28.06.2017 D: Konzepte und Politik Ramm: Beitrag D27-2017

Wege in die berufliche Bildung für Jugendliche mit Behinderung – Teil 4: Statistischer Hintergrund zur beruflichen Bildung von Jugendlichen mit Behinderung

In dieser siebenteiligen Beitragsreihe beschäftigt sich die Autorin Diana Ramm mit den Rahmenbedingungen des Zugangs zu beruflicher Bildung für Jugendliche mit Behinderung. Der vorliegende Teil 4 bietet einen Überblick über die statistischen Daten zur beruflichen Bildung von Jugendlichen mit Behinderung.

Zunächst geht die Autorin auf den statistischen Hintergrund zu Jugendlichen mit Behinderung im Allgemeinen ein, darunter empirische Angaben zur Anzahl in Deutschland lebender Jugendlicher mit Behinderung, Schülerinnen und Schüler an Förderschulen oder mit sonderpädagogischem Förderbedarf außerhalb von Förderschulen. Spezifische Statistiken zum Übergang von Jugendlichen mit Behinderung gebe es jedoch nicht.

Im Weiteren präsentiert die Autorin die verfügbaren Daten zu spezifischen Fördermaßnahmen anhand allgemeiner Daten zu Jugendlichen mit Behinderung in Ersteingliederung, sowie Zahlen zur dualen Ausbildung im Betrieb und der Ausbildung in Sonderformen. Von den Sonderformen umfasst sind berufsvorbereitende Maßnahmen, Berufsausbildung in Fachpraktikerberufen, die Assistierte Ausbildung, Unterstützte Beschäftigung und die Werkstatt für behinderte Menschen.

(Zitiervorschlag: Ramm: Wege in die berufliche Bildung für Jugendliche mit Behinderung – Teil 4: Statistischer Hintergrund zur beruflichen Bildung von Jugendlichen mit Behinderung; Beitrag D27-2017 unter www.reha-recht.de; 28.06.2017.)


I. Allgemeine Daten zu Jugendlichen mit Behinderung

Insgesamt waren 2015 jahresdurchschnittlich ca. 179.000 schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet (die Arbeitslosenquote von Menschen mit Schwerbehinderung liegt mit ca. 13,4 % fast doppelt so hoch wie bei Menschen ohne Behinderung).[1] Von diesen hatten im Jahresdurchschnitt 2015 59 % einen Berufs- oder Hochschulabschluss.[2]

Nach den Ergebnissen des Mikrozensus (2013) lebten 10,2 Millionen Menschen mit einer amtlich anerkannten Behinderung, davon 7,5 Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung, in Deutschland.[3] Nach neueren Daten des Statistischen Bundesamtes lebten 2015 rund 7,6 Millionen schwerbehinderte Menschen in Deutschland (rund 67.000 oder 0,9 % mehr als am Jahresende 2013).[4] In der Altersgruppe der 15-bis 18-Jährigen gab es 2015 43.128 (2013: 41.342; 2011: 38.696; 2009: 38.250) und in der Altersgruppe der 18- bis 25-Jährigen 118.560 (2013: 120.515; 2011: 123.983; 2009: 122.155) schwerbehinderte Jugendliche und junge Erwachsene.[5]

Bei der Betrachtung der Ausbildungssituation von Jugendlichen mit Behinderung sind zusätzlich Jugendliche zu berücksichtigen, die über einen Grad der Behinderung (GdB) von weniger als 50 verfügen und diejenigen, die trotz keiner anerkannten Behinderung einen (sonderpädagogischen) Förderbedarf haben.

