01.02.2009 A: Sozialrecht Welti: Diskussionsbeitrag 04 | 2009

Kein Anspruch auf Fahrkosten zum Rehabilitationssport

Das BSG hat in seinem Urteil vom 22.04.2008 entschieden, dass kein Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten zum Rehabilitationssport besteht. Es kommt zum Schluss, dass Rehabilitationssport zwar gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX unter ärztlicher Betreuung und Überwachung durchgeführt wird, aber keine ersatzpflichtige ärztliche Behandlung nach §§ 15, 28 SGB IV darstelle, da der Rehabilitationssport nur der allgemeinen Erhaltung der Gesundheit sowie der Selbstbestimmung und Teilhabe behinderter Menschen diene. Das Gericht subsumiert eine mögliche Ersatzfähigkeit unter § 60 Abs. 5 SGB V und verneint dies, weil Rehabilitationsspot lediglich eine ergänzende Leistung darstellt. Ein unmittelbarer Anspruch aus § 44 Abs. 1 Nr. 5 SGB IX und der Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationsport und das Funktionstraining verneint das Gericht auch. Der Autor würdigt im Einzelnen die Argumentationslinie des BSG und regt letztlich eine Reformulierung der gesundheitlichen Rehabilitation an, die eine Gleichstellung mit stationären Leistungen berücksichtigt.

(Zitiervorschlag: Welti „Kein Anspruch auf Fahrkosten zum Rehabilitationssport“ in Diskussionsforum A, Beitrag 4/2009 auf www.reha-recht.de)


Stichwörter:

Fahrtkosten, Rehabilitationssport, Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation


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