30.06.2021 D: Konzepte und Politik Zapfel, Zielinski: Beitrag D25-2021

Selbständig tätig im Erwerbssystem – eine zu wenig beachtete Erwerbsalternative für Menschen mit Behinderung?

Bisher werden in Deutschland Fragen der Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben kaum im Kontext selbständiger Erwerbsarbeit diskutiert. Der vorliegende Beitrag zeigt, welche Chancen und Risiken sich hinter dieser Erwerbsform für Menschen mit Behinderung gegenüber einer abhängigen Beschäftigung verbergen, welche Bedarfe an Information, Beratung und Unterstützung bei diesem Personenkreis hierbei bestehen und geht darauf ein, wie sich die selbständige Erwerbsarbeit von Menschen mit Behinderung in der Bundesrepublik derzeit gestaltet.

(Zitiervorschlag: Zapfel, Zielinski: Selbständig tätig im Erwerbssystem – eine zu wenig beachtete Erwerbsalternative für Menschen mit Behinderung?; Beitrag D25-2021 unter www.reha-recht.de; 30.06.2021)

I. Einleitung

Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben hat sozialpolitisch einen hohen Stellenwert und verschiedentlich auch rechtlich ihren Niederschlag gefunden. Beispiele dafür finden sich im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), im Dritten und Neunten Sozialgesetzbuch (SGB III und SGB IX) oder auch in der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV). Wichtige Impulse gingen in den letzten Jahren vom Bundesteilhabegesetz (BTHG) und davor von der 2009 in Deutschland in Kraft getretenen UN-Behindertenrechtskonvention (insbesondere Art. 27 UN-BRK) aus.

Die Teilhabechancen von Menschen mit Behinderung im Erwerbssystem haben sich nicht zuletzt dank dieser Regelungen verbessert. Dennoch zeigen Studien und amtliche Statistiken immer wieder, dass Menschen mit Behinderung – und hier v. a. Frauen[1] – im Vergleich zu Menschen ohne Behinderung nach wie vor schlechtere Beschäftigungschancen haben. Alternativ eine selbständige Erwerbstätigkeit aufzunehmen, wird in Deutschland von Menschen mit Behinderung bisher noch relativ selten ins Auge gefasst und findet auch in der sozialpolitischen Debatte vergleichsweise wenig Beachtung.

Der vorliegende Beitrag geht zunächst auf die Erwerbssituation von Menschen mit Behinderung ein, schildert dann für diesen Personenkreis die möglichen Vor- und Nachteile selbständiger Erwerbsarbeit und skizziert Bedarfe an Information, Beratung und Unterstützung, um bei Interesse den Weg in die Selbständigkeit zu finden.

II. Erwerbschancen von Menschen mit Behinderung in abhängiger Beschäftigung

Menschen mit Behinderung sind in ihrer Teilhabe am Arbeitsleben deutlich stärker eingeschränkt als Menschen, die keine Behinderung haben. Sichtbar wird das v. a. an der niedrigeren Erwerbsbeteiligung, höheren Arbeitslosenquoten selbst in wirtschaftlichen Aufschwungphasen, der durchschnittlich längeren Arbeitslosigkeit, niedrigeren Löhnen sowie der schwächeren Einbindung in reguläre und hochqualifizierte Beschäftigungsverhältnisse, auch wenn akademische Bildungstitel vorliegen.[2] Als Hauptursachen hierfür gelten Einstellungsvorbehalte von Arbeitgebern, eine etwaige Erwerbsminderung, Mobilitätseinschränkungen, mangelnde Barrierefreiheit im Zielbetrieb oder auf dem Arbeitsweg sowie vom Bildungswesen mitverursachte Qualifizierungsdefizite von Menschen mit Behinderung.[3] Angesichts dieser Schwierigkeiten kann eine Option für Menschen mit Behinderung darin bestehen, durch Existenzgründung im Erwerbssystem Fuß zu fassen.

III. Selbständige Erwerbsarbeit von Menschen mit Behinderung

Im politischen Diskurs gelten zumindest auf europäischer Ebene Existenzgründungen für Menschen mit Behinderung schon seit Längerem als zu wenig beachtete Alternative.[4] Statistisch gesehen spielt sie in dieser Gruppe nach wie vor nur eine untergeordnete Rolle: 5,2 Prozent der Selbständigen in Deutschland haben eine Behinderung, womit behinderte Menschen in diesem Erwerbsbereich unterrepräsentiert sind.[5] 7,5 Prozent der Erwerbstätigen mit Behinderung gehen einer selbständigen Tätigkeit nach, während es bei Menschen ohne Behinderung 10,2 Prozent sind.[6]

