Verbesserungspotenziale noch bestehen. Im Rahmen des Projekts wurden Maßnahmen entwickelt, die von den Projektpartnern gemeinsam modellhaft umgesetzt und evaluiert wurden. Es handelte sich dabei um Pilotschulungen für Führungskräfte, Schwerbehindertenvertretungen und IT-Verantwortliche. Den angesprochenen Zielgruppen wurden Inklusionschancen durch Anwendung von individualisierbarer Software und Berücksichtigung von universellem Design bei Beschaffungsvorgängen aufgezeigt.

Christian Münch, Projektleiter bei der südwestfälischen Industrie- und Handelskammer (SIHK) zu Hagen ergänzte, dass Gebäude, IT und viele andere Bereiche von Anfang an barrierefrei geplant werden müssten. Diese zukunftsorientierte Planung sei bei der Umsetzung viel günstiger als die nachträgliche barrierefreie Sicherstellung.[13] Die "Substituierbarkeitspotenziale" der Digitalisierung seien begrüßenswert, da digitale Technik helfe, Arbeitsplätze inklusiver zu gestalten. Dabei müsse jedoch immer der Datenschutz im Auge behalten werden.

Oliver Hartwig von der VerbaVoice GmbH München stellte die Angebote seines Unternehmens anschließend als Best Practice-Beispiel vor. VerbaVoice bietet Kommunikationslösungen für Menschen mit Hörbehinderungen durch ortsunabhängige Onlinezuschaltung von Schrift- und Gebärdensprachdolmetschern an.[14]

Abschließend wurden die Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung der Arbeit und technologische Ansätze für mehr Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung diskutiert. Die offene Diskussion wurde als erster Schritt zum Fortschreiben des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mit dem Schwerpunkt „Digitalisierung und Inklusion“ durchgeführt.

Als zentrales Ziel weiterer Bemühungen formulierten die Diskutanten, Menschen mit Behinderungen ihren individuellen Wünschen und ihrem Leistungsvermögen entsprechend, neue berufliche Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt ohne Angst vor Ersetzung zu ermöglichen. Als große Herausforderung wurde die Überwindung von einstellungsbedingten Barrieren bei Arbeitgebern und gesellschaftlichen Vorurteilen identifiziert.

III. Abschluss

Zum Abschluss der Inklusionstage fand eine große Gesprächsrunde mit dem Mitglied des Sprecherrats des Deutschen Behindertenrats, Adolf Bauer, dem Staatssekretär im BMAS, Björn Böhning, der Vorsitzenden des UN-BRK Fachausschusses für Menschen mit Behinderungen, Prof. Dr. Theresia Degener und dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, statt. In der Gesprächsrunde wurde noch einmal deutlich, dass die inklusive Digitalisierung nicht möglich ist, ohne Barrierefreiheit im privaten Sektor verbindlich zu machen, da die Software, Hardware und Systeme für die Digitalisierung in der Mehrzahl der Fälle von privaten Unternehmen entwickelt, bereitgestellt und unterstützt werden. Aus diesem Grund sollten, wie Degener betonte, Menschen mit Behinderungen oder ihre repräsentativen Organisationen von Anfang an in diese Prozesse einbezogen werden und ihre effektive Beteiligung durch eine Zusammenarbeit mit der Regierung auf der gleichen Augenhöhe ermöglicht werden. Sie bekräftigte außerdem, dass das Recht auf Selbstbestimmung aus Gründen der Digitalisierung nicht verletzt werden darf.[15]

In seiner abschließenden Rede versprach der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, die Bundesregierung werde den digitalen Fortschritt nutzen, um weitere Teilhabechancen für Menschen mit Behinderungen zu eröffnen – auch und gerade am Arbeitsplatz. Außerdem sagte er: „Das Ziel einer inklusiven Gesellschaft haben wir fest im Blick. Und den Weg dorthin werden wir entschlossen weitergehen.“

Von Lilit Grigoryan, M.PP., Universität Kassel und Agnieszka Witkowska, B.A., Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin e. V.

Fußnoten

[1]    Ein neuer Aufbruch für Europa. Eine neue Dynamik für Deutschland. Ein neuer Zusammenhalt für unser Land. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD. 19. Wahlperiode, S. 37 ff.; abrufbar unter: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/847984/5b8bc23590d4cb2892b31c987ad672b7/2018-03-14-koalitionsvertrag-data.pdf?download=1.

[2]    An der Podiumsdiskussion nahmen folgende Personen mit verschiedenen Behinderungen (außer Hör- und Lernbehinderungen) teil: Raúl Aguayo-Krauthausen, Autor und Gründer von SOZIALHELDEN e.V., Barbara Fickert, Geschäftsführerin der Kinoblindgänger gemeinnützige GmbH, Laura Gehlhaar, Autorin und Coach, Domingos de Oliveira, freier Dozent und Berater für digitale Barrierefreiheit, Dennis Winkens, Online-Redakteur bei Motion Solutions GmbH.

[3]    Siehe "Vor Gericht: Kein Cochlea Implantat als Kindeswohlgefährdung?" BR.De, Stand: 27.12.2018. Das Familiengericht Goslar (AZ 12 F 226/17 SO) hat dazu am 28.01.2019 entschieden, dass die Eltern eines hörgeschädigten Kindes nicht durch Entzug von Sorgerechtsteilen dazu gezwungen werden können, eine Cochlea-Implantation bei ihrem Kind durchführen zu lassen. Der Beschluss ist auf der Website des Deutschen Gehörlosenbunds einsehbar.

[4]    Vgl. dazu auch den Kommentar von Ottmar Miles-Paul „Licht und Schatten bei den Inklusionstagen“ auf kobinet-nachrichten.de vom 21.11.2018. kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/39104/Licht-und-Schatten-bei-den-Inklusionstagen.htm

[5]    Disabled students, ICT, post-compulsory education & employment: in search of new solutions; Details zum Ed-ICT-Netzwerk finden Sie unter: ed-ict.com

[6]    Europäische Kommission – Verordnung 2017/1563 Austausch barrierefreier Werke mit Drittstaaten – 09/17

[7]    Europäische Kommission – Richtlinie 2017/1564 Mindeststandards zur Umsetzung in nationales Urheberrecht – 09/17

[8]    Bundestags-Drucksache 19/3071 vom 29.06.2018

[9]    Deutscher Bundestag. Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, 19. Wahlperiode: Mitteilung, 02.10.2018.

[10] Memorandum zum Stand der Barrierefreiheit von Studienmaterialien und Prüfungsaufgaben an bundesdeutschen Hochschulen; Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz; Vertrag von Marrakesch; Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband). Siehe dazu https://www.dvfr.de/rehabilitation-und-teilhabe/meldungen-aus-der-reha-landschaft/detail/artikel/memorandum-fordert-barrierefreie-studienmaterialien/.

[11] Vgl. BMAS: Arbeit weiter denken. Grünbuch Arbeiten 4.0, Berlin 2015; BMAS: Arbeit weiter denken. Weißbuch Arbeiten 4.0, Berlin 2016.

[12] Siehe https://inarbeit4punkt0.de/.

[13] Mehr Informationen befinden sich auf: www.ia40.de.

[14] Details unter: www.verbavoice.de.

[15] Siehe beispielhaft Fn. 4.


Stichwörter:

Bundesteilhabegesetz (BTHG), Inklusion, Digitalisierung, Leistungen zur Teilhabe an Bildung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Verordnung 2017/1563/EU, Richtlinie 2017/1564/EU, Vertrag von Marrakesch


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