Folgerungen aus § 14 Abs.1 und 2 SGB IX für den Prüfungsumfang in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren
(Zitiervorschlag: Gagel "Folgerungen aus § 14 Abs. 1 und 2 SGB IX für den Prüfungsumfang in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren" mit Anmerkung Dr. Haines in Diskussionsforum A, Beitrag 1/2004 auf www.reha-recht.de)
Gegenstand dieser Info ist die Frage des Prüfungsumfangs von Leistungen zur Teilhabe in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren. An konkreten Beispielfällen werden folgende Rechtsfragen behandelt:
1. Verhältnis des SGB IX zu den einzelnen Leistungsgesetzen.
2. Pflicht zur umfassenden Fallbearbeitung als Folge von § 14 SGB IX.
3. Besonderheiten bei Unzuständigkeit für die Leistungsart und
4. Auswirkungen im Gerichtsverfahren.
Insbesondere die Frage des Leistungsumfangs bei Unzuständigkeit des Rehabilitationsträgers für die beantragte Leistungsart wird kontrovers diskutiert.
Stichwörter:
Zuständigkeit (gleichrangige), Fallmanagement/Case Management (Fall-Management/Case-Management), Zuständigkeit nach § 14 SGB IX, Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, Berufliche Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Berufliche Teilhabe
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