05.06.2024 Politik

Im Rahmen der Inklusionstage wurde am 3. Juni 2024 zum fünften Mal der Bundesteilhabepreis verliehen. Der Wettbewerb hatte das Schwerpunktthema „Gesundheit inklusiv – barrierefreie ambulante Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen“ und ist mit insgesamt 17.500 Euro dotiert.

Mit dem Bundesteilhabepreis prämiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) jedes Jahr Projekte, die das Potenzial eines inklusiven, barrierefreien Sozialraums zeigen und als Vorbild dienen können. In jedem Jahr wird ein anderer Schwerpunkt gesetzt. 2023 stand das Thema inklusive Gesundheitsversorgung im Mittelpunkt.

Für den Bundesteilhabepreis 2023 wurden zu diesem Schwerpunkt insgesamt 51 Beiträge eingereicht. Eine unabhängige Fachjury, bestehend aus zwölf Expertinnen und Experten der Verbände von Menschen mit Behinderungen sowie aus den Kommunen und den Ländern, hat die Preisträger ausgewählt. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit hat wie in den Vorjahren das Wettbewerbsverfahren im Auftrag des BMAS umgesetzt.

Die Preisträger des Bundesteilhabepreises 2023 sind:

  • 1. Preis: Projekt „Gynäkologische Sprechstunde für Mädchen und Frauen mit Mobilitätseinschränkungen“ (Landeshauptstadt München, Gesundheitsreferat) 
    Im Oktober 2021 wurde in den Räumen des Gesundheitsreferats der Stadt München das Modellprojekt „Gynäkologische Sprechstunde für Frauen und Mädchen mit Mobilitätseinschränkungen“ eröffnet. Bürgerinnen mit Einschränkungen der Mobilität, zum Beispiel Rollstuhlfahrerinnen, können diese Sprechstunde für alle regulären gynäkologischen Untersuchungen nutzen. Der Zugang ist barrierefrei, die Praxisräume sind mit Hebelifter und höhenverstellbarem gynäkologischen Untersuchungsstuhl ausgestattet. Die Gynäkologinnen und Gynäkologen werden von einer erfahrenen Pflegefachkraft und einer Medizinischen Fachangestellten unterstützt. Besonders ist auch der einstündige Zeitrahmen für einen Behandlungstermin, sodass bei den Patientinnen kein Zeitdruck entsteht.
  • 2. Preis: Projekt Inklusive Zahnarztpraxis (Zahnarztpraxis Dr. Guido Elsäßer)
    Das Projekt „Inklusive Zahnarztpraxis“ wurde bereits im Jahr 1995 initiiert. Die Praxis liegt in unmittelbarer Nähe einer Behindertenwohneinrichtung, daher war die Barrierefreiheit der Praxisräume bei Bau und Einrichtung naheliegend. Zur Ausstattung gehören neben Rampe und Aufzug eine abgesenkte Sprechanlage, elektronische Türöffner sowie ein abgesenkter Empfangstresen. Mobile Geräte zum Röntgen, Transferhilfen wie Haltegurte und Rutschbretter sind Teil der inklusiven Praxis. Die Zahnärztinnen und Zahnärzte nehmen regelmäßig an Special-Care-Dentistry-Fortbildungen teil. Wenn notwendig, untersuchen sie Patientinnen und Patienten auch zuhause. Kommuniziert wird ggf. auch mit Kommunikationshilfen oder unterstützenden Personen. Auch wurde ein Aufklärungsbogen in Leichter Sprache entwickelt. Zusammengearbeitet wird auch mit Therapeutinnen und Therapeuten aus den Bereichen Logopädie und Physiotherapie.
  • 3. Preis: Projekt Gesundheit für alle – jetzt! (Evangelische Stiftung Alsterdorf)
    Die Initiative „Gesundheit für alle – jetzt!“ hat das Ziel, die Gesundheit von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Hintergrund ist die Erfahrung, dass Menschen mit Behinderungen viele Hürden im Gesundheitssystem erleben und Krankheiten häufig spät erkannt und nicht angemessen behandelt würden. Zur Initiative gehören Präventionsangebote, die Entwicklung von ambulanten und stationären medizinischen Versorgungsangeboten, aber auch Vernetzungsarbeit und Fortbildungen für Mitarbeitende im Gesundheitssystem. Seit 2011 werden in einem ganzheitlichen Konzept einerseits Bedarfe ermittelt, andererseits auch konkrete Versorgungsangebote erprobt und evaluiert. In regelmäßigem Austausch mit Menschen mit Behinderungen wurden verschiedene Angebote entwickelt. Dabei wird eng mit Krankenhäusern, Ärztinnen und Ärzten, Kammern und Fachverbänden zusammengearbeitet. Menschen mit Behinderungen lernen in Workshops, wie sie ihre Anliegen deutlich machen können. Die Kommunikation in Leichter Sprache ist ein wesentlicher Bestandteil.

Immer noch keine freie Arztwahl für Menschen mit Behinderungen

Der Bundesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, weist seit Jahren darauf hin, dass die meisten ärztlichen Praxen in Deutschland nicht barrierefrei sind. Dabei beziehe sich der Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen auf alle gesetzlich Versicherten, also jene mit und ohne eine Behinderung (§ 17 Abs. 1 SGB I). In der Bad Nauheimer Erklärung haben die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern im vergangenen Jahr gefordert, dass der Zugang zur allgemeinen Gesundheitsversorgung inklusiv und barrierefrei gestaltet sein muss, Bund und Länder hierfür mehr finanzielle Mittel bereitstellen müssen, und dass der angekündigte Aktionsplan für ein „diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen“ unverzüglich umgesetzt wird.

Weitere Informationen

BMAS: Bericht und Live-Stream von der Preisverleihung

Bundesfachstelle Barrierefreiheit: Bundesteilhabepreis

Bad Nauheimer Erklärung (2023): Inklusives Gesundheits- und Pflegewesen

(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)


Kommentare (0)

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben

Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden.