06.12.2021 D: Konzepte und Politik Gerdes: Beitrag D36-2021
Berufliche Teilhabe bei psychischer Beeinträchtigung – Teil I: Konzeption und zentrale Ergebnisse einer qualitativen Studie
Der vorliegende Beitrag von Dr. Tomke Sabine Gerdes, Technische Universität Dortmund, zur beruflichen Teilhabe bei psychischer Beeinträchtigung basiert auf einer qualitativen Studie in Kommunalverwaltungen in Nordrhein-Westfalen. Es wurden die Sichtweisen unterschiedlicher Statusgruppen am Arbeitsplatz auf die berufliche Teilhabe bei psychischer Beeinträchtigung erfasst. Mit der Untersuchung konnte verdeutlicht werden, dass vor allem strukturelle Rahmenbedingungen einen immensen Einfluss auf die Teilhabe der Individuen ausüben, indem sie die sozialen Beziehungen maßgeblich steuern und letztlich Teilhabespielräume öffnen oder verschließen können. Dieser erste von zwei Beitragsteilen stellt die Konzeption und das methodische Vorgehen dar und gibt einen Überblick über wesentliche Ergebnisse der Studie.
(Zitiervorschlag: Gerdes: Berufliche Teilhabe bei psychischer Beeinträchtigung – Teil I: Konzeption und zentrale Ergebnisse einer qualitativen Studie; Beitrag D36-2021 unter www.reha-recht.de; 06.12.2021)
Der vorliegende Beitragsteil zur beruflichen Teilhabe bei psychischer Beeinträchtigung[1] basiert auf einer qualitativen Studie (35 Leitfadeninterviews) in Kommunalverwaltungen in Nordrhein-Westfalen, die auf Basis eines interdisziplinären Analysemodells konzipiert wurde.[2] Es wurden die Sichtweisen unterschiedlicher Statusgruppen am Arbeitsplatz auf die berufliche Teilhabe bei psychischer Beeinträchtigung erfasst. So kamen Frauen und Männer mit psychischer Störung, diagnostiziert nach der International Classification of Disease (ICD), und anerkannter (Schwer-)Behinderung, Schwerbehindertenvertretungen (SBV), Beauftragte für Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) sowie Personalverantwortliche zu Wort. Die Auswertung erfolgte inhaltsanalytisch und themenzentriert. Die Studie deckte eine Vielzahl einzelner Faktoren auf, die die berufliche Teilhabe auf der personenbezogenen Ebene und der Ebene der Umweltfaktoren (unterteilt in soziale Ebene und strukturelle Ebene) sowohl positiv als auch negativ beeinflussen. Der Mehrwert der Untersuchung liegt darin, dass nicht nur einzelne Faktoren identifiziert, sondern die Wechselwirkungen zwischen diesen Ebenen offengelegt wurden. Damit konnte verdeutlicht werden, dass vor allem strukturelle Rahmenbedingungen einen immensen Einfluss auf die Teilhabe der Individuen ausüben, indem sie die sozialen Beziehungen maßgeblich steuern und letztlich Teilhabespielräume öffnen oder verschließen können.
I. Ausgangslage und theoretische Fundierung
1. Problemaufriss
Ein Ausschluss psychisch beeinträchtigter Frauen und Männer aus dem Arbeitsmarkt lässt sich seit vielen Jahren beobachten. Unterschiedliche Datenquellen mit Bezug zum System der Erwerbsarbeit, u. a. Arbeitsunfähigkeit[3], Frühberentung[4] und Schwerbehinderung[5] betreffend, offenbaren Auffälligkeiten hinsichtlich geschlechts- und altersspezifischer Unterschiede[6] bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung / Beeinträchtigung. Dabei sticht der Arbeitsmarktsektor der Öffentlichen Verwaltung in einigen Datenquellen mit einem hohen Krankenstand[7] sowie einer, verglichen mit der Privatwirtschaft, höheren Schwerbehindertenquote[8] hervor. Deshalb ist es aus gesamtgesellschaftlicher ebenso wie aus individueller Perspektive sinnvoll, berufliche Entwicklungs- und Förderungsmöglichkeiten für die Gruppe der psychisch beeinträchtigten Frauen und Männer mittleren Alters gezielt zu untersuchen.[9] Da angenommen werden kann, dass die Covid-19-Pandemie und die zu ihrer Eindämmung eingesetzten Maßnahmen psychische Erkrankungen begünstigen,[10] könnte diese Gruppe künftig wachsen.
