01.02.2007 D: Konzepte und Politik Bieritz-Harder: Diskussionsbeitrag 03 | 2007

Die Rechtsgrundlagen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Teil 1)

(Zitiervorschlag: Bieritz-Harder „Die Rechtsgrundlagen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Teil 1)“ in Diskussionsforum D, Beitrag 3/2007 auf www.reha-recht.de)

Professor Renate Bieritz-Harder gibt in diesem zweiteiligen Beitrag eine Übersicht über das grundlegende Normengefüge im Recht der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Besonders verdeutlicht wird ausgehend von der Vorschrift des § 7 SGB IX das Verhältnis des übergreifenden Rechts des SGB IX zu den einzelnen Leistungsgesetzen. Im vorliegenden ersten Teil befasst sich die Autorin mit der Geltung der Leistungskataloge des SGB IX. Diese gelten ohne weiteres grundsätzlich für alle Rehabilitationsträger. Im Geltungsbereich des SGB III und SGB II bedarf es angesichts dort zu findender detaillierterer Spezialregelungen einer ausführlicheren Begründung dafür, dass sie auch bei arbeitslosen bzw. erwerbsfähigen hilfebedürftigen Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen sind.


Stichwörter:

SGB II, Kfz-Hilfe, Berufliche Rehabilitation, Berufliche Teilhabe, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben


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