10.01.2008 A: Sozialrecht Bunge/Welti: Diskussionsbeitrag 02 | 2008

Ermessensfehlerhafte Ablehnung einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben wegen des Lebensalters des Versicherten

In der Praxis der Bewilligung und Erbringung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, insbesondere Umschulungen, stellt mitunter das Lebensalter der Antragsteller einen wesentlichen Hinderungsgrund dar. Oft begründet mit mangelhaften Eingliederungsaussichten werden insbesondere Umschulungsmaßnahmen für ältere Versicherte nicht selten nur zögerlich oder gar nicht bewilligt. Diese Praxis ist vor dem Hintergrund der Verlängerung der Lebensarbeitszeit und der nationalen wie europarechtlichen Regelungen zur Bekämpfung der Altersdiskriminierung kaum verständlich. Das LSG Baden-Württemberg hat in einem aktuellen in diesem Beitrag besprochenen Urteil derartigem Vorgehen auch eine Absage erteilt. Die Autoren stellen die Argumente des Gerichts im Einzelnen vor und fordern eine noch konsequentere Umsetzung des Schutzes vor Altersdiskriminierung in Rechtsprechung und der Verwaltungspraxis der Rehabilitationsträger.

(Zitiervorschlag: Bunge/Welti "Ermessensfehlerhafte Ablehnung einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben wegen des Lebensalters des Versicherten l" in Diskussionsforum A, Beitrag 2/2008 auf www.reha-recht.de)


Stichwörter:

Alter, Altersdiskriminierung, Ablehnung wegen Lebensalters des Versicherten, Weiterbildung, Ermessen, Berufliche Rehabilitation, Berufliche Teilhabe, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben


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