01.03.2008 D: Konzepte und Politik Bieritz-Harder: Diskussionsbeitrag 01 | 2008

Die Rechtsgrundlagen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Teil 2)

Im zweiten Zeil Ihres Beitrags über die Rechtsgrundlagen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erörtert die Autorin Professor Renate Bieritz-Harder, in welchen Vorschriften bzw. unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben vorgesehen ist. Ein Schwerpunkt der Betrachtung liegt dabei auf der Frage der sogenannten "Ermessensreduktion auf Null". Dargelegt wird weiterhin, dass die Erreichbarkeit des in den gesetzlichen Regelungen zum Teil unterschiedlich ausgestalteten Rehabilitationsziels eine wesentliche Voraussetzung der Leistungsgewährung ist. Der Beitrag schließt mit Überlegungen zu den politischen Strömungen in den Regelungsbereichen des SGB II und des SGB III, die insbesondere momentan im Widerspruch zur selbstbestimmten Teilhabe und Ausschöpfung individuellen Leistungspotentials stehen. (Bitte beachten Sie auch Teil 1 Diskussionsbeitrag 03 | 2007)

(Zitiervorschlag: Bieritz-Harder "Die Rechtsgrundlagen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Teil 2)" in Diskussionsforum D, Beitrag 1/2008 auf www.reha-recht.de)




Stichwörter:

Ermessensreduktion auf Null, individuelle Bedarfssituation, individueller Bedarf, Berufliche Teilhabe, Berufliche Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben


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