2. Theoretische Konzepte
Um das komplexe Setting der Teilhabe an Erwerbsarbeit analysieren zu können, wurden für die Studie verschiedene theoretische Modelle genutzt, da es „keine in sich geschlossene Theorie der beruflichen Rehabilitation“[11] bzw. der beruflichen Teilhabe gibt. Somit wurden Ansätze verschiedener Wissenschaftsdisziplinen miteinander verschränkt, die es erlauben, auf drei miteinander verwobenen Ebenen die Einflussfaktoren auf berufliche Teilhabe zu differenzieren und in Beziehung zueinander zu setzen: 1. Personenebene (der Person zugeschriebene Eigenschaften), 2. soziale Ebene (Interaktionen der Beteiligten), 3. strukturelle Ebene (äußere Faktoren des Arbeitsplatzes).
Folgende theoretische Konzepte wurden eingebunden:
- Für die Ebene der Person wurden das bio-psycho-soziale Gesundheitsverständnis, auf dem die International Classification of Functioning, Disability and Health[12] fußt, und der Ansatz der Salutogenese[13] genutzt. Diese Erklärungsansätze zur Entstehung von Gesundheit und Beeinträchtigung zeigen die Bedeutung von personenbezogenen Faktoren in Wechselwirkung mit Umweltfaktoren für Teilhabe auf und legen dabei den Fokus auf das Individuum.
- Auf der Ebene der Interaktionen tritt das Handeln der Beteiligten im Spannungsfeld zwischen beeinträchtigter Person und strukturellen Bedingungen in den Vordergrund. Inwieweit für die berufliche Teilhabe bzw. den Ausschluss aus Erwerbsarbeit Merkmale der sozialen Strukturkategorien Behinderung, Geschlecht und Alter in ihren Wechselwirkungen eine Rolle spielen, wurde durch die Heranziehung des Intersektionalitätsansatzes[14] beleuchtet.
- Auf der strukturellen Ebene des Arbeitsplatzes wurden arbeitswissenschaftliche Modelle[15] über Einflussfaktoren im Erwerbsarbeitssetting und deren Wirkungen auf Beschäftigte genutzt. Sie dienten der Einordnung und Systematisierung von äußeren Faktoren, mit denen die Zielgruppe am Arbeitsplatz konfrontiert ist und die für ihre Teilhabe relevant sind.
Dieses Mehrebenenmodell bildete die theoretische Grundlage der Studie.[16]
II. Quintessenz des Forschungsstandes
Die Analyse des Forschungsstandes ergab, dass die drei genannten Ebenen stets aus dem jeweiligen Blickwinkel einer Wissenschaftsdisziplin betrachtet werden. Viele einzeln gut erforschte Faktoren mit Relevanz für berufliche Teilhabe sind bereits bekannt. So haben v. a. Rehabilitationswissenschaft und Psychologie personenbezogene Faktoren untersucht, die jedoch kaum mit strukturellen Faktoren in Verbindung gebracht wurden.[17]
Die Strukturen des Arbeitsmarktes, die das Setting am Erwerbsarbeitsplatz von außen bestimmen, wurden in der arbeitswissenschaftlichen Forschung untersucht, wobei Wirkungen von Belastungen auf die psychische Gesundheit der Beschäftigten im Fokus sind.[18] Festzuhalten ist, dass ermittelte Bezüge von Arbeitsplatzfaktoren zu psychischer Beeinträchtigung bislang unspezifisch bleiben.