Es wird in der Literatur kritisiert, dass es keine Statistiken zum Übergang von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in eine betriebliche Berufsausbildung gibt.[6] Hinweise zur Eingrenzung des Personenkreises geben die Daten des Statistischen Bundesamtes aus der Reihe „Bildung und Kultur, Allgemeinbildende Schulen“. Im Schuljahr 2015/2016 wurden insgesamt 322.343 Schülerinnen und Schüler in Deutschland in 2.986 Förderschulen (33.865 Klassen) unterrichtet und davon verließen 36.722 Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2015/2016 als Absolventinnen und Absolventen oder als Abgänger und Abgängerin[7] eine Förderschule.[8] Insgesamt waren 75.280 Lehrkräfte[9] an Förderschulen beschäftigt.[10]

Die Statistik gibt auch Auskunft über die Anzahl von Integrationsschülerinnen und
-schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf außerhalb der Förderschulen und zwar über diejenigen, die tatsächlich sonderpädagogisch gefördert wurden, unabhängig davon, ob ein sonderpädagogischer Förderbedarf förmlich festgestellt wurde. Demnach gab es 2015/2016 164.653 Integrationsschülerinnen und -schüler außerhalb der Förderschulen, davon 71.777 Kinder mit dem Förderschwerpunkt Lernen, 42.290 Kinder mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung sowie 22.017 Kinder mit dem Förderschwerpunkt Sprache.[11] In den Förderschulen gab es 104.742 Kinder mit dem Förderschwerpunkt Lernen, 75.297 Kinder mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (Integrationsschüler/-innen: 6.826[12]) und 38.006 Kinder mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung.[13]

2015 verließen insgesamt 18.206 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischer Förderung (alle Schularten) die Schule ohne einen Hauptschulabschuss (davon 10.697 Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen), 7.153 mit einem Hauptschulabschluss, 1.084 mit einem mittleren Bildungsabschluss und 160 Schülerinnen und Schüler erlangten die allgemeine Hochschulreife (davon 53 Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung).[14]

Eine eigene Statistik zum "Werdegang" behinderter Schülerinnen und Schüler und derjenigen mit Förderbedarf, ohne anerkannte Behinderung, gibt es nicht. Zur Darstellung statistischer Daten der beruflichen Ausbildung behinderter Jugendlicher, sollen neben amtlichen Statistiken, u. a. auch zugängliche Daten aus Forschungsberichten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie aus Studien aufbereitet werden.

II. Statistische Daten zu Fördermaßnahmen für Jugendliche mit Behinderung

1. Jugendliche mit Behinderung in der Ersteingliederung – allgemeine Daten

Für Jugendliche ist, wie bereits ausgeführt[15], regelmäßig die Bundesagentur für Arbeit (BA) zuständige Trägerin für Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben.

Die Förderstatistik der Bundesagentur für Arbeit gibt für den Berichtsmonat Juni 2016[16] eine Anzahl von 21.816 Schwerbehinderten in einer Ersteingliederung im Rechtskreis des SGB III an, davon Neuzugänge in Höhe von 993 Schwerbehinderten.[17] Die letzte Statistik zur "Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben (Rehabilitanden)" weist für den Zeitraum von Januar bis Oktober 2014 einen Zugang an Rehabilitanden zur Ersteingliederung im Rechtskreis des SGB III in Höhe von 27.268 Personen aus.[18] 2015 befanden sich insgesamt 39.649 Menschen mit Behinderung (alle Altersgruppen; alle Rechtskreise) in einer beruflichen Ersteingliederung mit dem Ziel eines Berufsabschlusses.[19]

Der noch näher auszuführende Bildungsbericht mit dem Schwerpunkt Menschen mit Behinderungen im Bildungssystem (2014) stützt sich auch auf die "Evaluation von Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben" (2012). Werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in einer Ersteingliederung insgesamt nach der Art der Behinderung differenziert, ergibt sich nach dem Reha-Prozessdatensatz der Bundesagentur für Arbeit, in Bearbeitung vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), dass 57 % eine Lernbehinderung, 16 % eine geistige Behinderung und 15 % eine psychische Behinderung (2010) hatten.[20] In Mecklenburg-Vorpommern liegt der Anteil lernbeeinträchtigter Jugendlicher über dem Bundesdurchschnitt (67 % in 2009; 67 % in 2008; 69 % in 2007; für Hessen: 54 % in 2009; 54 % in 2008; 58 % in 2007; für Bremen: 49 % in 2009; 58 % in 2008; 51 % in 2007; für Sachsen: 58 % in 2009; 60 % in 2008; 59 % in 2007; für Thüringen: 57 % in 2009; 55 % in 2008; 57 % in 2007).[21]