Hinzu kommt, dass sich die Bedingungen für Existenzgründungen in den vergangenen Jahren generell ungünstig entwickelt haben, u. a. wegen der Streichung des Rechtsanspruchs auf Gründungsförderung aus dem SGB III im Jahr 2012, nach der das Gründungsgeschehen spürbar abgenommen hat.[7] Zugleich hat sich die Zahl von speziellen Unterstützungsangeboten verringert, sodass es für Gründerinnen und Gründer in benachteiligten Lebenssituationen heute weniger Angebote gibt. Dadurch hat auch die Zahl der Selbständigen mit Behinderung zuletzt abgenommen.[8] Die Folgen der Corona-Pandemie könnten nun wieder zu einem Bedeutungszuwachs der Selbständigkeit führen, denn mit dem Anstieg der Arbeitslosigkeit – auch bei schwerbehinderten Menschen[9] – werden selbständige Tätigkeiten als Alternative zu Anstellungsverhältnissen wieder attraktiver.[10] Zwar haben mit der Pandemie auch die Unsicherheiten für Selbständige zugenommen,[11] sodass schätzungsweise 40 Prozent der Gründungsinteressierten ihr Gründungsvorhaben verschoben haben.[12] Allerdings wird mit einem nachholenden Effekt gerechnet und damit, dass der Übertritt aus Arbeitslosigkeit in die Selbständigkeit mindestens mittelfristig mehr Gewicht haben wird, als es ohne Pandemie der Fall gewesen wäre.[13] Dazu kommt, dass die Corona-Pandemie im Bereich der Digitalisierung neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnet, die für Gründende interessant und volkswirtschaftlich wichtig sein können.[14]

IV. Mögliche Vor- und Nachteile selbständiger Erwerbsarbeit für Menschen mit Behinderung

Vorteile selbständiger Erwerbsarbeit werden bei Menschen mit Behinderung darin gesehen, dass etwaige arbeitgeberbezogene Einstellungsdiskriminierungen (z. B. wegen Verdachts auf Einschränkungen der Leistungsfähigkeit und Verfügbarkeit) hier nicht zum Tragen kommen und eine größere Flexibilität bei der Gestaltung von Arbeitszeiten, -orten und -abläufen besteht, sodass der Arbeitsalltag besser an individuelle Zeitbudgets, Therapien und Erholungsbedarfe angepasst werden kann.[15] Es gibt aber auch Gründe, die der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit entgegenstehen. Einige davon sind allgemeiner Art, andere betreffen Menschen mit Behinderung in besonderem Maße. Zu nennen sind ein mangelnder Zugang zu Gründungskapital, fehlendes betriebswirtschaftliches Wissen, geringe Risikobereitschaft, ein ggf. niedriges berufliches Selbstvertrauen, der eingeschränkte Sozialversicherungsschutz, die deutlich höhere Kostenbelastung in der Krankenversicherung, die gerade für Menschen mit Behinderung von Bedeutung ist, der ungebremste Kontakt mit Marktrisiken wie auch Probleme bei der Hilfsmittelbeschaffung, die z. B. der Einkommenssituation von Menschen mit Behinderung bzw. ihrer Angehörigen geschuldet sein kann.[16]

V. Bedarfe an Information und Beratung

Um zu einer fundierten Einschätzung über das Für und Wider der Existenzgründung zu gelangen und sich ein Bild davon zu machen, ob eine selbständige Erwerbsarbeit subjektiv in Frage kommt, benötigen gründungsinteressierte Menschen mit Behinderung Informations- und Beratungsangebote, die auch behinderungsbezogen und barrierefrei zugänglich sind.[17] Gründungsberatungsangebote ohne Behinderungsbezug existieren bereits reichlich, auf gewerblichem Gebiet stehen z. B. Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern zur Verfügung, für Gründungen auf nicht-gewerblichem Gebiet ist das Institut für Freie Berufe an der Universität Erlangen-Nürnberg (IFB) bedeutsam. Die bestehenden allgemeinen Angebote sind bisher allerdings nicht auf Bedarfe gründungsinteressierter Menschen mit Behinderung zugeschnitten, weder in der barrierefreien Gestaltung, noch in Bezug auf sozialstaatlich bereitgestellte Hilfen für Menschen mit Behinderung. Zwar gab es in den letzten Jahren vereinzelt Versuche, die Gründungsoptionen von Menschen mit Behinderung in Deutschland zu verbessern. Diese waren aber immer stark örtlich oder zeitlich gebunden, sodass die Lücken weder flächendeckend noch nachhaltig geschlossen werden konnten.

