18.01.2009 B: Arbeitsrecht Suhre: Diskussionsbeitrag 04 | 2009

Benachteiligung wegen Behinderung – Diskriminierungsverbort vor Inkrafttreten des AGG – Anmerkung zur Entscheidung: BAG vom 03.04.2007, Az.: 9 AZR 823/06

Das BAG hatte sich in seinem Urteil (v. 03.04,2007 Az.: 9 AZR 823/06) mit der Benachteiligung wegen Behinderung aufgrund defizitärer Umsetzung der Richtlinie 2000/78/EG in § 81 Abs. 2 S. 1 SGB IX a.F. zu beschäftigen. Das BAG stellt fest, dass § 81 Abs 2. S. 1 SGB IX a.F. keine gemeinschaftsrechtskonforme Umsetzung der Richtlinie darstelle, weil sie sonstige behinderte Menschen unberücksichtigt lasse. Die Autorin setzt sich darüber hinaus genauer mit dem Begriff der Behinderung auseinander, deren unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung in der Richtlinie verboten wird, der nicht definiert wird. Dies erschwert eine autonome und einheitlich am Gemeinschaftsrecht orientierte Auslegung des Begriffs. Sie zeigt zudem Möglichkeiten wie nun mit der im Widerspruch zur Richtlinie stehenden Norm zu verfahren ist und setzt sich dabei mit diversen Auslegungsalternativen auseinander.

(Zitiervorschlag: Suhre „Benachteiligung wegen Behinderung – Diskriminierungsverbot vor Inkrafttreten des AGG, Anmerkung zur Entscheidung: BAG vom 03.04.2007, Az.: 9 AZR 823/06“ in Diskussionsforum B, Beitrag 4/2009 auf www.reha-recht.de)


Stichwörter:

Diskriminierungsverbot, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Benachteiligung wegen Behinderung, Benachteiligungsverbot


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