Als schulische (Vor-)Bildung verfügten 35 % über einen Hauptschulabschluss, 30 % über einen Schulabschluss der Förderschule und 20 % hatten keinen (Haupt-) Schulabschluss.[22] 9 % der Rehabilitanden hatten einen Abschluss der Mittleren Reife und jeweils 1% hatte die Fachhochschulreife/Fachabitur bzw. Abitur/Hochschulreife. Psychisch beeinträchtigte Jugendliche mit Behinderung des Stütz- und Bewegungsapparates verfügten regelmäßig über eine höhere Schulbildung als geistig Behinderte und Lernbehinderte.[23] Laut der Evaluation werden 28 % der Abgänger von Sonder-/Förderschulen (2009) direkt als Rehabilitanden von der BA anerkannt.[24] Diese Zahlen spiegeln in etwa die aufbereiteten Daten von Schülerinnen und Schülern der Förderschulen und derjenigen mit sonderpädagogischem Förderbedarf wider.

Etwa jeder zehnte Rehabilitand geht nach der Ersteingliederung in ein Beschäftigungsverhältnis über und dann am häufigsten in eine unbefristete Erwerbstätigkeit. Ungefähr ein Viertel der Rehabilitanden gehen im Anschluss in eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) und jeder Dritte verlässt die Rehabilitation aufgrund fehlender Integrationsaussichten oder fehlender Mitwirkung.[25] Unterschiede zeigen sich beim Zugang zum Arbeitsmarkt je nach Behinderungsart: Körper- und Sinnesbehinderte gehen am häufigsten in eine unbefristete Erwerbstätigkeit über, Jugendliche mit kognitiven Einschränkungen werden zumeist in eine WfbM aufgenommen und Jugendliche mit einer Lernbehinderung verlassen die Rehabilitation häufiger aufgrund fehlender Mitwirkung oder fehlender Integrationsaussichten.[26]

2. Duale Ausbildung im Betrieb

Statistisch können nur schwerbehinderte Jugendliche in Betrieben ab 20 Beschäftigten erfasst werden. Nach einer Auswertung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) waren 2013 6.100 schwerbehinderte Auszubildende (0,4 % aller Auszubildenden) in eine duale Ausbildung im Betrieb integriert.[27] Die Anzahl behinderter Auszubildender dürfte real höher sein, sofern Jugendliche mit einem GdB von weniger als 50, ausbildende Betriebe mit weniger als 20 Beschäftigten und behinderte Jugendliche, die keinen Zuschuss zur Ausbildung erhalten, über die es jeweils keine Statistik gibt, einbezogen werden.

Jugendliche mit Behinderung erhalten nicht selten einen Arbeitgeberzuschuss bzw. ausbildungsbegleitende Hilfen zur Förderung ihrer Ausbildung. Mit Datenstand November 2015 wurden im 12-Monatsdurchschnitt 2.246 ausbildungsbegleitende Hilfen gemäß § 75 SGB III und 5.291 Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung behinderter und schwerbehinderter Menschen gemäß § 73 Abs. 1, 2 SGB III in der Ersteingliederung gewährt.[28]

