01.02.2007 B: Arbeitsrecht Gagel, M. Schian: Diskussionsbeitrag 03 | 2007

§ 84 Abs. 2 SGB IX gilt auch für Beamte

Obwohl nunmehr über zweieinhalb Jahre seit Inkrafttreten des neuen § 84 Abs. 2 SGB IX vergangen sind, werden auch grundlegende Fragen noch diskutiert, selbst solche, die eigentlich durch Wortlaut und Systematik des Gesetzes klar zu beantworten sind. Ein deutliches Beispiel dafür ist die Erstreckung des Geltungsbereiches des § 84 Abs. 2 SGB IX auch auf Beamte. In jüngerer Zeit werden daran wieder Zweifel geäußert (so Steiner, PersV 2006, S. 422ff.). Wir nehmen dies zum Anlass, eine Klarstellung vorzunehmen.

(Zitiervorschlag: Gagel, M. Schian „§ 84 Abs. 2 SGB IX gilt auch für Beamte“ in Diskussionsforum B, Beitrag 3/2007 auf www.reha-recht.de)


Stichwörter:

BEM, Beamte, Öffentlicher Dienst, Kündigungsschutz schwerbehinderter Arbeitnehmer


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