Soziale Faktoren der beruflichen Teilhabe werden ebenfalls von verschiedenen Disziplinen – aber eher nur am Rande – in den Blick genommen, ohne bisher zu intersektional relevanten Forschungsergebnissen geführt zu haben.[19]
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass jede der beteiligten Wissenschaftsdisziplinen aus ihrer eigenen Perspektive auf das Forschungsfeld blickt und dadurch ggf. wichtige Facetten ausblendet. Somit gibt es kaum Erkenntnisse dazu, wie die einzelnen Faktoren und Faktorenkonstellationen im komplexen Setting beruflicher Teilhabe zusammenwirken. Außerdem fehlt vielfach die Binnenperspektive der Beteiligten. Angesichts dieser Forschungslücke wurde in der Studie[20] der folgenden übergreifenden Frage nachgegangen: Welche Einflussfaktoren prägen die berufliche Teilhabe psychisch beeinträchtigter Frauen und Männer mittleren Alters? Insbesondere interessierte dabei, welche Relevanz die einzelnen Faktoren in den subjektiven Einschätzungen der verschiedenen Beteiligten haben. Untersucht werden sollte, wie das wechselseitige Zusammenspiel der Faktoren bewertet wird und welche Faktoren sich als förderlich oder hinderlich für berufliche Teilhabe erweisen.[21]
III. Methodisches Vorgehen
Um die Sichtweisen verschiedener Prozess-Beteiligter zu erfassen, wurde ein qualitativer Forschungsansatz mit dem Erhebungsinstrument des problemzentrierten Leitfadeninterviews und der themenzentrierten, inhaltsanalytischen Auswertungsmethode gewählt. Als exemplarisches Forschungsfeld dienten Kommunalverwaltungen im Ruhrgebiet.
Als Zielgruppe der Untersuchung standen vier Personengruppen im Vordergrund. Im Jahr 2010 wurden 35 Interviews (Einzel- bzw. Zweipersoneninterviews) in 12 Verwaltungen geführt. Die 47 Interviewpartner und -partnerinnen verteilten sich wie folgt auf die einzelnen Statusgruppen:
- Von psychischer Beeinträchtigung betroffene Frauen und Männer; diese wiesen eine nach der ICD diagnostizierte psychische Störung und eine amtlich anerkannte Schwerbehinderung auf (9 Einzelinterviews: 5 Frauen, 4 Männer),
- als deren Interessenvertretung die SBV (12 Interviews mit 16 Personen: 6 Frauen, 10 Männer; davon eine Frau und ein Mann psychisch beeinträchtigt), ergänzend zur SBV: ein Interview mit Mitgliedern des zugehörigen Personalrats (1 Frau, 1 Mann),
- Personalverantwortliche als Repräsentantinnen und Repräsentanten der Arbeitgeberseite, d. h. Personalleitungen und Führungskräfte (8 Interviews mit 11 Personen: 3 Frauen, 8 Männer) sowie
- BEM-Beauftragte als Expertinnen und Experten für Wiedereingliederungsprozesse (5 Interviews mit 9 Personen: 6 Frauen, 3 Männer).
Als Auswertungsgrundlage diente das verschriftlichte Material. Es wurde anhand eines Kategoriensystems bearbeitet, das theoretisch entwickelte sowie aus dem Material gewonnene Untersuchungskategorien nutzte.[22]
IV. Zentrale Erkenntnisse
Die verschiedenen Faktoren im beruflichen Teilhabesetting erscheinen als komplexe Einheit, die wechselseitige Wirkungen erzeugen. Als Ergebnis dieser Wechselwirkungen zeigen sich geöffnete oder verschlossene Teilhabespielräume. Die Sichtweisen der verschiedenen befragten Statusgruppen spiegeln unterschiedliche Interessen wider, sind jedoch wenig polarisierend, sondern ergänzen sich zu einem Gesamtbild.
Es lassen sich auf den drei Ebenen verschiedene bedeutsame Faktoren identifizieren.