Nach dem Personalpanel des Instituts der Deutschen Wirtschaft (2015) "beschäftigten 11,9 % aller ausbildungsaktiven Unternehmen Auszubildende mit Behinderung"[29]. Als entscheidender Faktor zur Ausbildung behinderter Jugendlicher im Unternehmen, wird die Erfahrung mit Menschen mit Behinderung im Betrieb benannt.[30] Wird "nur" der Einfluss von Strukturvariablen berücksichtigt, zeigt sich, dass kleine und mittlere Betriebe signifikant seltener behinderte Jugendliche ausbilden.[31] Am häufigsten wurden in Unternehmen Jugendliche mit einer Lernbehinderung ausgebildet und am wenigsten Jugendliche mit einer sog. geistigen Behinderung.[32] Bei der Ausbildung wird überwiegend regulär und nicht nach Sonderregelungen ausgebildet – Fachpraktikerausbildungen spielen demnach nur eine untergeordnete Rolle.[33]

3. Ausbildung für Jugendliche mit Behinderung in Sonderformen

a) Berufsvorbereitende Maßnahmen

Nach dem Berufsbildungsbericht (2016) befanden sich 2015 jahresdurchschnittlich 13.053 junge Rehabilitanden in einer berufsvorbereitenden Maßnahme.[34] Hauptleistungsträger war 2012 die Bundesagentur für Arbeit mit 97,4 %.[35] In ihrer Statistik, mit Stand September 2016, gibt die BA nach Ausbildungsjahrbeginn einen Bestand von 27.252 Personen in einer berufsvorbereitenden Maßnahme an; davon 26.704 Zugänge.[36] Die weiteren infrage kommenden Leistungsträger (Kinder- und Jugendhilfe, gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung) sind praktisch bedeutungslos.

Wolfgang Seyd und Katrin Schulz haben in einer Studie (2012) im Auftrag der Berufsbildungswerke die Eingangsvoraussetzungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Lehrgängen in BBW ermittelt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den BBW waren im Durchschnitt 18,9 Jahre alt, kamen am häufigsten aus Förderschulen und rund zwei Drittel der Maßnahmenbeginner waren männlich.[37] Nach der Teilnehmereingangserhebung 2015 der BBW ist die Anzahl Teilnehmender mit einer psychischen Behinderung an berufsvorbereitenden Maßnahmen weiter steigend; dieser Trend kann insbesondere seit 2011 beobachtet werden.[38]

b) Berufsausbildung in Fachpraktikerberufe nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung

Statistische Daten zur Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) werden durch zwei Erhebungen generiert. Das BBiG bestimmt in § 86, dass das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Entwicklungen in der beruflichen Bildung ständig zu beobachten und darüber bis zum 1. April jeden Jahres der Bundesregierung einen Bericht (Berufsbildungsbericht) vorzulegen hat. In dem Bericht sind Stand und voraussichtliche Weiterentwicklungen der Berufsbildung darzustellen. Dabei soll u. a. Auskunft über abgeschlossene und noch bestehende Berufsausbildungsverhältnisse sowie über nicht besetzte, der Bundesagentur für Arbeit zur Vermittlung angebotene Ausbildungsplätze und die Zahl der gemeldeten ausbildungsplatzsuchenden Personen für einen im Gesetz definierten Zeitraum[39] gegeben werden.

Im Weiteren wird in § 88 BBiG der Inhalt der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder ausgeführt. Nach dem Gesetzeslaut beider Normen werden keine Informationen zu einer vorliegenden Behinderung erhoben. Nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 3 Abs. 9 Bundesdatenschutzgesetz ist eine Erhebung besonderer Arten personenbezogener Daten nur zulässig, soweit eine Rechtsvorschrift dies vorsieht. Aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage wäre die statistische Erhebung als ein Eingriff in das geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG[40]) zu werten.