VI. Fazit

Erwerbsselbständigkeit bei Menschen mit Behinderung ist eine bisher wenig genutzte Alternative zu abhängigen Beschäftigungsformen, die verschiedene Vor- und Nachteile hat, die es im Einzelfall gegeneinander abzuwägen gilt. In den letzten Jahren sind wichtige Unterstützungsmöglichkeiten in diesem Bereich weggefallen und bestehende allgemeine Gründungsberatungsangebote sind auf Anfragen gründungsinteressierter Menschen mit Behinderung noch kaum eingerichtet. Vereinzelte bedarfsgerechte Angebote sind zeitlich und örtlich bisher begrenzt und können in dieser Form die Zugangsmöglichkeiten für Interessierte in die Selbständigkeit nicht nachhaltig verbessern. Mögliche Ansatzpunkte für die Zukunft könnten zum einen in der Wiederbelebung entsprechender Förderoptionen, zum anderen in einer breiteren Verfügbarkeit bedarfsgerechter und barrierefrei nutzbarer Informations- und Beratungsangebote bestehen.

Literatur

Becker, M.; Dreiuncker, M. (2007): Einleitung. In: Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche von Westfalen – Landesverband der Inneren Mission – e.V. (Hrsg.): Go! unlimited. Menschen mit Behinderung machen sich selbständig. Aktuelle Aspekte der Praxis. Münster: Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche von Westfalen – Landesverband der Inneren Mission – e.V. 12–19.

Belitz, H.; Clemens, M.; Fratzscher, M.; Goring, M.; Kemfert, C.; Kritikus, A.; Michelsen, C.; Neuhoff, K.; Rieth, M.; Spieß, C.K. (2020): Mit Investitionen und Innovationen aus der Corona-Krise. DIW-Wochenbericht 24/2020. 442–451.

Boylan, A.; Burchardt, T. (2002): Barriers to self-employment for disabled people. Report to Small Business Service.

Bundesagentur für Arbeit (2020): Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung. Berichte: Analyse Arbeitsmarkt, 2019. Bundesagentur für Arbeit: Nürnberg.

Bundesagentur für Arbeit (2021): Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Berichte: Blickpunkt Arbeitsmarkt – Arbeitsmarktsituation schwerbehinderter Menschen 2020. Bundesagentur für Arbeit: Nürnberg.

Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. (2017): DIHK-Gründerreport 2017. Talfahrt mit Lichtblicken. Deutscher Industrie- und Handelskammertag: Berlin.

Europäische Kommission; OECD (2014): Kurzdossier zum Unternehmertum für Menschen mit Behinderung. Unternehmerische Aktivitäten in Europa. o. O.: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union.

Günterberg, B.; Kay, R.; Kranzusch, P. (2020): Gewerbliche Existenzgründungen und Unternehmensaufgaben im 1. Halbjahr 2020 – Auswirkungen der Corona-Pandemie. IfM-Hintergrundpapier 2020.

Herrmann, A.M.; Bijedić, T; Löher, J.; Nielen, S.; Schlömer-Laufen, N. (2020): Gründungsprozesse und der Einfluss von Krisen. In: Unternehmertum im Fokus 02/20. 1–2.

Kardorff, E. von; Ohlbrecht, H.; Schmidt, S. (2013): Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen. Expertise im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Kitching, J. (2014): Entrepreneurship and self-employment by people with disabilities. Background Paper for the OECD Project on Inclusive Entrepreneurship. o. O.: OECD.

Meager, N.; Higgins, T. (2011): Disability and Skills in a Changing Economy“, UK Commission for Employment and Skills, Briefing Paper Series.

Metzger, G. (2020): KfW-Gründungsmonitor 2020. Gründungstätigkeit in Deutschland 2019: erster Anstieg seit 5 Jahren – 2020 im Schatten der Corona-Pandemie. Frankfurt a.M.: KfW Bankengruppe.

Nadai, E.; Gonon, A., Rozetter, F. (2019): Soziale Verantwortung in den Grenzen ökonomischer Realität. In: Nadai, E.; Canonica, A.; Gonon, A.; Rotzetter, F.; Langwiler, M.: Werten und Verwerten. Konventionen der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung in Wirtschaft und Wohlfahrtsstaat. Wiesbaden: Springer VS. 71–198.

Pagán, R. (2009): Self-employment among people with disabilities: evidence for Europe. Online: Taylor & Francis.

Rauch, A.; Reims, N. (2020): Inklusion ins Erwerbsleben: Niemand darf wegen einer Behinderung benachteiligt werden. In: IAB-Forum, 27.11.2020, o.S.

Statistisches Bundesamt (2020a): Lebenslagen der behinderten Menschen. Ergebnis des Mikrozensus 2017. Wiesbaden: Statistisches Bundesamt.

Statistisches Bundesamt (2020b): Behinderte und nichtbehinderte Erwerbstätige in Privathaushalten nach Stellung im Beruf und Wirtschaftsunterbereichen. Ergebnisse des Mikrozensus 2017. Wiesbaden: Statistisches Bundesamt.