Auf der Personenebene ist die als ausreichend bewertete Leistungsfähigkeit ausschlaggebend. Darin stimmen Befragte aller Statusgruppen grundsätzlich überein. Besonders deutlich macht ein Personalverantwortlicher die Notwendigkeit von angemessener (allgemein erwarteter) Leistung:
„Man muss ja auch an eins denken, wir haben alle ein Personalbudget. […] [W]enn wir leistungsgeminderte Leute haben, aus welchen Gründen auch immer, die belasten unser Budget genauso wie jemand, der voll leistungsfähig ist. Und deswegen hat auch keiner Interesse daran, jemanden zu nehmen.“[23]
Daraus folgt, dass langandauernde bzw. wiederkehrende Fehlzeiten sowie ein hoher zeitlicher Bedarf für die Gestaltung arbeitsplatzsichernder Maßnahmen Hürden für die berufliche Teilhabe darstellen. Weitere an die Person geknüpfte Faktoren sind hohe Erwartungen an ein Gelingen ihres beruflichen Wiedereinstiegs und einer dauerhaften Beschäftigung (u. a. hohe Motivation, Bereitschaft, sich auf Veränderungen am Arbeitsplatz bis hin zu monetären Einschnitten einzulassen). Einige Lernerfahrungen aus der Beeinträchtigung (u. a. Abgrenzungsfähigkeit, Selbstfürsorge, Reduzierung selbstausbeuterischen Verhaltens) sind dabei aus Sicht der Betroffenen wichtig für ihre Arbeitsfähigkeit.
Auf der Personenebene deuten sich bereits Einflüsse sozialer und struktureller Faktoren an, z. B. negative soziale Folgen von Fehlzeiten oder die Teilhabebarriere einer geringen Leistungsfähigkeit als individualisiertes, aber strukturell hervorgerufenes Problem. Diese werden im zweiten Beitrag der Autorin ausführlicher erläutert.[24]
Auf der sozialen Ebene treten als relevante Akteurinnen und Akteure die Vorgesetzten sowie die Kolleginnen und Kollegen in Erscheinung, die entscheidend beeinflussen, wie sich die individuelle Teilhabe am Arbeitsprozess entwickeln kann. Es werden einerseits positive Wirkungen eines Führungsstils, der sich als mitarbeitendenfreundlich charakterisieren lässt, und kollegiales Verhalten, das durch Mitgefühl und Unterstützungsbereitschaft geprägt ist, hervorgehoben. Andererseits werden auch gegenteilige, tendenziell krankmachende Handlungsweisen dieser Interaktionspartnerinnen und -partner erlebt. Aufschlussreich ist der Bezug zu äußeren Faktoren, die das Verhalten der Beteiligten zu formen scheinen, wie eine Schwerbehindertenvertreterin verdeutlicht:
„Wobei eben leider auch der Druck natürlich größer geworden ist, wir WOLLEN immer bürgerfreundlicher sein, wir wollen IMMER schneller arbeiten, aber wir haben nur 'n bestimmtes Personal und wenn dann noch Leute ausfallen-. […] da ist 'n ganz, ganz großes Problem. Ja und tatsächlich, dass Kollegen das gar nicht so wahrnehmen: ‚Der tut nur so, der will sich nur drücken.‘ Da hat man schnell Fronten.“[25]
Weitere Faktoren auf der sozialen Ebene sind die abzuwägende Offenbarung einer Beeinträchtigung aufgrund befürchteter Stigmatisierung und Vertraulichkeit in der Beratung durch SBV sowie BEM-Beauftragte. Die Kenntnisse und Kompetenzen des sozialen Umfeldes und der genannten Beraterinnen und Berater hinsichtlich psychischer Erkrankungen bzw. Beeinträchtigungen und des Umgangs mit davon betroffenen Menschen, nehmen hierbei eine wichtige Stellung ein.
V. Zwischenfazit
Diese Ergebnisse lassen die soziale Unterstützung als wesentlichen Faktor für Teilhabe erkennen und zeigen ebenfalls, dass diese angemessene Strukturen für ihre Entfaltung benötigt.