Es können lediglich andere Merkmale in den Statistiken als Hinweis auf den Personenkreis behinderter Menschen interpretiert werden, wie bspw. die Unterscheidung nach anerkannten Ausbildungsregelungen, den sog. Kammerregelungen, und die Art der Förderung – diese Daten geben jedoch die tatsächliche Anzahl behinderter Menschen nicht wieder.[41]

Der alle zwei Jahre erscheinende Bericht „Bildung in Deutschland“ (Bildungsbericht) beinhaltete 2014 als Schwerpunkt das Thema „Menschen mit Behinderungen im Bildungssystem“. Anknüpfungspunkt war die bildungspolitische Debatte, die durch die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (vgl. Teil 1[42]) in Deutschland forciert wurde.[43] Laut dem Bericht 2014 überwiegt die Ausbildung von Jugendlichen mit Behinderungen in Sonderformen (§ 66 BBiG/§ 42m HwO) diejenige in der sog. Regelausbildung.[44] Die sogenannte Fachpraktikerausbildung findet regelmäßig in Berufsbildungswerken oder bei anderen außerbetrieblichen Trägern, und nur selten im Betrieb statt.

Der „Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen“ (2013) zeigt hierzu eine leicht rückläufige Zahl von Ausbildungen in Sonderformen für Menschen mit Behinderung. 2011 waren es nach dem Teilhabebericht 11.203 (2 %) aller neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge und 2007 noch 15.474 Ausbildungsverträge (2,5 %).[45] Die rückläufige Zahl setzte sich nach dem Bildungsbericht[46] auch 2012 fort (9.915 abgeschlossene Ausbildungsverträge; 1,8 %).[47] 2014 wurden nach Daten des jährlich erscheinenden Berufsbildungsberichts bundesweit 9.068 (1,7 %) und 2015 8.851 (1,7 %) solcher Ausbildungsverträge geschlossen.[48] Die Bundesarbeitsgemeinschaft BBW berichtet, dass die Fachpraktikerausbildung 2015 deutlich rückläufig war (nicht einmal jede zweite Ausbildung).[49]

Zu berücksichtigen sind auch jeweils regionale Unterschiede. 2014 lag der Anteil der hier einschlägigen Ausbildungsverträge bei 1,5 % im westdeutschen und bei 3,7 % im ostdeutschen Raum – im Datenreport zum Berufsbildungsbericht wird dazu die Vermutung geäußert, dass die Sonderregelungen auch als Problemlösungsstrategien dienen, um Jugendliche überhaupt in eine Ausbildung zu integrieren.[50]

Nach dem Datenreport 2016 verteilen sich die geschlossenen Verträge 2015 im Gesamten auf 3.864 Verträge in Industrie und Handel, 2.310 Verträge im Handwerk sowie 1.395 Verträge in der Hauswirtschaft und 1.281 Verträge in der Landwirtschaft – interessant erscheint, dass im Zuständigkeitsbereich öffentlicher Dienst, freie Berufe und Seeschifffahrt keine Neuabschlüsse nach § 66 BBiG stattfanden.[51] In Mecklenburg-Vorpommern wurden 2015 327 neue Ausbildungsverträge gemäß § 66 BBiG/§ 42m HWO geschlossen; davon entfielen 195 Verträge auf Industrie und Handel, 21 Verträge auf die Landwirtschaft, 60 Verträge auf den Bereich Hauswirtschaft (alle § 66 BBiG) sowie 51 Verträge auf das Handwerk (§ 42m HwO).[52]

Obwohl zwischen 2009 und 2012 die neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge sowie das Angebot und die Nachfrage für die Ausbildungsverhältnisse nach § 66 BBiG/§ 42m HwO um jeweils ca. 30 % zurückgingen, bleibt die Nachfrage deutlich höher (ca. 10 %) als das Angebot.[53] Das bedeutet in der Konsequenz, dass behinderten Jugendlichen bei einer begrenzten Auswahl an Ausbildungsberufen diese auch nur unzureichend zur Verfügung stehen – wie sich die aktuelle Situation durch den stetigen Rückgang gestaltet ist neu zu berechnen und zu bewerten.

