20.03.2005 A: Sozialrecht Gagel: Diskussionsbeitrag 02 | 2005

Anspruch auf Versorgung mit dem fortschrittlichsten Hilfsmittel

(Zitiervorschlag: Gagel „Anspruch auf Versorgung mit dem fortschrittlichsten Hilfsmittel“ in Diskussionforum A, Beitrag 2/2005 auf www.reha-recht.de)

Anhand von vier Entscheidungen des BSG wird ein wichtiger Aspekt der Hilfsmittelversorgung beleuchtet. Es dreht sich um die Frage, wann ein Anspruch auf Versorgung mit dem technisch fortschrittlichsten Hilfsmittel besteht. Das BSG legt in seinen Urteilen fest, dass Ziel und Maßstab immer das Gleichziehen mit einem gesunden Menschen sein müsse. Unter dieser Prämisse besteht nach dieser Rechtsprechung immer dann ein Anspruch auf eine möglichst fortschrittliche Versorgung, wenn diese gegenüber der herkömmlichen konkrete erhebliche Gebrauchsvorteile für den Leistungsberechtigten in seinem konkreten Lebenszuschnitt aufweist. Dabei müssen sich die Vorteile nicht unbedingt in einem vom Gesetz besonders hervorgehobenen Lebensbereich wie beispielsweise der Kindererziehung auswirken, sondern sind schon dann erheblich, wenn sie sich im normalen Alltag des jeweiligen Leistungsberechtigten niederschlagen.


Stichwörter:

Hilfsmittel, Wirksamkeitsnachweis, Gebrauchsvorteile im Alltag


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