Die Analyse der komplexen Faktoren im beruflichen Teilhabesetting zeigt, dass vor allem die strukturellen Faktoren, die im 2. Beitrag der Autorin vertieft werden, einen besonders hohen Einfluss auf die anderen Faktoren ausüben. Als förderlich werden auskömmliche finanzielle Bedingungen, eine teilhabeförderliche Organisationskultur und funktionierende Unterstützungsangebote identifiziert. Die strukturellen Bedingungen stellen sich jedoch insgesamt als sehr limitierend dar, indem sie soziales Potenzial schmälern und letztlich Teilhabespielräume einengen.
Literatur
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Beitrag von Dr. Tomke Sabine Gerdes, Fakultät Rehabilitationswissenschaften, TU Dortmund
Fußnoten
[1] Beeinträchtigung wird gemäß der International Classification of Functioning, Disability and Health als umfassender Begriff eingesetzt und als eine Funktionseinschränkung verstanden, die Aktivitäten im Alltagsleben einschränken kann (vgl. Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information – DMDI 2005, 19). Der Begriff Erkrankung bezieht sich auf das Auftreten von Symptomen und nimmt eine zeitliche Dimensionierung und Veränderungspotentiale auf (vgl. Koppelin/Müller 2004, 124). Der Begriff Störung drückt die Diagnose laut International Classification of Disease aus. Als Behinderung wird die Einschränkung der Teilhabe durch Wechselwirkungen von Beeinträchtigung und negativ wirkenden Umweltfaktoren bezeichnet (vgl. DIMDI 2005, 5, 24f.). Eine anerkannte (Schwer-)Behinderung bezieht sich auf eine amtliche Anerkennung der Behinderung (vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales – BMAS 2021, 21 ff.).
[2] Vgl. ausführlich Gerdes 2019.
[3] Vgl. exempl. Techniker Krankenkasse 2018, 20f.; DAK-Gesundheit 2020, 16 ff.
[4] Vgl. Deutsche Rentenversicherung 2017, 105; Hesse et al. 2019, 194.
[5] Vgl. Statistisches Bundesamt 2014, 5 u. 8 f.; dass. 2017, 9 f.
[6] Vgl. Deutsche Rentenversicherung 2017, 110 ff.; Statistisches Bundesamt 2017, 6.
[7] Vgl. Brandl/Stelzl 2013, 79; Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) / Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) 2020, 61; exempl. DAK Forschung 2013, 46f.; Knieps/Pfaff 2015, 247.
[8] Vgl. Bundesagentur für Arbeit 2018, 5.
[9] Vgl. Gerdes 2019, 13 ff.
[10] Vgl. Bundespsychotherapeutenkammer 2020, 5.
[11] Biermann 2008, 208.
[12] Vgl. DIMDI 2005.
[13] Vgl. Antonovsky 1987.
[14] Vgl. Walgenbach 2012; Winker/ Degele 2009.
[15] Vgl. Richter/Schütte 2012.
[16] Vgl. Gerdes 2019, 19 ff.
[17] Vgl. exempl. Gühne/Riedel-Heller 2015, 22ff.; siehe zusammenfassend Gerdes 2019, 56 ff.
[18] Vgl. exempl. Lohmann-Haislah 2012; Rothe et al. 2017, siehe zusammenfassend Gerdes 2019, 61 ff.
[19] Vgl. exempl. Freigang-Bauer/Gröben 2011, 37ff.; siehe zusammenfassend Gerdes 2019, 58 ff.
[20] Vgl. Gerdes 2019.
[21] Vgl. ebd., 47 ff.
[22] Vgl. ebd., 75 ff.
[23] P1m, 95; Gerdes 2019, 109.
[24] Gerdes, Berufliche Teilhabe bei psychischer Beeinträchtigung – Teil II: Arbeitsbedingungen und Angebote für Gesundheit und Teilhabe, erscheint in Kürze auf Reha-Recht.de.
[25] S6w, 61; Gerdes 2019, 150.
Stichwörter:
chronische psychische Erkrankungen, psychische Behinderung, psychische Belastung, Menschen mit psycho-sozialer Beeinträchtigung, Berufliche Teilhabe, Öffentlicher Dienst, Leistungsfähigkeit, Beratung und Unterstützung
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