c) Assistierte Ausbildung

In dem noch jungen Instrument der Assistierten Ausbildung (vgl. Teil 3[54]) waren nach vorläufigen Berechnungen der BA im September 2016 4.439 Jugendliche mit Behinderung (Rechtskreis SGB III) (Zugang September 2016: 849) integriert.[55] Im Vergleich dazu waren es im September 2015 1.414 Jugendliche.[56]

d) Unterstützte Beschäftigung

3.486 behinderte Menschen im Rechtskreis des SGB III waren nach vorläufigen Berechnungen im September 2016 in dem Instrument der Unterstützten Beschäftigung eingegliedert.[57] Die Anzahl Jugendlicher ist dabei nicht explizit ausgewiesen.

e) Werkstatt für behinderte Menschen

Jahresdurchschnittlich 22.686 Personen befanden sich 2015 in einem Eingangsverfahren bzw. im Berufsbildungsbereich einer WfbM (Teil 3).[58] Laut Jahresbericht der Bundesarbeitsgemeinschaft WfbM gab es 2015 700 Werkstätten und 30.000 Menschen mit Behinderung erhielten Leistungen im Berufsbildungsbereich.[59] Am häufigsten werden Menschen mit sog. geistiger Beeinträchtigung in die WfbM aufgenommen.

Literatur

Autorengruppe Bildungsberichterstattung (Hrsg.): Bildung in Deutschland 2014. Ein indikatorengestützter Bericht mit einer Analyse zur Bildung von Menschen mit Behinderungen, W. Bertelsmann Verlag: Bielefeld, 2014.

Bundesagentur für Arbeit: Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben – Rehabilitanden. Deutschland. Oktober 2014, Nürnberg, 2015a.

Bundesagentur für Arbeit: Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland. Monatsbericht September 2015, Nürnberg, 2015b.

Bundesagentur für Arbeit: Amtliche Nachrichten der Bundesagentur für Arbeit. Arbeitsmarkt 2015, 63. Jahrgang, Sondernummer 2, Nürnberg, 2016a.

Bundesagentur für Arbeit: Der Arbeitsmarkt in Deutschland. Die Arbeitsmarktsituation von schwerbehinderten Menschen, Nürnberg, 2016b.

Bundesagentur für Arbeit: Arbeitsmarkt in Zahlen. Förderstatistik. Berufliche Rehabilitation Deutschland. Juni 2016, Nürnberg 2016c.

Bundesagentur für Arbeit: Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland. Monatsbericht September 2016, Nürnberg, 2016d.

Bundesarbeitsgemeinschaft BBW: Die TEE – Herbst 2015 im Überblick, Berlin, 2016.

Bundesarbeitsgemeinschaft WfbM: Impulse. BAG WfbM Jahresbericht 2015, Frankfurt am Main, 2016.

Bundesinstitut für Berufsbildung: Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2016. Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung, Bonn, 2016.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Evaluation von Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben. Zwischenbericht, Forschungsbericht 427, Berlin, 2012.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen. Teilhabe – Beeinträchtigung – Behinderung, Berlin, 2013.

Bundesministerium für Bildung und Forschung: Berufsbildungsbericht 2016, Berlin, 2016.

Deutscher Gewerkschaftsbund: Ausbildung behinderter Jugendlicher – zu selten im Betrieb, DGB Abteilung Arbeitsmarktpolitik, Nr. 5/2013.

Euler, D.; Severing, E.: Inklusion in der beruflichen Bildung. Daten, Fakten, offene Fragen, Bertelsmann Stiftung: Gütersloh, 2014.

Gericke, N.; Flemming, S.: Menschen mit Behinderungen im Spiegel der Berufsbildungsstatistik. Grenzen und Möglichkeiten, Bundesinstitut für Berufsbildung: Bonn, 2013.

Metzler, C.; Pierenkemper, S.; Seyda, S.: Menschen mit Behinderung in der dualen Ausbildung. Begünstigende und hemmende Faktoren, IW-Trends 4/2015, Köln, 2015.

