20.06.2006 A: Sozialrecht Gagel, M. Schian: Diskussionsbeitrag 04 | 2006

Voraussetzungen für die Verpflichtung der Rentenversicherungsträger zur Erbringung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Dieser Beitrag widmet sich einem Urteil des BSG (Urteil vom 29.03.2006 – B 13 RJ 37/05 R –) zu den Voraussetzungen, unter denen die Rentenversicherung zur Erbringung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben verpflichtet ist. Das BSG kommt auf der Grundlage des alten Rechts zu dem – unserer Ansicht nach zutreffenden – Ergebnis, dass ein wesentlicher Maßstab für die Beurteilung einer eventuellen Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit die Fähigkeit zur Ausübung der bisher nicht nur vorübergehend ausgeübten Tätigkeit ist. Der Beitrag zeigt unter anderem auf, dass diese Argumentation grundsätzlich auch im neueren Recht Platz greift. Auch wird die weitere Erkenntnis des BSG, dass eine Voraussetzung für das Tätigwerden des Rentenversicherungsträgers eine hinreichende Erfolgsaussicht ist erläutert.

(Zitiervorschlag: Gagel, M. Schian „Voraussetzungen für die Verpflichtung der Rentenversicherungsträger zur Erbringung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ in Diskussionsforum A, Beitrag 4/2006 auf www.reha-recht.de)


Stichwörter:

Deutsche Rentenversicherung (DRV), Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE), Erfolgsaussichten, Berufliche Rehabilitation, Berufliche Teilhabe, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben


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