Die Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers bei Maßnahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) nach § 84 Abs. 2 SGB IX
Vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 12.07.2007 – 2 AZR 716/06 -) zur Bedeutung des BEM nach § 84 Abs. 2 SGB IX für die soziale Rechtfertigung krankheitsbedingter Kündigungen, befasst sich dieser Beitrag mit der Frage, ob den Beschäftigten eine Pflicht zur Mitwirkung am BEM trifft. Eine Klärung ist für die praktische Umsetzung des BEM angesichts überraschend starker Diskussion in der Praxis und auch in der Literatur dringend angezeigt. Der Autor kommt zu dem überzeugenden Schluss, dass den Beschäftigten keine solche Mitwirkungspflicht trifft und stützt sich dabei wesentlich auf den klaren Wortlaut des § 84 Abs. 2 SGB IX.
(Zitiervorschlag: Wolf „Die Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers bei Maßnahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements nach § 84 Abs. 2 SGB IX“ in Diskussionsforum B, Beitrag 1/2008 auf www.reha-recht.de)
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Mitwirkungspflichten, BEM
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