Metzler, C.; Pierenkemper, S.; Blacke, B.; Seyda, S.; Werner, D.: Menschen mit Behinderung in der dualen Ausbildung: Potenziale zur Stärkung der Inklusion, Studie 1/2016, Institut der deutschen Wirtschaft, Köln, 2016.

Niehaus, M.; Kaul, Z.; Friedrich-Gärtner, L.; Klinkhammer, D.; Menzel, F.: Zugangswege junger Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beruf, Berufsbildungsforschung, Band 14, Bonn, 2012.

Seyd, W.; Schulz, K.: Teilnehmer-Eingangsvoraussetzungen bei BvB-Maßnahmen mit Beginntermin Herbst 2011, Ausbildungen mit Beginntermin Herbst 2011 in Berufsbildungswerken. Eine Untersuchung im Auftrag der Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke, Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke, Berlin, 2012.

Statistisches Bundesamt: Über 10 Millionen behinderte Menschen im Jahr 2013, Pressemitteilung vom 11. Mai 2015 – 168/15, Wiesbaden, 2015.

Statistisches Bundesamt: Behinderte Menschen. Schwerbehinderte Menschen am Jahresende, Wiesbaden, 2016a.

Statistisches Bundesamt: Bildung und Kultur. Allgemeinbildende Schulen. Schuljahr 2015/2016, Wiesbaden, 2016b.

Beitrag von Dr. Diana Ramm, Universität Kassel

 


Fußnoten:

[1] Vgl. Bundesagentur für Arbeit (2016a), S. 20.

[2] Vgl. Bundesagentur für Arbeit (2016b), S. 10.

[3] Vgl. Statistisches Bundesamt (2015), S. 1.

[4] Vgl. Statistisches Bundesamt (2016a), o. S.

[5] Ebd.

[6] Vgl. u. a. Euler/Severing (2014); Gericke/Flemming (2013); Niehaus et al. (2012).

[7] Verlassen mit einem Abgangszeugnis die Schule.

[8] Vgl. Statistisches Bundesamt (2016b), S. 14.

[9] Vollzeit/Teilzeit/stundenweise.

[10] Vgl. Statistisches Bundesamt (2016b), S. 14.

[11] Vgl. Statistisches Bundesamt (2016b), S. 229.

[12] Ebd.

[13] Vgl. Statistisches Bundesamt (2016b), S. 232.

[14] Vgl. Statistisches Bundesamt (2016b), S. 478 f.

[15] Vgl. Ramm: Wege in die berufliche Bildung für Jugendliche mit Behinderung – Teil 2: Allgemeine Vorgaben und Vorgaben und Leistungen bei der beruflichen Bildung (schwer-) behinderter Jugendlicher; Beitrag D21-2017 unter www.reha-recht.de; 07.06.2017.

[16] Datenstand September 2016.

[17] Vgl. Bundesagentur für Arbeit (2016c), o. S.

[18] Vgl. Bundesagentur für Arbeit (2015a), S. 7.

[19] Vgl. Bundesministerium für Bildung und Forschung (2016), S. 75.

[20] Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2012), S. 167.

[21] Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2012), S. 170.

[22] Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2012), S. 61.

[23] Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2012), S. 172.

[24] Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2012), S. 69, S. 187.

[25] Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2012), S. 107.

[26] Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2012), S. 107, S. 223.

[27] Vgl. Deutscher Gewerkschaftsbund (2013), S. 7. Der Teilhabebericht 2016 gibt für das Jahr 2012 eine Anzahl von rund 6.500 schwerbehinderten Auszubildenden an (S. 115).

[28] Vgl. Bundesagentur für Arbeit (2015b), o. S.

[29] Metzler et al. (2015), S. 40.

[30] Vgl. Metzler et al. (2015), S. 46.

[31] Vgl. Metzler et al. (2016), S. 30.

[32] Vgl. Metzler et al. (2015), S. 40.

[33] Vgl. Metzler et al. (2016), S. 15.

[34] Bundesministerium für Bildung und Forschung (2016).

[35] Vgl. Seyd/Schulz (2012), S. 9.