Vaziri, D.; Schreiber, D.; Wieching, R.; Wulf, V. (2014): Disabled entrepreneurship and self-employment: The role of technology and policy building. o. O.: OECD.

Wansing, G.; Westphal, M. (2014): Behinderung und Migration. Kategorien und theoretische Perspektiven. 17-47. In Wansing, G.; Westphal, M. (Hrsg.), Behinderung und Migration. Inklusion, Diversität, Intersektionalität. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.

Zapfel, S.; Zielinski, B.; Schrauth, B. (2019): Entwicklung und Etablierung eines digitalen Peer Support Netzwerks für die berufliche Teilhabe schwerbehinderter Akademiker*innen mit Anbindung an das Informationssystem REHADAT – IXNET (Inklusives Expert*innennetzwerk). Vorstudie. Nürnberg: Institut für empirische Soziologie an der Universität Erlangen-Nürnberg.

Zapfel, S.; Reims, N.; Niehaus, M. (2020): Soziale Netzwerke und Behinderung – Zugang und Stabilisierung der Einbindung in den allgemeinen Arbeitsmarkt. In: Klärner, A.; Gamper, M.; Keim-Klärner, S.; Moor, Ix.; Lippe von der, H.; Vonneilich, N. (Hrsg.): Soziale Netzwerke und gesundheitliche Ungleichheiten: Eine neue Perspektive für die Forschung. Wiesbaden: Springer VS. 247–267.

Beitrag von Stefan Zapfel und Bartholomäus Zielinski, Institut für empirische Soziologie an der Universität Erlangen-Nürnberg

Fußnoten

[1] Vgl. Statistisches Bundesamt 2020a: 20.

[2] Vgl. von Kardorff et al. 2013: 7ff; Zapfel et al. 2019: 8ff; Statistisches Bundesamt 2020a: 22ff; Bundesagentur für Arbeit 2020: 12f & 36f; Rauch & Reims 2020: o. S

[3] Vgl. Wansing & Westphal 2014: 20; Nadai et al. 2019: 153; Zapfel et al. 2020: 250.

[4] Vgl. Europäische Kommission & OECD 2014: 7ff.

[5] Vgl. Statistisches Bundesamt 2020b: 21.

[6] Vgl. Statistisches Bundesamt 2020a: 21.

[7] Vgl. Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. 2017: 7.

[8] Vgl. Zapfel et al. 2019: 10.

[9] Vgl. Bundesagentur für Arbeit 2021: 10.

[10] Vgl. Metzger 2020: 1.

[11] Vgl. Günterberg et al. 2020: 1.

[12] Vgl. Metzger 2020: 9.

[13] Vgl. Belitz et al. 2020: 446.

[14] Vgl. Herrmann 2020: 1; Belitz et al. 2020: 445.

[15] Vgl. Europäische Kommission & OECD 2014: 7ff; Meager & Higgins 2011: 44; Pagán 2009: 224; Boylan & Burchardt 2002: 12.

[16] Vgl. Zapfel 2013: 24; Kitching 2014: 8f; Vaziri et al. 2014: 1f.

[17] Vgl. Becker & Dreiuncker 2007: 12.


Stichwörter:

Selbstständigkeit (beruflich), Beratung, Teilhabeberatung, Unabhängigkeit, Behinderungsgerechter Arbeitsplatz


Kommentare (1)

  1. Jürgen Weyand
    Jürgen Weyand 01.07.2021
    Hallo,
    in diesem und vielen Beiträgen (habe ich den Eindruck) wird immer von der Behinderung seit Geburt ausgegangen.
    Viele Behinderungen erfolgen/ entstehen aber erst im Berufsleben durch Unfall / Krankheit usw. Diese Menschen haben eine Ausbildung und Berufserfahrung. Sie haben aber das Problem, dass die Körperlichen Einschränkungen nicht mit der Unternehmenspolitik in Einklang gebracht werden kann. Wie Urteile von Gerichten zum BEM zeigen, greifen selbst die Gesetze nicht.
    Warum gibt es Zuverdienstgrenzen für Behinderte, die eine vorgezogene Rente beziehen möchten und durch eine selbständige Tätigkeiten ein zuverdienst sich erarbeiten könnten. Neben dem Geld sollte hier auch die Wertschätzung / Selbstachtung der Menschen beachtet werden. Der Stolz selbst für ihr Leben und ihr Einkommen verantwortlich zu sein.
    Mit ein etwas gutem Willen könnte man schon etwas erreichen.
    Nämlich Menschen eine Perspektive und Hoffnung geben.
    Mit freundlichen Grüßen
    Jürgen Weyand
    SBV

Neuen Kommentar schreiben

Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.