[36] Vgl. Bundesagentur für Arbeit (2016d), S. 84.

[37] Vgl. Seyd/Schulz (2012), S. 8, 56.

[38] Vgl. Bundesarbeitsgemeinschaft BBW (2016), S. 1.

[39] § 86 BBiG: „(1) Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat Entwicklungen in der beruflichen Bildung ständig zu beobachten und darüber bis zum 1. April jeden Jahres der Bundesregierung einen Bericht (Berufsbildungsbericht) vorzulegen. In dem Bericht sind Stand und voraussichtliche Weiterentwicklungen der Berufsbildung darzustellen. Erscheint die Sicherung eines regional und sektoral ausgewogenen Angebots an Ausbildungsplätzen als gefährdet, sollen in den Bericht Vorschläge für die Behebung aufgenommen werden. (2) Der Bericht soll angeben 1. für das vergangene Kalenderjahr a) auf der Grundlage von Angaben der zuständigen Stellen die in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach diesem Gesetz oder der Handwerksordnung eingetragenen Berufsausbildungsverträge, die vor dem 1. Oktober des vergangenen Jahres in den vorangegangenen zwölf Monaten abgeschlossen worden sind und am 30. September des vergangenen Jahres noch bestehen, sowie b) die Zahl der am 30. September des vergangenen Jahres nicht besetzten, der Bundesagentur für Arbeit zur Vermittlung angebotenen Ausbildungsplätze und die Zahl der zu diesem Zeitpunkt bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten Ausbildungsplätze suchenden Personen; 2. für das laufende Kalenderjahr a) die bis zum 30. September des laufenden Jahres zu erwartende Zahl der Ausbildungsplätze suchenden Personen, b) eine Einschätzung des bis zum 30. September des laufenden Jahres zu erwartenden Angebots an Ausbildungsplätzen.“ (Unterstr. d. Verf.).

[40] BVerfG, Urteil vom 15. Dezember 1983, Az. 1 BvR 209, 269, 362, 420, 440, 484/83.

[41] Vgl. Gericke/Flemming (2013), S. 2.

[42] Vgl. Ramm: Wege in die berufliche Bildung für Jugendliche mit Behinderung – Teil 1: Das Recht auf Bildung; Beitrag D20-2017 unter www.reha-recht.de; 31.05.2017.

[44] Vgl. Autorengruppe Bildungsberichterstattung (2014), S. 10.

[45] Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2013), S. 101 f.

[46] Ebenso im Berufsbildungsbericht 2013.

[47] Vgl. Autorengruppe Bildungsberichterstattung (2014), S. 172.

[48] Vgl. Bundesministerium für Bildung und Forschung (2016), S. 75.

[49] Vgl. Bundesarbeitsgemeinschaft BBW (2016), S. 1.

[50] Vgl. Bundesinstitut für Berufsbildung (2016), S. 147.

[51] Vgl. Bundesinstitut für Berufsbildung (2016), S. 41.

[52] Vgl. Bundesinstitut für Berufsbildung (2016), S. 37 ff.

[53] Vgl. Autorengruppe Bildungsberichterstattung (2014), S. 172.

[54] Vgl. Ramm: Wege in die berufliche Bildung für Jugendliche mit Behinderung – Teil 3: Berufliche Bildung für Jugendliche mit Behinderung; Beitrag D24-2017 unter www.reha-recht.de; 16.06.2017.

[56] Vgl. Bundesagentur für Arbeit (2015b), S. 82.

[57] Vgl. Bundesagentur für Arbeit (2016d), S. 83.

[58] Vgl. Bundesministerium für Bildung und Forschung (2016), S. 75.

[59] Vgl. Bundesarbeitsgemeinschaft WfbM (2016), S. 8, 27.


Stichwörter:

Behinderung, Berufsausbildung, Berufsausbildung benachteiligter junger Menschen, Assistierte Ausbildung, Unterstützte Beschäftigung, Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)


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